Rückreiseproblem..was iost zu tun?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
feuerteufelrolli

Rückreiseproblem..was iost zu tun?

Beitrag von feuerteufelrolli »

Hallo
Ich bin neu hier und möchte mich erst mal vorstellen bevor ich zu meinem Problem komme.
Mein Name ist Roland 45 Jahre alt..bin mit einer Ukrainerin Verheiratet und wir haben zusammen eine kleine Tochter.
Ich habe auch Bekannte von Russland und ich finde das Land Faszinierend.
Doch nun zu meinem Problem..ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich habe für eine Deutschrussische Freundin meiner Frau deren Internet Freund aus Briansk eingeladen,da das Einkommen der Freundin meiner Frau nicht genügte um ihren Freund selber einzuladen. Sie hat 3 Kinder..eines davon ist zu 80% Behindert. Sie geht zwar Arbeiten,erhält aber noch unterstützung vom Amt.
Sie hat mich inständig darum gebeten, deshalb ließ ich mich hinreißen eine Verpflichtungserklärung zu machen und Ihn einzuladen.
Zuerst wohnte er bei uns im Fremdenzimmer, er wollte jedoch bei der Freundin meiner Frau sein und so wohnt er jetzt bei ihr und den Kindern.
Er hat noch Visum bis zum 28.Feb.2010. Natürlich hat er auch ein Rückflugticket.
ER will aber keinesfalls zurück nach Russland..er sagt wenn die Freundin meiner Frau ihn nicht heiratet will er Politisches Asyl beantragen oder untertauchen.
Wie ich jetzt erst erfahren habe hat die Freundin meiner Frau uns angelogen. Sie sagte sie kenne ihn schon seit 15 Monaten..wahr ist aber das sie ihn erst ein paar Wochen vor der Einladung kennenlernte.
Er kam an mit nur einer Plastiktasche Gepäck. Sie will ihn auch nicht mehr Heiraten.
Was kann ich tun?? Ich habe die Verpflichtungserklärung gemacht!!
Ich wäre froh wenn ihr mir tips geben könnt.
Nächstes Jahr will uns der Bruder meiner Frau mit Familie besuchen..Ich habe Angst ,das wenn es jetzt Probleme gibt, ich die Familie meiner Frau nicht einladen kann. Ich habe schon mehrere Einladungen gemacht und es gab nie irgendwelche Probleme.
Danke im vorraus für eure Hilfe.
Roland
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Sibirier
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Re: Rückreiseproblem..was iost zu tun?

Beitrag von Sibirier »

Ich würde mal zur Ausländerbehörde gehen, wo Du die VE gemacht hast. Zurück ziehen wirst Du sie nicht können, aber ob sie Dir helfen können (evtl. mit Anweisung an die Polizei), den Herrn zum Flughafen zu bringen.....

Könnte durchaus kostenpflichtig werden... Gleich ein Einladung für 3 Monate gemacht? Hoffentlich hast Du mit der Freundin eine Vereinbarung, dass sie sämtliche Kosten übernimmt....(auch wenn es wahrscheinlich nicht viel zu holen gibt...).

Einen anderen Ausweg weiß ich nicht. Wenn er untertaucht usw. kann es noch teurer für Dich werden....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: Rückreiseproblem..was iost zu tun?

Beitrag von bella_b33 »

da isser wieder....der Traum von goldenen Westen. Ich wünsche viel Erfolg, auf das der "Ex Freund" eurer Freundin wieder pünktlich daheim ankommt.

Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Re: Rückreiseproblem..was iost zu tun?

Beitrag von Hero 1964 »

Alles was zu tun ist hat Sibirier oben geschrieben. ....heikle Sache alles.
Ansonsten wenn alles nicht hilft...hier in Russland geht man mit Luegnern in so einer Sache etwas anderst um........... :pirat:

Viel Glueck
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Re: Rückreiseproblem..was iost zu tun?

Beitrag von Zejtnot »

Ich würde sofort zur Ausländerbehörde gehen, bevor der Herr untertaucht! Wenn er einmal untergetaucht ist, dann können auf Dich die gesamten Verfahrenskosten zukommen - Fahndungskosten, U-Haft, Abschiebung. So etwas kann schnell fünfstellige Summen kosten. Mit der Verpflichtungserklärung hast Du Dich bereit erklärt, diese Kosten zu übernehmen! Um es nicht so weit kommen zu lassen, solltest Du also umgehend in der Ausländerbehörde nachfragen, welche Möglichkeiten Du hast, die Kosten minimal zu halten!

Insofern ist also nicht der nächste Gast das Problem, sondern es sind die Kosten für den aktuellen!
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Re: Rückreiseproblem..was iost zu tun?

Beitrag von manuchka »

Ggf. Anzeige bei der Polizei. Begründeter Verdacht, dass jemand in DE illegalen Aufenthalt anstrebt.
Du erntest, was du säst.
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Re: Rückreiseproblem..was iost zu tun?

Beitrag von Zejtnot »

manuchka hat geschrieben:Ggf. Anzeige bei der Polizei. Begründeter Verdacht, dass jemand in DE illegalen Aufenthalt anstrebt.
Genau in diese Richtung gingen auch meine Gedanken!
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Re: Rückreiseproblem..was iost zu tun?

Beitrag von herlit »

Unbedingt schnell zur Ausländerbehörde, bevor man Dich strafrechtlich zur Verantwortung zieht!
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Re: Rückreiseproblem..was iost zu tun?

Beitrag von harald63 »

herlit hat geschrieben:Unbedingt schnell zur Ausländerbehörde, bevor man Dich strafrechtlich zur Verantwortung zieht!
Kann man das? Solange man die Verpflichtungserklärung in gutem Glauben abgegeben hat, kann es da doch eigentlich keine strafrechtliche Komponente geben, oder? Was anderes wäre es, wenn ich die VP z.B. gegen Geld für Unbekannt abgegeben hätte.
Inwieweit kann der Visumsinhaber jetzt schon belangt werden? Zur Zeit ist sein Aufenthalt ja völlig legal.
Ich kann mir nicht verkneifen, das Verhalten des OP als recht naiv zu bezeichnen. Für jemanden, dann man um ein paar Ecken kennt eine VP machen... Wenn man eine VP macht, muss man sich im Prinzip fragen: Bin ich bereit, dem Eingeladenen Verfügung über mein Vermögen zu geben?
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Re: Rückreiseproblem..was iost zu tun?

Beitrag von Zejtnot »

harald63 hat geschrieben:Solange man die Verpflichtungserklärung in gutem Glauben abgegeben hat, kann es da doch eigentlich keine strafrechtliche Komponente geben, oder?
Sehe ich an sich auch so. Aber: Diesen guten Glauben zeigt man deutlicher, wenn man sich rechtzeitig bei den Behörden meldet! Und nicht wartet, bis eines Tages die Rechnung ins Haus flattert.
Inwieweit kann der Visumsinhaber jetzt schon belangt werden? Zur Zeit ist sein Aufenthalt ja völlig legal.
Er hat ja aber eine Straftat angekündigt. Und da der Fragesteller davon betroffen wäre, ist es jedenfalls legitim, wenn er eine Anzeige stellt - so mein juristisch nicht untermauertes Rechtsverständnis.
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