Hallo,
ich plane in zwei Monaten einen Verwandtenbesuch in Moskau mit meiner Familie.
Habe mir jetzt mal den Visumantrag angeschaut, und bin mir gleich bei der ersten Frage nach der Staatsangehörigkeit nicht sicher... Da man hier angeben muss, ob eine Staatsangehörigkeit für UdSSR oder GUS bestanden hat, und wie man diese "verloren" hat.
Mein Mann und ich sind Aussiedler. Bei ihm ist die Sache klar, weil er schon vor Jahren die Ausbürgerung durchgezogen hat, weil er damals direkt aus dem Gebiet der Russischen Föderation ausgesiedelt ist. Bei mir ist der Sachverhalt anders... Ich bin 1990 - also noch vor dem Zerfall der UdSSR - mit meinen Eltern aus Tadschikistan ausgesiedelt. Da ich noch minderjährig war, hatte ich keinen Pass und habe ihn auch später in Deutschland nicht beantragt. Wüßte auch nicht, bei welcher Botschaft: russischen oder doch tadschikischen... Da ich die Tadschikische Staatsangehörigkeit nie angenommen habe, die russische aber auch nicht direkt hatte... Was muss ich aber jetzt auf diese Frage im Antrag antworten? Ich habe keine Lust auf die schnelle mir noch irgendeinen Pass organisieren zu müssen. Und die Ausbürgerung wird wohl auch nicht so ohne sein.
Gibts hier schon vielleicht von jemandem Erfahrungen, was passiert, wenn ich einfach nur die deutsche Staatsangehörigkeit angebe? Aber da könnten ja gleich Probleme auftauchen, wenn sie den Geburtsort anschauen...
Ich habe hier im Forum ein ähnliches Problem gefunden - leider steht da nicht der Ausgang der Geschichte...
Vielleicht könnt ihr mir helfen :-)
Danke und Grüße
Visumantrag und andere Fragen
- bella_b33
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Re: Visumantrag und andere Fragen
ich würde behaupten, daß wohl eine Staatsangehörigkeit als Kind auf jeden Fall schon bestanden hat, da man ja eigentlich in den Reisepässen der Eltern mit auftaucht, oder seh ich das falsch?
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
-
kamikatze
Re: Visumantrag und andere Fragen
Hallo,
das auf alle Fälle - gilt jetzt sozusagen automatisch die russische Staatsangehörigkeit? Seltsamerweise wird bei meinen Unterlagen bei den deutschen Behörden, soviel ich weiß, die tadschikische geführt...
Müßte mal prüfen, bei wem von meinen Eltern ich eingetragen war, und wie es da mit dem Pass aussieht - welchen sie hatten...
das auf alle Fälle - gilt jetzt sozusagen automatisch die russische Staatsangehörigkeit? Seltsamerweise wird bei meinen Unterlagen bei den deutschen Behörden, soviel ich weiß, die tadschikische geführt...
Müßte mal prüfen, bei wem von meinen Eltern ich eingetragen war, und wie es da mit dem Pass aussieht - welchen sie hatten...
- bella_b33
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Re: Visumantrag und andere Fragen
Genau! Ersteinmal alle Unterlagen prüfen, dann weiß man mehr und kann auch alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortenkamikatze hat geschrieben:Hallo,
Müßte mal prüfen, bei wem von meinen Eltern ich eingetragen war, und wie es da mit dem Pass aussieht - welchen sie hatten...
Gruß
Silvio
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kamikatze
Re: Visumantrag und andere Fragen
Habe jetzt mal mit meinen Eltern gesprochen. Mein Vater hat vor einiger Zeit beim russischen Konsulat wegen russischer Staatsangehörigkeit nachgefragt. War im Zusammenhang mit den Pässen. Dort wurde ihm allerdings mitgeteilt, dass er, falls er die russische Staatsangehörigkeit haben möchte, erstmal die tadschikische ablegen muss! Das muss ja für mich dann genauso gelten. Aus dieser Aussage ziehe ich für mich raus, dass ich gar keinen russischen Pass haben kann. Mit dem tadschikischen Pass (wenn ich denn einen hätte), könnte ich ja wohl auch nicht ohne Visum nach Rußland einreisen. Und somit für den Besuch den deutschen Reisepass und Visum brauche. Oder habe ich jetzt irgendeinen Fehler in meiner Logik?
