Schreibweise des Namens bei Aufenthaltserlaubnis
Verfasst: 22 Jan 2010, 00:09
Hallo liebe Forenmitglieder,
meine Frau hat gestern vom russischen Konsulat in Bonn Ihren neuen Reisepass mit meinem Familiennamen bekommen. Mein Name ist nun im Reisepass in kyrillischer und englischer Schreibweise aufgeführt.
Heute wollten wir dann die Aufenthaltserlaubnis aus dem alten ungültigen Reisepass in den neuen Reisepass übertragen lassen. Leider hat die Ausländerbehörde den Familiennamen in englischer Schreibweise in die Aufenthaltserlaubnis aus dem Reisepass übernommen und möchte diesen nicht ändern.
Obwohl wir bei uns im Kölner Standesamt die Namensänderungsurkunde haben, in der unser Name in deutscher Schreibweise festgehlaten ist. Auch steht im Aufenthaltsgesetz im § 78 nur, dass der Name und Vorname in die Aufenthaltserlaubnis übernommen werden müssen, jedoch nicht aus welcher Quelle.
Was kann ich jetzt machen? Ich bin der Meinung, dass es offensichtlich ist, dass unser Name im russischen Reisepass in die englische Schreibweise übertragen wurde und dass in der neuen Aufenthaltserlaubnis die deutsche Schreibweise benutzt werden muss.
Wir sind für jede Antwort dankbar
meine Frau hat gestern vom russischen Konsulat in Bonn Ihren neuen Reisepass mit meinem Familiennamen bekommen. Mein Name ist nun im Reisepass in kyrillischer und englischer Schreibweise aufgeführt.
Heute wollten wir dann die Aufenthaltserlaubnis aus dem alten ungültigen Reisepass in den neuen Reisepass übertragen lassen. Leider hat die Ausländerbehörde den Familiennamen in englischer Schreibweise in die Aufenthaltserlaubnis aus dem Reisepass übernommen und möchte diesen nicht ändern.
Obwohl wir bei uns im Kölner Standesamt die Namensänderungsurkunde haben, in der unser Name in deutscher Schreibweise festgehlaten ist. Auch steht im Aufenthaltsgesetz im § 78 nur, dass der Name und Vorname in die Aufenthaltserlaubnis übernommen werden müssen, jedoch nicht aus welcher Quelle.
Was kann ich jetzt machen? Ich bin der Meinung, dass es offensichtlich ist, dass unser Name im russischen Reisepass in die englische Schreibweise übertragen wurde und dass in der neuen Aufenthaltserlaubnis die deutsche Schreibweise benutzt werden muss.
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