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visum abgelehnt/ remonstration
Verfasst: 15 Okt 2012, 22:00
von gaertnerchef
Hallo ,ich hoffe jemand kann mir helfen.
das visum meiner freundin ist abgelehnt worden , nun wollen wir eine remonstration beantragen.
dazu möchte ich ein begleitschreiben verfassen, welches ich zusätzlich notariell beglaubigen lassen will.
nun meine frage: muss ich dies schreiben im original zur botschaft in moskau schicken oder reicht auch per mail/scan? oder sollte meine freundin es in moskau beglaubigen lassen und per scan an den remonstrationsantrag anhängen?
ich danke allen di mir irgendwie helfen können
Re: visum abgelehnt/ remonstration
Verfasst: 15 Okt 2012, 23:09
von CSB_Wolf
gaertnerchef hat geschrieben:Hallo ,ich hoffe jemand kann mir helfen.
das visum meiner freundin ist abgelehnt worden , nun wollen wir eine remonstration beantragen.
dazu möchte ich ein begleitschreiben verfassen, welches ich zusätzlich notariell beglaubigen lassen will.
nun meine frage: muss ich dies schreiben im original zur botschaft in moskau schicken oder reicht auch per mail/scan? oder sollte meine freundin es in moskau beglaubigen lassen und per scan an den remonstrationsantrag anhängen?
ich danke allen di mir irgendwie helfen können
Hallo, eine Remonstration könnt Ihr nicht beantragen. Deine Freundin,
nicht Du, legt als Antragsstellerin für das Visum gegen den Ablehnungsbescheid bei der Botschaft einen Einspruch (Remonstration) ein. Aufgrund dieser Remonstration (blödes Amtsdeutsch

) muss die Botschaft den Grund der Ablehnung deiner Freundin mitteilen. Eventuell wird der Antrag nochmals geprüft und dann positiv entschieden. Ob ein Begleitschreiben von dir dabei hilfreich ist weiss ich leider nicht, da werden aber sicher noch weitere Antworten kommen.
Gruss
wolf
Re: visum abgelehnt/ remonstration
Verfasst: 16 Okt 2012, 00:25
von manuchka
Ich dachte, die Gründe werden neuerdings generell mitgeteilt, wenn ein Visum abgelehnt wird?
Frage: Habt ihr beim Visa-Antrag nicht gleich ein Schreiben beigelegt?
Egal - ein Begleitschreiben braucht man nicht zu beglaubigen. Der Notar beglaubigt ja nur die Tatsache, dass XY derjenige ist, der das Schreiben unterschreibt... das bringt euch ja nichts, weil es über den Inhalt des Schreibens nichts aussagt. Ordentlich formulieren, Unterschrift drauf, evtl. noch eine Ausweiskopie dazu - fertig. Original ist immer gut, Scan reicht zur Not auch.
Wichtig ist, dass die Gründe widerlegt werden, aus denen das Visum abgelehnt wurde. Meist sind das Zweifel an der Rückkehrwilligkeit oder fehlende Quellen zur Finanzierung der Reise.