problem mit dokument zum aktuellen familienstand

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
mercury
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problem mit dokument zum aktuellen familienstand

Beitrag von mercury »

hab folgende frage an die community hier:

für die bevorstehende eheschliessung muss/te meine verlobte neben anderen dokumenten auch das folgende besorgen:

bescheinigung der heimatbehörde über den familienstand(geschieden seit/nicht wieder verheiratet)
eine eidesstattliche versicherung abgegeben beim notar reicht NICHT aus.

ja,und eben dieser zweite satz ist der knackpunkt.

meine verlobte hat nämlich von ihrem amt genau NUR diese E.V. bekommen,obwohl sie drauf hingewiesen hat,das eine solche

ausdrücklich NICHT deutschen anforderungen genügt.

somit meine frage:gibt es dieses verfahren evtl garnicht in russland?
wenn doch,welche behörde würde das geforderte dokument ausstellen?

falls es von bedeutung ist,ich wohne in nrw im geltungsbereich des olg hamm.

wer kann mir irgendwas hierzu sagen?

danke vorab und schönes we allerseits!
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Dietrich
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Re: problem mit dokument zum aktuellen familienstand

Beitrag von Dietrich »

Woher ist der Satz
"eine eidesstattliche versicherung abgegeben beim notar reicht NICHT aus"?
Um wessen Eidesstattliche Versicherung handelt es sich da, die angeblich nicht aureicht?

Du schreibst etwas von
"meine verlobte hat nämlich von ihrem amt genau NUR diese E.V. bekommen".
Sie hat also eine E.V. des Amtes?

Es ist ja nun schon ein Unterschied, ob deine Frau eine E.V. abgibt, oder ob diese von einem Amtsträger kommt... (wobei mir das irgendwie seltsam vorkommt...)
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mercury
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Re: problem mit dokument zum aktuellen familienstand

Beitrag von mercury »

hallo dietrich,

also dieser satz mit der EV,die NICHT ausreicht,stammt von einem merkblatt meines heimischen standesamtes,in dem
aufgelistet ist,welche dokumente in welcher form für die eheanmeldung vorzulegen sind.

meine verlobte hat gegenüber der vertreterin des notars der stadt moskau eine EV abgegeben,das sie aktuell nicht verheiratet
ist.

die notarin hat dann nicht den sachverhalt,sondern nur die echtheit der unterschrift meiner verlobten und ihrer identität
amtlich beglaubigt.

und genau das ist der knackpunkt,dem örtlichen standesamt genügt das wohl nicht.
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Dietrich
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Re: problem mit dokument zum aktuellen familienstand

Beitrag von Dietrich »

mercury hat geschrieben:meine verlobte hat gegenüber der vertreterin des notars der stadt moskau eine EV abgegeben,das sie aktuell nicht verheiratet
ist.
Das ist allerdings ganz etwas Anderes als "meine verlobte hat nämlich von ihrem amt genau NUR diese E.V. bekommen".

Eine eidestattliche Versicherung hätte sie ja auch beim Amt in Deutschland abgeben können, das ist dann auch nicht anders. Meine Frau und ich haben damals (wir hatten vorher schon in Moskau geheiratet) ein Familienbuch anglegen lassen. Da musste auch der Namen ihrer Eltern rein, von denen hatten wir natürlich keine Unterlagen. DA (also für die Daten der Eltern) reichte damals eine E.V. meiner Frau in Deutschland aus.

Aber zu dem Thema gibt es hier, glaube ich, schon etliche Einträge, unter anderem auch die
FAQ:Eheschließung in Deutschland (http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=6594)
in der es u.A. heißt:
Um in D heiraten zu können ist ein EFZ zwingend vorgeschrieben. Dieses EFZ besagt, dass Person A und Person B heiraten dürfen, weil es nichts gibt (wie etwa Blutsverwandschaft, weitere Ehen, die noch nicht rechtskräftig gelöst sind, Entmündigung, Minderjährigkeit etc.), was einer Heirat entgegenstünde.

