Vorabanmeldung bei der Einfuhr im Straßengüterverkehr

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GastroService
Zar/iza
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Vorabanmeldung bei der Einfuhr im Straßengüterverkehr

Beitrag von GastroService »

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25.01.2012
Zollunion Russland-Belarus-Kasachstan – Vorabanmeldung bei der Einfuhr im Straßengüterverkehr

Bonn (gtai) – Zum 17.6.2012 müssen Warensendungen, die in das Zollgebiet der drei Länder verbracht werden, vorab angemeldet werden. Das gilt vorerst nur für Lieferungen, die mit Beförderungsmitteln im Straßenverkehr durchgeführt werden. Diese Entscheidung hat die Kommission der Zollunion im Dezember letzten Jahres getroffen.

Die neue Regelung betrifft Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO), Beförderer, auch Zollbeförderer, Zollrepräsentanten (ehem. Zollbroker) und andere Wirtschaftsbeteiligte. Sie müssen zukünftig erforderliche Sicherheitsdaten spätestens zwei Stunden vor Eintreffen der Waren übermitteln.

http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/T ... 39700.html
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