Dienstreise-Vorschrift
Verfasst: 04 Nov 2009, 14:47
Hallo ihr alle,
wahrscheinlich sollte ich folgende Frage eher russischen Juristen vorlegen, aber ich vertraue natürlich auf die geballte Ladung Erfahrung unseres Forums.
Zur Vorrede auch noch, dasss ich die beiden alten Threads jetzt nicht mehr bereichern, sondern meine Frage in einem Extra-Thema isolieren wollte, also bitte ich schon mal um Nachsicht.
Bzw. vielleicht könnte zimdriver oder ein anderer Moderator die Dinge aus dem u.g. Thread heraustrennen und hier zusammenfügen?
Also, es geht um die berühmte Dienstreisevorschrift. Einiges ist schon hier http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=36&t=8468 in den letzten Antworten beschrieben.
Ich möchte hier anschließen:
Dann weiter zum Prikaz Nr. 607 vom 17.09.2007. Der bezieht sich ja auf die Regelung der Ausnahmen nach Punkt 3 der Verordnung 97. In der Anlage 1 (Link wie bei Nikolaus angegeben) stehen dann bei Diensstellung Dinge wie Консультант по экономическим вопросам, Техник по наладке и испытаниям usw.
Frage 2: Muss diese Diensstellung im Arbeitsvertrag mit Hinweis auf den Prikaz auftauchen? Muß auch hier wieder der beantragte Berufstyp aus dem Register übereinstimmen?
Frage 3: Darf sich der jeweilige Arbeitnehmer dann auch wohnhaft in einem anderen Subjekt melden / eine Wohnung mieten?
Genaueres zu den Umständen in diesem speziellen Fall möchte ich nicht öffentlich besprechen, PN wäre dann besser.
Schon mal tausend Dank für eure Hilfe.
E.P.H.
wahrscheinlich sollte ich folgende Frage eher russischen Juristen vorlegen, aber ich vertraue natürlich auf die geballte Ladung Erfahrung unseres Forums.
Zur Vorrede auch noch, dasss ich die beiden alten Threads jetzt nicht mehr bereichern, sondern meine Frage in einem Extra-Thema isolieren wollte, also bitte ich schon mal um Nachsicht.
Bzw. vielleicht könnte zimdriver oder ein anderer Moderator die Dinge aus dem u.g. Thread heraustrennen und hier zusammenfügen?
Also, es geht um die berühmte Dienstreisevorschrift. Einiges ist schon hier http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=36&t=8468 in den letzten Antworten beschrieben.
Ich möchte hier anschließen:
In der Verordnung Nr. 97 steht unter Punkt 1b:Nikolaus hat geschrieben:Mir scheint (!!), die gesetzliche Basis koennte so sein:
- Nach Artikel 13 des Auslaendergesetzes (ist die Arbeit (ohne vid) ausserhalb des Subjektes der RF, fuer das man eine Arbeitsgenehmigung hat, zunaechst generell verboten. Ausnahmen kann aber nach Pkt. 6 die Regierung der RF gestatten.
- Das hat sie getan mit der Verordnung Nr. 97 vom 17.02.07. Dort sind Prinzipien und Fristen fuer solche Ausnahmen festgelegt. Die genaue Festlegung der Berufsgruppen/Taetigkeiten, fuer die die Ausnahmen gelten, wurde dem zustaendigen Ministerium uebertragen.
- Das hat sich seiner Aufgabe mit einer Anordnung/Prikaz entledigt (Приказ Минздравсоцразвития от 17 сентября 2007 г. N 607, z.B. unter http://www.apsc.ru/base_apsc/legislation/pr_migr/) und ein offensichtliches kleines Versaeumnis mit einer weiteren Anordnung korrigiert (Приказ Минздравсоцразвития от 31 января 2008 г. N 44н).
Frage 1: Reicht eine Formulierung im Arbeitsvertrag (hier für einen Ingenieur) oder gibt es dafür im Register der Berufe, aus denen einer ja bei der Beantragung der Arbeitserlaubnis angegeben werden muß, spezielle Berufsbezeuchnungen? (Hintergrund: ich habe die Beantragung der Arbeitserlaubnis nicht gemacht, könnte aber herausfinden, was dort angegeben wurde)б) если постоянная работа осуществляется работником в пути или носит разъездной характер и это определено его трудовым договором. При этом общая продолжительность трудовой деятельности иностранного гражданина вне пределов указанного субъекта Российской Федерации не может превышать 60 календарных дней в течение периода действия разрешения на работу, выданного иностранному гражданину.
Dann weiter zum Prikaz Nr. 607 vom 17.09.2007. Der bezieht sich ja auf die Regelung der Ausnahmen nach Punkt 3 der Verordnung 97. In der Anlage 1 (Link wie bei Nikolaus angegeben) stehen dann bei Diensstellung Dinge wie Консультант по экономическим вопросам, Техник по наладке и испытаниям usw.
Frage 2: Muss diese Diensstellung im Arbeitsvertrag mit Hinweis auf den Prikaz auftauchen? Muß auch hier wieder der beantragte Berufstyp aus dem Register übereinstimmen?
Frage 3: Darf sich der jeweilige Arbeitnehmer dann auch wohnhaft in einem anderen Subjekt melden / eine Wohnung mieten?
Genaueres zu den Umständen in diesem speziellen Fall möchte ich nicht öffentlich besprechen, PN wäre dann besser.
Schon mal tausend Dank für eure Hilfe.
E.P.H.