Hallo guten Tag aus Hamburg,
ich habe folgende Frage:
Meine Lebenspartnerin studiert in Hamburg, hat einen Aufenthaltstitel, welches sie jährlich beim Ausländeramt erneuern muss. Meine Fragen
1.) Gibt es Möglichkeiten den Titel auch für 2 Jahre zu erhalten?
2.) Ihre Mutter, Deutschlehrerin möchte uns so oft wie möglich besuchen, jetzt ist jedesmal der Aufwand einer VP Erklärung für einen Zeitraum und Sie kann einmal einreisen, danach wieder das gleiche Spiel. Welche Möglichkeiten haben wir jetzt ein Jahresvisum zwecks Familienbesuch etc zu erhalten. Kennt sich jemand damit aus oder schon gemacht so ein Jahresvium
Habe das gefunden.
Was ist ein Jahresvisum oder „unechtes Jahresvisum“?
Hierbei handelt es sich um ein Schengenvisum, das mit einjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt wird und zu einem dreimonatigen Aufenthalt pro Halbjahr und zu mehrmaliger Einreise berechtigt.
OK IST MIR KLAR
Grundlage hierfür ist die „Gemeinsame konsularische Instruktion an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen, die von Berufskonsularbeamten geleitet werden“, Kapitel 5 Nr. 2.1, zweiter Anstrich, der besagt:
„…Das einheitliche Visum kann sein (Art. 11):…
•ein Visum mit ein- oder mehrjähriger Gültigkeit, das zu einem dreimonatigen Aufenthalt pro Halbjahr und zu mehrmaliger Einreise berechtigt; dieses Visum kann Personen ausgestellt werden, die die erforderlichen Garantien bieten und für eine Vertragspartei von besonderem Interesse sind. Darüber hinaus besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, bestimmten Kategorien von Personen Visa mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Jahr bis zu höchstens fünf Jahren zu erteilen, die zu mehrmaliger Einreise berechtigen…“
Mein Ziel für die Schwiegermutter
Im Regelfall wird ein Mehrjahresvisum nur ausgestellt, wenn sich der Antragsteller im Rahmen von Einjahresvisa bereits "bewährt" hat (insbesondere Einhaltung der erlaubten Aufenthaltszeiten sowie Nutzung zum vorgesehenen legalen Aufenthaltszweck).
JA Sie war schon oft hier.
In Ausnahmefällen kann also ein solches Visum auch für einen Zeitraum von zwei, drei bzw. maximal fünf Jahren ausgestellt werden, wobei auch dann lediglich ein Aufenthalt von maximal drei Monaten pro Halbjahr erlaubt ist.
Im Visumetikett ist hinter „Dauer des Aufenthalts“ jedoch in jedem Fall nur „90“ eingetragen, da der Eintrag einer anderen Zahl oder eines anderen Vermerks nicht möglich ist. Die Besonderheit des Jahresvisums ergibt sich daher einzig und allein aus der ein- oder mehrjährigen Ausstellungsdauer „vom…bis“.
Jahresvisum"unechtes JV"wie wo beantragen f. Schwiegermutter
Jahresvisum"unechtes JV"wie wo beantragen f. Schwiegermutter
Zuletzt geändert von Stampiman am 24 Mär 2010, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Zeppelin
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Re: Mulivisum für Schwiegermutter
Ich bin mir nicht sicher, aber IMHO ginge das nur, wenn ihr verheiratet wärt.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
Re: Jahresvisum"unechtes JV"wie wo beantragen f. Schwiegermu
1. Es gibt kein "echtes Jahresvisum", sondern in dem Falle (mehr als 90 tage pro Halbjahr) ist eine Aufenthaltserlaubnis (AE) notwendig.
2. Da deine "Freundin" scheinbar zur Zeit nur aufgrund ihres Status als Studentin eine AE bekommt, ist diese an die Weiterführung des Studiums gebunden. Das wird sie wohl auch jedes Jahr aufs Neue nachweisen müssen. Oder?
Da sie dies wohl kaum für 2 Jahre im vorraus nachweisen kann, wird sie also auch keine AE für 2 Jahre bekommen. Da werdet ihr also wohl heiraten müssen.
3. Für das (Mehr)Jahresvisum für deine Schwiegermutter solltet ihr euch an die Botschaft wenden. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass die kurze Gültigkeit der AE sich hier vielleicht auch negativ auswirkt.
2. Da deine "Freundin" scheinbar zur Zeit nur aufgrund ihres Status als Studentin eine AE bekommt, ist diese an die Weiterführung des Studiums gebunden. Das wird sie wohl auch jedes Jahr aufs Neue nachweisen müssen. Oder?
Da sie dies wohl kaum für 2 Jahre im vorraus nachweisen kann, wird sie also auch keine AE für 2 Jahre bekommen. Da werdet ihr also wohl heiraten müssen.
3. Für das (Mehr)Jahresvisum für deine Schwiegermutter solltet ihr euch an die Botschaft wenden. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass die kurze Gültigkeit der AE sich hier vielleicht auch negativ auswirkt.
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W. Churchill (1940)
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Re: Jahresvisum"unechtes JV"wie wo beantragen f. Schwiegermu
Ich würde es zumindestens versuchen, ein Jahresvisum für die Schwiegermutter zu beantragen. Dazu muss sie jedoch zuvor einige Male in D gewesen sein - ansonsten wird es ganz sicher nicht gegeben. Als Grund würde ich eine Kopie der AE beilegen. (Länger als die aktuelle AE wird aber bestimmt nix gegeben.)
Versuch macht kluch!
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Re: Jahresvisum"unechtes JV"wie wo beantragen f. Schwiegermu
Auf ein Mehrjahresvisum würde ich aber üüüüberhaupt nicht hoffen, das kriegen oft nicht mal die russischen Ehepartner von Deutschen. Jahresvisum wäre insofern das Maximum. Man kann auch ein Visum für 3 oder 6 Monate und mehrfache Einreise in diesem Zeitraum beantragen.
Meine russischen Kollegen hatten Besuchsvisa für DE immer in der Reihenfolge 3-6-12 Monate, immer mehrfache Einreise. Wir haben einmal gleich ein Jahresvisum beantragt, aber nur eins für 3 Monate bekommen. Nächstes, wie gesagt, 6 Monate, dann das Jahresvisum.
Meine russischen Kollegen hatten Besuchsvisa für DE immer in der Reihenfolge 3-6-12 Monate, immer mehrfache Einreise. Wir haben einmal gleich ein Jahresvisum beantragt, aber nur eins für 3 Monate bekommen. Nächstes, wie gesagt, 6 Monate, dann das Jahresvisum.
Du erntest, was du säst.
- Sibirier
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Re: Jahresvisum"unechtes JV"wie wo beantragen f. Schwiegermu
Es kann sogar passieren, das die das Konsulat das Visum ablehnt, wegen Zweifel an der Rückkehrbereitschaft, weil ich die Tochter in DE ist....
Wollen wir aber nicht wünschen/hoffen....
Wollen wir aber nicht wünschen/hoffen....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
