Hallo RusslandForum-Community,
ein russischer Freund von mir wird von seinem deutsch-russischem Arbeitgeber für die nächsten mindestens ein bis zwei Jahre in die deutsche Zweigstelle berufen. Er bekommt dann die benötigte Einladung für den Zeitraum, das Visa wird dementsprechend kein Problem darstellen. Fraglich ist allerdings wie es mit seiner Ehefrau aussieht. Kann sie durch die Arbeit des Mannes ebenfalls ein (Arbeits-)Visa erhalten und in Deutschland eine Arbeit aufnehmen? Sie hat studiert und arbeitet zur Zeit in Russland, da wäre es wohl nicht unmöglich einen Job in Deutschland zu bekommen.
Habt ihr Erfahrungen in dem Bereich? Muss sie sich selbst um ein Visa für einen Job kümmern, oder gibt es Sonderregelungen für Ehepartner?
Ich hoffe auf den reichen Erfahrungsschatz in der Community und bedanke mich schon mal im voraus.
Mit besten Grüßen
Tom
Einladung für Job in Deutschland. Situation Ehepartner?
Re: Einladung für Job in Deutschland. Situation Ehepartner?
Hallo,
als Arbeitnehmer muss man ein nationales Visum beantragen, weil der Aufenthalt über 90 Tage dauert. Auch für mitreisende Ehepartner kann man ein solches Visum beantragen, man muss dabi auf jeden Fall nachweisen, dass der eigene Unterhalt und der des Ehepartners in Deutschland gesichert sein wird (und dafür muss man schon bei der Antragstellung konkrete Nachweise haben - Arbeitsvertrag usw. wahrscheinlich.) Das Visum wird in DE dann in eine befristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.
Was man für die Beantragung braucht, steht hier - welche Dokumente der Ehepartner (zusätzlich) nachweisen muss, müsste man nachfragen. In Russland ist der Arbeitgeber derjenige, der auch den Ehepartner einlädt (ohne gleichzeitig auch eine Arbeitserlaubnis für ihn zu beantragen), könnte in DE genau so sein, aber ich bin nicht sicher. Um in DE allerdings arbeiten zu dürfen, braucht der Ehepartner auf jeden Fall auch eine Arbeitserlaubnis. Ob man die pauschal zum Visum / Aufenthaltstitel dazubekommt und sich in DE einfach eine Stelle suchen kann, weiß ich nicht, glaube es aber eher nicht. Die dt. Botschaft in Moskau beantwortet E-Mails, also einfach mal hinschreiben, in 1-3 Tagen ist Antwort da. Kontaktformular findet man da: http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... er=2220726
als Arbeitnehmer muss man ein nationales Visum beantragen, weil der Aufenthalt über 90 Tage dauert. Auch für mitreisende Ehepartner kann man ein solches Visum beantragen, man muss dabi auf jeden Fall nachweisen, dass der eigene Unterhalt und der des Ehepartners in Deutschland gesichert sein wird (und dafür muss man schon bei der Antragstellung konkrete Nachweise haben - Arbeitsvertrag usw. wahrscheinlich.) Das Visum wird in DE dann in eine befristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.
Was man für die Beantragung braucht, steht hier - welche Dokumente der Ehepartner (zusätzlich) nachweisen muss, müsste man nachfragen. In Russland ist der Arbeitgeber derjenige, der auch den Ehepartner einlädt (ohne gleichzeitig auch eine Arbeitserlaubnis für ihn zu beantragen), könnte in DE genau so sein, aber ich bin nicht sicher. Um in DE allerdings arbeiten zu dürfen, braucht der Ehepartner auf jeden Fall auch eine Arbeitserlaubnis. Ob man die pauschal zum Visum / Aufenthaltstitel dazubekommt und sich in DE einfach eine Stelle suchen kann, weiß ich nicht, glaube es aber eher nicht. Die dt. Botschaft in Moskau beantwortet E-Mails, also einfach mal hinschreiben, in 1-3 Tagen ist Antwort da. Kontaktformular findet man da: http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... er=2220726
Du erntest, was du säst.
Re: Einladung für Job in Deutschland. Situation Ehepartner?
Hallo manuchka,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde mich dann mal bei der Botschaft mit meinem Anliegen melden. Du hast mir aber mit Deiner Antwort schon einmal sehr weitergeholfen.
Eingen guten Start ins Wochenende wünscht
Tom
vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde mich dann mal bei der Botschaft mit meinem Anliegen melden. Du hast mir aber mit Deiner Antwort schon einmal sehr weitergeholfen.
Eingen guten Start ins Wochenende wünscht
Tom
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m1009
Re: Einladung für Job in Deutschland. Situation Ehepartner?
Schwager (Arbeitnehmer in einem D-RUS Unternehmen) und Schwaegerin sind seit Januar mit nat. Visum fuer 1 Jahr in D.
Fuer das nat. Deutschlandvisum hat mein Schwager im Konsulat vorgelegt:
Eheurkunde
Geburtsurkunde der Frau, beides mit Apostille und beglaubigter Uebersetzung.
Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers.
Einladung vom Arbeitgeber, aus der hervorgeht, das der Ehepartner den Arbeitnehmer begleitet.
Verpflichtungserklaerung des Arbeitnehmers.
Erwerbstaetigkeit des Ehepartner ist, in diesem Fall, nicht gestattet.
Fuer das nat. Deutschlandvisum hat mein Schwager im Konsulat vorgelegt:
Eheurkunde
Geburtsurkunde der Frau, beides mit Apostille und beglaubigter Uebersetzung.
Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers.
Einladung vom Arbeitgeber, aus der hervorgeht, das der Ehepartner den Arbeitnehmer begleitet.
Verpflichtungserklaerung des Arbeitnehmers.
Erwerbstaetigkeit des Ehepartner ist, in diesem Fall, nicht gestattet.
