Jahresvisum"unechtes JV"wie wo beantragen f. Schwiegermutter
Verfasst: 24 Mär 2010, 15:14
Hallo guten Tag aus Hamburg,
ich habe folgende Frage:
Meine Lebenspartnerin studiert in Hamburg, hat einen Aufenthaltstitel, welches sie jährlich beim Ausländeramt erneuern muss. Meine Fragen
1.) Gibt es Möglichkeiten den Titel auch für 2 Jahre zu erhalten?
2.) Ihre Mutter, Deutschlehrerin möchte uns so oft wie möglich besuchen, jetzt ist jedesmal der Aufwand einer VP Erklärung für einen Zeitraum und Sie kann einmal einreisen, danach wieder das gleiche Spiel. Welche Möglichkeiten haben wir jetzt ein Jahresvisum zwecks Familienbesuch etc zu erhalten. Kennt sich jemand damit aus oder schon gemacht so ein Jahresvium
Habe das gefunden.
Was ist ein Jahresvisum oder „unechtes Jahresvisum“?
Hierbei handelt es sich um ein Schengenvisum, das mit einjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt wird und zu einem dreimonatigen Aufenthalt pro Halbjahr und zu mehrmaliger Einreise berechtigt.
OK IST MIR KLAR
Grundlage hierfür ist die „Gemeinsame konsularische Instruktion an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen, die von Berufskonsularbeamten geleitet werden“, Kapitel 5 Nr. 2.1, zweiter Anstrich, der besagt:
„…Das einheitliche Visum kann sein (Art. 11):…
•ein Visum mit ein- oder mehrjähriger Gültigkeit, das zu einem dreimonatigen Aufenthalt pro Halbjahr und zu mehrmaliger Einreise berechtigt; dieses Visum kann Personen ausgestellt werden, die die erforderlichen Garantien bieten und für eine Vertragspartei von besonderem Interesse sind. Darüber hinaus besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, bestimmten Kategorien von Personen Visa mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Jahr bis zu höchstens fünf Jahren zu erteilen, die zu mehrmaliger Einreise berechtigen…“
Mein Ziel für die Schwiegermutter
Im Regelfall wird ein Mehrjahresvisum nur ausgestellt, wenn sich der Antragsteller im Rahmen von Einjahresvisa bereits "bewährt" hat (insbesondere Einhaltung der erlaubten Aufenthaltszeiten sowie Nutzung zum vorgesehenen legalen Aufenthaltszweck).
JA Sie war schon oft hier.
In Ausnahmefällen kann also ein solches Visum auch für einen Zeitraum von zwei, drei bzw. maximal fünf Jahren ausgestellt werden, wobei auch dann lediglich ein Aufenthalt von maximal drei Monaten pro Halbjahr erlaubt ist.
Im Visumetikett ist hinter „Dauer des Aufenthalts“ jedoch in jedem Fall nur „90“ eingetragen, da der Eintrag einer anderen Zahl oder eines anderen Vermerks nicht möglich ist. Die Besonderheit des Jahresvisums ergibt sich daher einzig und allein aus der ein- oder mehrjährigen Ausstellungsdauer „vom…bis“.
ich habe folgende Frage:
Meine Lebenspartnerin studiert in Hamburg, hat einen Aufenthaltstitel, welches sie jährlich beim Ausländeramt erneuern muss. Meine Fragen
1.) Gibt es Möglichkeiten den Titel auch für 2 Jahre zu erhalten?
2.) Ihre Mutter, Deutschlehrerin möchte uns so oft wie möglich besuchen, jetzt ist jedesmal der Aufwand einer VP Erklärung für einen Zeitraum und Sie kann einmal einreisen, danach wieder das gleiche Spiel. Welche Möglichkeiten haben wir jetzt ein Jahresvisum zwecks Familienbesuch etc zu erhalten. Kennt sich jemand damit aus oder schon gemacht so ein Jahresvium
Habe das gefunden.
Was ist ein Jahresvisum oder „unechtes Jahresvisum“?
Hierbei handelt es sich um ein Schengenvisum, das mit einjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt wird und zu einem dreimonatigen Aufenthalt pro Halbjahr und zu mehrmaliger Einreise berechtigt.
OK IST MIR KLAR
Grundlage hierfür ist die „Gemeinsame konsularische Instruktion an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen, die von Berufskonsularbeamten geleitet werden“, Kapitel 5 Nr. 2.1, zweiter Anstrich, der besagt:
„…Das einheitliche Visum kann sein (Art. 11):…
•ein Visum mit ein- oder mehrjähriger Gültigkeit, das zu einem dreimonatigen Aufenthalt pro Halbjahr und zu mehrmaliger Einreise berechtigt; dieses Visum kann Personen ausgestellt werden, die die erforderlichen Garantien bieten und für eine Vertragspartei von besonderem Interesse sind. Darüber hinaus besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, bestimmten Kategorien von Personen Visa mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Jahr bis zu höchstens fünf Jahren zu erteilen, die zu mehrmaliger Einreise berechtigen…“
Mein Ziel für die Schwiegermutter
Im Regelfall wird ein Mehrjahresvisum nur ausgestellt, wenn sich der Antragsteller im Rahmen von Einjahresvisa bereits "bewährt" hat (insbesondere Einhaltung der erlaubten Aufenthaltszeiten sowie Nutzung zum vorgesehenen legalen Aufenthaltszweck).
JA Sie war schon oft hier.
In Ausnahmefällen kann also ein solches Visum auch für einen Zeitraum von zwei, drei bzw. maximal fünf Jahren ausgestellt werden, wobei auch dann lediglich ein Aufenthalt von maximal drei Monaten pro Halbjahr erlaubt ist.
Im Visumetikett ist hinter „Dauer des Aufenthalts“ jedoch in jedem Fall nur „90“ eingetragen, da der Eintrag einer anderen Zahl oder eines anderen Vermerks nicht möglich ist. Die Besonderheit des Jahresvisums ergibt sich daher einzig und allein aus der ein- oder mehrjährigen Ausstellungsdauer „vom…bis“.