Kennt sich jemand aus ob bei Beantragung des Ehevisas das Schengen Visa ungültig wird? Bzw. können beide Visas nebeneinander bestehen.
Unser Problem ist so , das meine Freundin nun das Ehe Visa beantragen will, jedoch auch ein Schengen Visa aus Reisegründen (beruflich und privat) benötigt.
würde mich über eine Antwort freuen.
Visa Bestimmungen
- Sibirier
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Re: Visa Bestimmungen
Was meinst Du mit Ehevisa? Das Visa zur Familienzusammenführung? Möchte sie in DE wohnen? Oder meinst Du ein Visa zur Eheschließung?
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
- Zejtnot
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Re: Visa Bestimmungen
Das Visum zur Hochzeit ist nicht notwendig, wenn bereits ein anderes Visum existiert. Man darf auch mit einem anderen Visum heiraten. Die Familienzusammenführung sollte dann aber wirklich mit einem neuen Visum erledigt werden, wofür das alte annulliert wird. Aber direkt nach der FZF sollte dies ja dann auch kein Problem mehr sein, weil man sich wiederum frei in der EU bewegen darf.
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andyk
Re: Visa Bestimmungen
Das Visa zur Ehheschliessung ist gemeint, das Ausländeramt und auch das Standesamt haben uns gesagt das Hochzeit nur mit diesem Visa möglich ist und nicht mit dem Schengen Visa, somit nun auch die Frage ob beide Visa nebeneinander gültig sein können !? oder ob das Schengenvisa mit Erteilung des anderen Visas ungültig wird.
- Zejtnot
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Re: Visa Bestimmungen
Dies stimmt nicht. Bitte mal darum, dass sie Dir die gesetzliche Grundlage zeigen sollen.andyk hat geschrieben:Das Visa zur Ehheschliessung ist gemeint, das Ausländeramt und auch das Standesamt haben uns gesagt das Hochzeit nur mit diesem Visa möglich ist ...
Es ist nicht erlaubt, dass man beispielsweise wissentlich ein Urlaubsvisum beantragt, um zu heiraten. Dann wäre es quasi eine Falschangabe bei der Visabeantragung und damit eine Visa-Erschleichung. Wenn man sich aber während des Urlaubs spontan verliebt und entscheidet, zu heiraten, wäre dies (rein theoretisch) legal. In Eurem Fall nun ein bestehendes Visum zu annullieren, um extra ein Heiratsvisum zu beantragen, ist jedoch nicht notwendig - soweit mir die Gesetzeslage bekannt ist.
Deswegen würde ich, wie schon gesagt, ganz freundlich um einen Verweis auf die entsprechende Verordnung oder das entsprechende Gesetz bitten.
- Sibirier
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Re: Visa Bestimmungen
Ich habe gerade mal auf der Homepage der dt. Botschaft bischen geschnüffelt...
Da steht in dem Merkblatt drin, dass wenn ein Visum zur Eheschließung in Deutschland (aber ohne Familienzusammenführung) schon ein Zertifikat mit dem Deutschtest erforderlich ist...
Ich meine der Deutschtest ist sinnvoll, wenn der Ehepartner aus Russland in Deutschland leben will. Aber wenn man in DE heiraten will und anschl. in der RF oder einem anderen Land leben will, dann ebenfalls Deutschtest????
Dem Merkblatt nach bekommt man jedenfalls kein Eheschließungsvisum ohne Deutschtest....
Da steht in dem Merkblatt drin, dass wenn ein Visum zur Eheschließung in Deutschland (aber ohne Familienzusammenführung) schon ein Zertifikat mit dem Deutschtest erforderlich ist...
Ich meine der Deutschtest ist sinnvoll, wenn der Ehepartner aus Russland in Deutschland leben will. Aber wenn man in DE heiraten will und anschl. in der RF oder einem anderen Land leben will, dann ebenfalls Deutschtest????
Dem Merkblatt nach bekommt man jedenfalls kein Eheschließungsvisum ohne Deutschtest....
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- Zejtnot
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Re: Visa Bestimmungen
Das erscheint mir auch sehr eigenartig. Denn man kann ja - wie Du richtig sagst - anschließend in Russland leben wollen. (Aber die Botschaft schreibt ja auch manchmal falsche Dinge zu russischen Führerscheinen ...Sibirier hat geschrieben:Dem Merkblatt nach bekommt man jedenfalls kein Eheschließungsvisum ohne Deutschtest....