Visumantrag und andere Fragen
Verfasst: 20 Okt 2009, 18:56
Hallo,
ich plane in zwei Monaten einen Verwandtenbesuch in Moskau mit meiner Familie.
Habe mir jetzt mal den Visumantrag angeschaut, und bin mir gleich bei der ersten Frage nach der Staatsangehörigkeit nicht sicher... Da man hier angeben muss, ob eine Staatsangehörigkeit für UdSSR oder GUS bestanden hat, und wie man diese "verloren" hat.
Mein Mann und ich sind Aussiedler. Bei ihm ist die Sache klar, weil er schon vor Jahren die Ausbürgerung durchgezogen hat, weil er damals direkt aus dem Gebiet der Russischen Föderation ausgesiedelt ist. Bei mir ist der Sachverhalt anders... Ich bin 1990 - also noch vor dem Zerfall der UdSSR - mit meinen Eltern aus Tadschikistan ausgesiedelt. Da ich noch minderjährig war, hatte ich keinen Pass und habe ihn auch später in Deutschland nicht beantragt. Wüßte auch nicht, bei welcher Botschaft: russischen oder doch tadschikischen... Da ich die Tadschikische Staatsangehörigkeit nie angenommen habe, die russische aber auch nicht direkt hatte... Was muss ich aber jetzt auf diese Frage im Antrag antworten? Ich habe keine Lust auf die schnelle mir noch irgendeinen Pass organisieren zu müssen. Und die Ausbürgerung wird wohl auch nicht so ohne sein.
Gibts hier schon vielleicht von jemandem Erfahrungen, was passiert, wenn ich einfach nur die deutsche Staatsangehörigkeit angebe? Aber da könnten ja gleich Probleme auftauchen, wenn sie den Geburtsort anschauen...
Ich habe hier im Forum ein ähnliches Problem gefunden - leider steht da nicht der Ausgang der Geschichte...
Vielleicht könnt ihr mir helfen :-)
Danke und Grüße
ich plane in zwei Monaten einen Verwandtenbesuch in Moskau mit meiner Familie.
Habe mir jetzt mal den Visumantrag angeschaut, und bin mir gleich bei der ersten Frage nach der Staatsangehörigkeit nicht sicher... Da man hier angeben muss, ob eine Staatsangehörigkeit für UdSSR oder GUS bestanden hat, und wie man diese "verloren" hat.
Mein Mann und ich sind Aussiedler. Bei ihm ist die Sache klar, weil er schon vor Jahren die Ausbürgerung durchgezogen hat, weil er damals direkt aus dem Gebiet der Russischen Föderation ausgesiedelt ist. Bei mir ist der Sachverhalt anders... Ich bin 1990 - also noch vor dem Zerfall der UdSSR - mit meinen Eltern aus Tadschikistan ausgesiedelt. Da ich noch minderjährig war, hatte ich keinen Pass und habe ihn auch später in Deutschland nicht beantragt. Wüßte auch nicht, bei welcher Botschaft: russischen oder doch tadschikischen... Da ich die Tadschikische Staatsangehörigkeit nie angenommen habe, die russische aber auch nicht direkt hatte... Was muss ich aber jetzt auf diese Frage im Antrag antworten? Ich habe keine Lust auf die schnelle mir noch irgendeinen Pass organisieren zu müssen. Und die Ausbürgerung wird wohl auch nicht so ohne sein.
Gibts hier schon vielleicht von jemandem Erfahrungen, was passiert, wenn ich einfach nur die deutsche Staatsangehörigkeit angebe? Aber da könnten ja gleich Probleme auftauchen, wenn sie den Geburtsort anschauen...
Ich habe hier im Forum ein ähnliches Problem gefunden - leider steht da nicht der Ausgang der Geschichte...
Vielleicht könnt ihr mir helfen :-)
Danke und Grüße