Hallo ,ich hoffe jemand kann mir helfen.
das visum meiner freundin ist abgelehnt worden , nun wollen wir eine remonstration beantragen.
dazu möchte ich ein begleitschreiben verfassen, welches ich zusätzlich notariell beglaubigen lassen will.
nun meine frage: muss ich dies schreiben im original zur botschaft in moskau schicken oder reicht auch per mail/scan? oder sollte meine freundin es in moskau beglaubigen lassen und per scan an den remonstrationsantrag anhängen?
ich danke allen di mir irgendwie helfen können
visum abgelehnt/ remonstration
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gaertnerchef
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Re: visum abgelehnt/ remonstration
Hallo, eine Remonstration könnt Ihr nicht beantragen. Deine Freundin, nicht Du, legt als Antragsstellerin für das Visum gegen den Ablehnungsbescheid bei der Botschaft einen Einspruch (Remonstration) ein. Aufgrund dieser Remonstration (blödes Amtsdeutschgaertnerchef hat geschrieben:Hallo ,ich hoffe jemand kann mir helfen.
das visum meiner freundin ist abgelehnt worden , nun wollen wir eine remonstration beantragen.
dazu möchte ich ein begleitschreiben verfassen, welches ich zusätzlich notariell beglaubigen lassen will.
nun meine frage: muss ich dies schreiben im original zur botschaft in moskau schicken oder reicht auch per mail/scan? oder sollte meine freundin es in moskau beglaubigen lassen und per scan an den remonstrationsantrag anhängen?
ich danke allen di mir irgendwie helfen können
Gruss
wolf
Re: visum abgelehnt/ remonstration
Ich dachte, die Gründe werden neuerdings generell mitgeteilt, wenn ein Visum abgelehnt wird?
Frage: Habt ihr beim Visa-Antrag nicht gleich ein Schreiben beigelegt?
Egal - ein Begleitschreiben braucht man nicht zu beglaubigen. Der Notar beglaubigt ja nur die Tatsache, dass XY derjenige ist, der das Schreiben unterschreibt... das bringt euch ja nichts, weil es über den Inhalt des Schreibens nichts aussagt. Ordentlich formulieren, Unterschrift drauf, evtl. noch eine Ausweiskopie dazu - fertig. Original ist immer gut, Scan reicht zur Not auch.
Wichtig ist, dass die Gründe widerlegt werden, aus denen das Visum abgelehnt wurde. Meist sind das Zweifel an der Rückkehrwilligkeit oder fehlende Quellen zur Finanzierung der Reise.
Frage: Habt ihr beim Visa-Antrag nicht gleich ein Schreiben beigelegt?
Egal - ein Begleitschreiben braucht man nicht zu beglaubigen. Der Notar beglaubigt ja nur die Tatsache, dass XY derjenige ist, der das Schreiben unterschreibt... das bringt euch ja nichts, weil es über den Inhalt des Schreibens nichts aussagt. Ordentlich formulieren, Unterschrift drauf, evtl. noch eine Ausweiskopie dazu - fertig. Original ist immer gut, Scan reicht zur Not auch.
Wichtig ist, dass die Gründe widerlegt werden, aus denen das Visum abgelehnt wurde. Meist sind das Zweifel an der Rückkehrwilligkeit oder fehlende Quellen zur Finanzierung der Reise.
Du erntest, was du säst.