Maßgeblich hierfür ist das internationale Privatrecht (IPR), welches in D aus dem EGBGB, insbes. Art. 13-24 hervorgeht.
Aber die Russische Föderation sieht das Institut eines EFZ nicht vor. Deshalb wird das Befreiungsverfahren notwendig, welches vom Standesamt nach Vorliegen aller Unterlagen beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) eingeleitet wird.
Die Eheschließenden haben damit im "Normalfall" nicht mehr zu tun, als die Gebühren dafür zu bezahlen, die sich aber nach dem Einkommen des ausl. Verlobten bemessen. Ist der ausl. Verlobte quasi mittellos für hiesige Verhältnisse, ist die Gebühr eher symbolischer Natur; sprich lächerlich gering.
Vielleicht hilft das weiter...
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Re: problem mit dokument zum aktuellen familienstand

Beitrag von mercury »

okay,erstmal vielen dank an dich,das du dich am wochenende mit meinen problemen beschäftigst,sehr cool!

hab mir den link bzw das geschriebene mal näher angesehen und interpretiere das so,das die EV,die meine verlobte abgegeben hat,ausreichend sein müsste,da die RF eben NICHT ein EFZ betreibt.

somit obliegt es den deutschen behörden,ein befreiungsvefahren durchzuführen.
wenn das der fall ist,sind wir aus dem schneider.
ich könnte mir durchaus vorstellen,das dieses von mir erwähnte merkblatt alllgemein gehalten ist und eben nicht spezifisch auf
eine deutsch-russische ehe ausgelegt ist.
wahrscheinlich ist das bei anderen konstellationen unterschiedlich.
werde montag zum standesamt gehen und die docs präsentieren,dann schaun mer mal.
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Re: problem mit dokument zum aktuellen familienstand

Beitrag von Dietrich »

mercury hat geschrieben:werde montag zum standesamt gehen und die docs präsentieren,dann schaun mer mal.
Zumindest sollten die dir dann genau sagen können, was sie denn aus Russland da an Dokumenten erwarten. Und wenn sie dann was von Ehefähigkeitszeugnis sagen, dann kannst du ihnen das ja dann erläutern, dass es das so in der RF nicht gibt und eine Befreiung beantragen.

Viel Erfolg!
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zimdriver
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Re: problem mit dokument zum aktuellen familienstand

Beitrag von zimdriver »

Heiratet in Russland ... auch x- fach hier diskutiert ... und fertig.
paramecium
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Re: problem mit dokument zum aktuellen familienstand

Beitrag von paramecium »

Schon interessant, dass einige Standesbeamten nicht zu wissen scheinen, dass es in Russland kein EFZ gibt. Wir mussten vor ein paar Monaten eine notariell beglaubigte Erklärung von zwei Zeugen und meiner Verlobten vorlegen, dass diese nicht verheiratet ist..das war's.
zimdriver hat geschrieben:Heiratet in Russland ... auch x- fach hier diskutiert ... und fertig.
Das hängt wohl eher davon ab, wie viele Gäste man aus Ru und De erwartet. Den Verwaltungsaufwand für eine Hochzeit in Deutschland fand ich entgegen einiger Horrorgeschichten die man hier und da liest nicht all zu schlimm. Meine Verlobte darf nächste Woche für unsere Hochzeit Mitte Dezember sogar mit einem Schengenvisum (die Familienzusammenführung beantragen wir nach der Hochzeit, da meine Verlobte sowieso nochmal nach Russland muss) einreisen.
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Re: problem mit dokument zum aktuellen familienstand

Beitrag von manuchka »

paramecium hat geschrieben:Schon interessant, dass einige Standesbeamten nicht zu wissen scheinen, dass es in Russland kein EFZ gibt....
Du meinst also, ein deutscher Standesbeamter muss zwingend wissen, in welchen Ländern der Erde es ein EFZ gibt und in welchen nicht? Ist ja nicht so, dass das nur Russland betrifft...
Du erntest, was du säst.
paramecium
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Re: problem mit dokument zum aktuellen familienstand

Beitrag von paramecium »

manuchka hat geschrieben:
paramecium hat geschrieben:Schon interessant, dass einige Standesbeamten nicht zu wissen scheinen, dass es in Russland kein EFZ gibt....
Du meinst also, ein deutscher Standesbeamter muss zwingend wissen, in welchen Ländern der Erde es ein EFZ gibt und in welchen nicht? Ist ja nicht so, dass das nur Russland betrifft...
Natürlich muss er das nicht von jedem Land wissen. Allerdings gehe ich davon aus, dass die Ehe zwischen Deutschen und Russischen Staatsbürgern in Deutschland doch relativ häufig vorkommt (wobei das sicherlich auch von Region zu Region unterschiedlich ist). Ich hatte bisher mit drei Standesbeamtinnen aus zwei unterschiedlichen Standesämtern (Magdeburg und Hannover) Kontakt, die mich allesamt darauf hinwiesen bzw. wussten, dass es in Russland kein EFZ gibt.
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