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Antrag auf Familienzusammenführung - Fragen
Verfasst: 12 Feb 2012, 21:28
von korenwolf
Hi,
wir wollen für meine Ehefrau (ru) ein deutsches Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Folgender Punkt aus dem Antrag (nationales Visum - FSF) geben uns aber noch bedenken:
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24) Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten?
Was gibt man hier an? "Eigene" ? Dann muss meine Frau sicherlich allerlei Kontoauszüge und Lohnbescheinigungen vorzeigen, oder? Was ist, wenn ich für ihren Lebensunterhalt aufkomme ? Was ist hier der sinnvollste und einfachste Weg, bzw. was muss man hier exakt eintragen?
Vielen Dank für etwaige Tipps!
Re: Fragen Antrag Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 12 Feb 2012, 22:39
von franzik
Hallo korenwolf,
also ich habe unter Punkt 24) geschrieben: Einkommen bzw. Gehalt oder Rente des Ehemannes.
viele Gruesse aus Lippstadt, Franz
Re: Fragen Antrag Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 13 Feb 2012, 01:44
von korenwolf
Super, danke. Musstest du dann noch was davon in D vorzeigen? Oder wie läuft das Verfahren vom Amt hier?
Re: Fragen Antrag Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 13 Feb 2012, 11:23
von franzik
Guten Morgen korenwolf,
mein Visaantrag zur Familienzusammenführung ist noch im Stadium der Vorbereitung.
Bei der Entscheidung über Deinen/Euren Antrag werden Behörden (Ausländeramt) in Deinem Heimatort (Münster?)
beteiligt, deren Zustimmung zur Visaerteilung erforderlich ist.
Ich denke, die Ausländerbehörde wird sich mit Dir in Verbindung setzen.
Für weitere Tipps stehe ich gern zur Verfügung.
MfG Franz
Re: Fragen Antrag Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 13 Feb 2012, 18:36
von korenwolf
Moin Franz,
Genau, das Ausländeramt wird mich kontaktieren. Daher meine Frage, damit wir uns einigermaßen auf die Fragen vom Amt vorbereiten können.
Sollte sie nämlich "Einkommen des Ehemannes" angeben, will das Amt in Deutschland dann Beweise meines Einkommens sehen? Wie läuft das ganze, wenn wir beide noch Studenten, sprich ohne festes Einkommen sind? Wird einem die FSF dann grundsätzlich verweigert? Was, wenn sie bei der Frage "Eigene" ausfüllt? Dann will die Botschaft sicherlich Lohnbescheinigungen und Kontoauszüge sehen, oder?
Wäre super, wenn wir hier noch jemanden finden, der die ganze Prozedur vor kurzem erfolgreich hinter sich gebracht hat

Re: Fragen Antrag Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 13 Feb 2012, 19:09
von Dietrich
korenwolf hat geschrieben:Genau, das Ausländeramt wird mich kontaktieren. Daher meine Frage, damit wir uns einigermaßen auf die Fragen vom Amt vorbereiten können.
Falls du es eilig hast, kannst du das AA auch von dir aus kontaktieren.
korenwolf hat geschrieben:Sollte sie nämlich "Einkommen des Ehemannes" angeben, will das Amt in Deutschland dann Beweise meines Einkommens sehen? [...]
Wie läuft das ganze, wenn wir beide noch Studenten, sprich ohne festes Einkommen sind?
Wovon wollt ihr denn leben? Hast du denn wenigstens unregelmäßige Einkommen als Student? Unterstützen dich deine Eltern?
Natürlich will das Amt sichergehen, dass deine Frau nicht sofort hier ins Sozialsystem einwandert.
Bei uns war es so, dass wir da "Ehemann" eingetragen hatten. Ich weiss aber nicht mehr, ob wir da bei der Beantragung schon was nachweisen mussten. Als sie dann wirklich hier vor Ort in D war, da habe ich auf jeden Fall meinen Arbeitsvertrag vorgelegt. (Deutsche) Einkommensnachweise hatte ich da ja noch keine, da wir vorher gemeinsam in Moskau gelebt hatten.
Du solltest also auf jeden Fall irgendwie nachweisen können, dass es irgendwie für euch beide reicht... auch als Student.
Re: Fragen Antrag Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 13 Feb 2012, 21:37
von franzik
Hallo korenwolf,
interessante Beiträge zu Deinen Fragen bzw. zu der Problematik findest Du in diesem Unter-Forum auf den Seiten 10 + 11
Mfg und schönen Abend, Franz
Re: Fragen Antrag Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 14 Feb 2012, 11:04
von arghmage
Dietrich hat geschrieben:Bei uns war es so, dass wir da "Ehemann" eingetragen hatten. Ich weiss aber nicht mehr, ob wir da bei der Beantragung schon was nachweisen mussten.
Bei mir wurde das alles abgeklärt, als ich die VE für das Visum abgegeben habe. Die ABH wollte Mietvertrag und Einkommensnachweis haben. Dazu mußte ich noch handschriftlich versichern, daß ich und meine Frau künftig in häuslicher Gemeinschaft leben wollen.
Re: Fragen Antrag Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 15 Mär 2012, 22:50
von korenwolf
Moin, es gibt Neuigkeiten:
Das Visum wurde ohne weitere Fragen der Behörden bereits nach zwei Wochen ausgestellt. Wir bzw. Sie hat nun in einem Monat einen Termin bei der Ausländerbehörde in D, dort soll die hiesige Meldebescheinigung, Foto sowie eine aktuelle deutsche Krankenversicherung (nicht die Reiseversicherung, die sie sowieso für den Zeitraum des Visum hat) mitgebracht werden.
Jetzt haben wir Fragen zur Krankenversicherung:
Ich bin selbst noch bei meinen Eltern versichert (Student). Jetzt war ich bei unserer Versicherung, und laut denen ist es "nicht so einfach" möglich meine Frau versichern zu lassen. Erstmal, weil sie ja noch nicht mal in Deutschland ist, ebenfalls keine Aufenthaltsgenehmigung hat (welche Sie ja bei der Behörde in einem Monat beantragen soll) und demnach auch noch keinen Job in D, da s.o.
Wie habt ihr das geregelt? Welche Versicherungen sind da empfehlenswert um meine russische Frau in Deutschland versichern zu lassen? Am liebsten kostengünstig, da wir beide noch Studenten sind bzw. noch ein sehr geringes Einkommen haben. Tipps sind Willkommen!
Re: Fragen Antrag Visum Familienzusammenführung
Verfasst: 20 Apr 2012, 20:56
von der_hier
@korenwolf
Klingt ja alles ganz gut wie es bei Euch abgelaufen ist.
Deshalb einige Fragen:
Hattet Ihr in Russland geheiratet?
Wie lange hat es gedauert von Hochzeit bis zum Erhalt des Visum?
Musste Deine Eherfrau den Test A1 einreichen?
Vielee Grüße!!