Theoretisch kann ich ja dann beim Visumantrag auch bei der Frage nach Staatsangehörigkeiten die tadschikische angeben, weil sie mich nicht als russischen Staatsbürger identifiziert...
Überlege aber auch, ob ich vorsichtshalber beim Konsulat nochmal anrufen soll - habe irgendwie das Gefühl, dass die Aussagen nach der Staatsangehörigkeit zu Zeiten der UdSSR willkürlich sind.
Theoretisch kann ich ja dann beim Visumantrag auch bei der Frage nach Staatsangehörigkeiten die tadschikische angeben, weil sie mich nicht als russischen Staatsbürger identifiziert...
Überlege aber auch, ob ich vorsichtshalber beim Konsulat nochmal anrufen soll - habe irgendwie das Gefühl, dass die Aussagen nach der Staatsangehörigkeit zu Zeiten der UdSSR willkürlich sind.
- bella_b33
- Ehrenmitglied

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Re: Visumantrag und andere Fragen
dann bestand ja anscheinend keine russische Staatsbürgerschaft, somit einfach "Nein" bei dieser Frage ankreuzen. Kannst aber vorsichtshalber nochmals beim Konsulat anrufen und nachfragen.
Gruß
Silvio
Gruß
Silvio
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- Zejtnot
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Re: Visumantrag und andere Fragen
Meine Meinung, die juristisch natürlich nicht korrekt sein muss:
Du besitzt im Moment die tadschikische und die deutsche Staatsbürgerschaft, bis 1990 hast du die sowjetische Staatsbürgerschaft besessen! Wenn die Frage also lautet, ob Du irgendwann einmal Bürger der UdSSR warst, so lautet die Antwort JA. Wenn die Frage ist, ob Du jemals Bürger Russlands warst, so ist die Antwort NEIN.
Hintergrund: Beim Zerfall der UdSSR bekamen alle Bürger jeweils automatisch den Pass der ehemaligen Sowjetrepublik, in welcher sie aktuell lebten. Russen in anderen Teilrepubliken (so wie Ihr) konnten jedoch auf Antrag die russische Staatsbürgerschaft bekommen - und können dies bis heute. Diesen Antrag habt Ihr nie gestellt, also wurdet Ihr automatisch Tadschiken - selbst wenn Du keinen Pass hast.
Zu klären ist noch, ob dies auch galt, wenn man zum Zeitpunkt des Zerfalls der SU schon außerhalb des Landes war - dies wird im Forum aber niemand sicher beantworten können. Ich würde bei der tadschikischen (oder russischen) Botschaft anfragen.
Du besitzt im Moment die tadschikische und die deutsche Staatsbürgerschaft, bis 1990 hast du die sowjetische Staatsbürgerschaft besessen! Wenn die Frage also lautet, ob Du irgendwann einmal Bürger der UdSSR warst, so lautet die Antwort JA. Wenn die Frage ist, ob Du jemals Bürger Russlands warst, so ist die Antwort NEIN.
Hintergrund: Beim Zerfall der UdSSR bekamen alle Bürger jeweils automatisch den Pass der ehemaligen Sowjetrepublik, in welcher sie aktuell lebten. Russen in anderen Teilrepubliken (so wie Ihr) konnten jedoch auf Antrag die russische Staatsbürgerschaft bekommen - und können dies bis heute. Diesen Antrag habt Ihr nie gestellt, also wurdet Ihr automatisch Tadschiken - selbst wenn Du keinen Pass hast.
Zu klären ist noch, ob dies auch galt, wenn man zum Zeitpunkt des Zerfalls der SU schon außerhalb des Landes war - dies wird im Forum aber niemand sicher beantworten können. Ich würde bei der tadschikischen (oder russischen) Botschaft anfragen.