Fragen zur Anerkennung der Ehe in Deutschland

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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Sisko
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Fragen zur Anerkennung der Ehe in Deutschland

Beitrag von Sisko »

Ich habe bezüglich der Anerkennung einer russischen Ehe in Deutschland noch einige Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

Benötige ich hierfür die Original Heiratsurkunde mit Apostille oder reicht eine Kopie mit Apostille aus?
Kann man sich die Heiratsurkunde in Russland zweifach im Original ausstellen und beide mit einer Apostille versehen lassen?
Muss die Übersetzung in Russland erfolgen oder kann ich diese auch in Deutschland machen? Ich denke in Russland wäre sinnvoller da meine Frau ja später für den Ehegattennachzug ebenfalls eine beeidigte Übersetzung benötigt und wir diese dann gleich in mehrfacher Ausfertigung übersetzen können.
Mittlerweile wird nur noch diese Urkunde zur Anerkennung benötigt? Die Anerkennung erfolgt im Standesamt?

Danke für eure Hilfe.
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Dietrich
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Re: Fragen zur Anerkennung der Ehe in Deutschland

Beitrag von Dietrich »

Du brauchst eine Apostille auf die Urkunde und die bekommst du nur auf die Originalurkunde.
Falls du DAVON in Deutschland eine deutsche Übersetzung brauchst, solltest du die auch in D anfertigen lassen, da der Übersetzer eine staatliche Anerkennung benötigt, damit die Übersetzung in deutschen Behördern akzeptiert wird.

Ob man für die FZF eine Übersetzung braucht, daran erinnere ich mich nicht.

Eine "Anerkennung" beim Standesamt haben wir nicht machen lassen. Bzw. doch, denn wir haben ein Familienbuch anlegen lassen. Aber die gibt es ja in der Form nicht mehr. Aber anonsten ist die Originalurkunde (mit deutscher Übersetzung) auch in D überall gültig.
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Zejtnot
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Re: Fragen zur Anerkennung der Ehe in Deutschland

Beitrag von Zejtnot »

Sisko hat geschrieben:Benötige ich hierfür die Original Heiratsurkunde mit Apostille oder reicht eine Kopie mit Apostille aus?
Ich habe eine beglaubigte Kopie des "Originales mit Apostille" genutzt.

Die Übersetzung habe ich in Russland machen lassen, sie wurde angenommen. Wichtig ist dabei, wurde mir im Generalkonsulat gesagt, dass die Übersetzung wirklich sinnvoll ist - und nicht offensichtlich dilettantisch. Dies kann aber jedes Amt anders handhaben - kein Amt ist verpflichtet, eine in Russland gemachte Übersetzung anzunehmen. (Da ich aber in Sibirien lebe, ist das örtliche deutsche Generalkonsulat da recht tolerant - ich kann ja schlecht extra nach Deutschland fahren für diese popelige Übersetzung.)
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