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Umregistrierung von OOO
Verfasst: 29 Okt 2009, 15:15
von 7punkt
Hallo Leute,
weiss denn jemand genaues zum Thema Umregistrierung von OOO?
Soviel ich weiss, sollen nicht alle OOOs umregistriert werden.
Welche ist also die Frage.
Danke.
7punkt
Re: Umregistrierung von OOO
Verfasst: 29 Okt 2009, 16:08
von Sibirier
Ich glaube, das hängt von der jeweiligen Satzung der OOO ab. Ist also individuell zu prüfen.... Wir müssen und haben es schon im Auftrag....
Re: Umregistrierung von OOO
Verfasst: 29 Okt 2009, 16:21
von 7punkt
Warum kann man denn nicht einfach die Satzung aendern,
statt das ganze Theater aufs neu zu starten?
Oder frag ich jetzt was bloedes

Re: Umregistrierung von OOO
Verfasst: 29 Okt 2009, 17:12
von Sibirier
Weil bei einer Sätzungsänderung nun mal alle Stellen (Register; Finanzamt), die dort hinterlegten Satzungen austauschen..... Auch müssen gewisse Vorgehensweisen, die in alten Satzungen vorhanden waren, jetzt geändert werden....
Re: Umregistrierung von OOO
Verfasst: 29 Okt 2009, 18:43
von 7punkt
Danke fuer die Auskunft, Sibi.
Weisste zufaellig, was der Sinn der Aenderung ist?
Ich meine, wozu soll die Umregistrierung fuehren, ausser,
dass man dann die Zeit/ Geld/ Geduld beim Schlagestehen etc. verliert und deswegen gezwungen ist,
diverse Beratungsfirmen zu beauftragen?
7punkt
Re: Umregistrierung von OOO
Verfasst: 30 Okt 2009, 09:27
von Sibirier
Es ging einfach bei der Unternehmensreform darum, manche sachen einfacher zu gestalten:
1. Heute ist als Gründungsdokument nur noch die Satzung gefordert
2. Die Satzung enthält in Zukunft keine Angaben zur Höhe und zum Nominalwert der Anteile der jeweiligen Gesellschafter (d.h. bei Veränderung keine Satzungsänderung notwendig)
3. Austritt eines Gesellschafter ist nur möglich, wenn dies in der Satzung vorgesehen ist
4. Erweiterung der Zuständigkeiten des Direktorenrats
5. Beschlussprotokolle der allgem. Gesellschafterversammlungen einer OOO sind allen Gesellschaftern vorzulegen (Schutz der Gesellschafter, damit sie informiert sind)
6. Heute braucht die Höhe des Gesellschaftskapital nur in einer Summe ausgewiesen werden (muss nicht mehr in Anteile aufgegliedert werden)
7. Einrichtung eine Möglichkeit, das von bedeutenden Rechtsgeschäften oder von Rechtsgeschäften, an deren Abschluss ein besonderes Interesse besteht, Genehmigungspflichtig zu machen (z. B. Generaldirektor darf ein Grundstück nur mit Gesellschafterbeschluss veräußern, belasten etc.)
Veräußerung von Gesellschaftsanteilen sind notariall zu beglaubigen, die Notare müssen prüfen, ob z. B. das Vorkaufsrecht der anderen Gesellschafter berücksichtigt wurde....
Notar ist verpflichtet (früher Generaldirektor) die Angaben beim staatlichen Register und bei der Steuerbehörde zu ändern..
usw......
Re: Umregistrierung von OOO
Verfasst: 30 Okt 2009, 13:28
von 7punkt
Danke sehr, Sibi!!!
Man lernt nie aus
