Hallo liebe Forenmitglieder,
meine Frau hat gestern vom russischen Konsulat in Bonn Ihren neuen Reisepass mit meinem Familiennamen bekommen. Mein Name ist nun im Reisepass in kyrillischer und englischer Schreibweise aufgeführt.
Heute wollten wir dann die Aufenthaltserlaubnis aus dem alten ungültigen Reisepass in den neuen Reisepass übertragen lassen. Leider hat die Ausländerbehörde den Familiennamen in englischer Schreibweise in die Aufenthaltserlaubnis aus dem Reisepass übernommen und möchte diesen nicht ändern.
Obwohl wir bei uns im Kölner Standesamt die Namensänderungsurkunde haben, in der unser Name in deutscher Schreibweise festgehlaten ist. Auch steht im Aufenthaltsgesetz im § 78 nur, dass der Name und Vorname in die Aufenthaltserlaubnis übernommen werden müssen, jedoch nicht aus welcher Quelle.
Was kann ich jetzt machen? Ich bin der Meinung, dass es offensichtlich ist, dass unser Name im russischen Reisepass in die englische Schreibweise übertragen wurde und dass in der neuen Aufenthaltserlaubnis die deutsche Schreibweise benutzt werden muss.
Wir sind für jede Antwort dankbar
Schreibweise des Namens bei Aufenthaltserlaubnis
- Zejtnot
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Re: Schreibweise des Namens bei Aufenthaltserlaubnis
Wir hatten hier schon einmal solche Fälle. Soweit ich mich entsinne, wird meist ein zusätzlicher Stempel ergänzt: "Frau Geynrich trägt in ihren deutschen Dokumenten den Namen Heinrich." Unser Nutzer Zeppelin kannte sich das gut aus, aber er ist die letzten Wochen wenig aktiv! Hier ein Link auf seinen Eintrag: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?p=37267#p37267

P.S.: Die Kopien dieser Frage habe ich gelöscht. An einer Stelle im Forum reicht.Neuer Pass ist erst einmal nicht notwendig. Der AT wird ohnehin erst mal auf den Namen im Pass ausgestellt und auf Wunsch trägt die ABH auf dem AT einen Vermerk ein, wie der (neue) Familienname nach deutschem Standesrecht lautet.
- Axel Henrich
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Re: Schreibweise des Namens bei Aufenthaltserlaubnis
Willkommen im Club ...oxxxenbrust hat geschrieben:Heute wollten wir dann die Aufenthaltserlaubnis aus dem alten ungültigen Reisepass in den neuen Reisepass übertragen lassen. Leider hat die Ausländerbehörde den Familiennamen in englischer Schreibweise in die Aufenthaltserlaubnis aus dem Reisepass übernommen [...] Auch steht im Aufenthaltsgesetz im § 78 nur, dass der Name und Vorname in die Aufenthaltserlaubnis übernommen werden müssen, jedoch nicht aus welcher Quelle.
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-ah-