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Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013

Verfasst: 25 Dez 2012, 20:14
von domizil
Zollerleichterung für PKW-Einreisen per 01.01.2013

Der russische Föderale Zolldienst vereinfacht ab 01.01.2013 die Zollformalitäten für die zeitweilige Einfuhr von Fahrzeugen auf das Territorium der Zollunion (Russland, Weißrussland, Kasachstan).
Die wichtigste Neuerung ist, dass nur noch ein Dokument bei der Einreise ausgefüllt werden muss (die bereits bekannte Zollerklärung). Und diese Zollerklärung ist auch bei der Ausreise wieder vorzulegen, ohne das weitere Dokumente, wie bisher gefordert, ausgefüllt werden müssen. Da keine weiteren Dokumente ausgefüllt werden müssen, erfolgt die Ausreise wesentlich schneller als bisher.
Quelle: http://www.klops.ru/avto_news/news/6379 ... nicax.html
Uwe Niemeier
http://www.blog.aktuell.ru/category/kal ... em-akzent/

Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013

Verfasst: 25 Dez 2012, 20:48
von m1009
domizil hat geschrieben:Die wichtigste Neuerung ist, dass nur noch ein Dokument bei der Einreise ausgefüllt werden muss (die bereits bekannte Zollerklärung). Und diese Zollerklärung ist auch bei der Ausreise wieder vorzulegen, ohne das weitere Dokumente, wie bisher gefordert, ausgefüllt werden müssen. Da keine weiteren Dokumente ausgefüllt werden müssen, erfolgt die Ausreise wesentlich schneller als bisher.
Das ist seit.... eehhhmmmm , 2 Jahren schon so..... ;) ... Und richtig... alles eins, fuer BY, KAZ, RUS.... Seit der Zollunion alles einheitlich....

Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013

Verfasst: 25 Dez 2012, 20:59
von domizil
... in der offiziellen Verlautbarung (siehe Link) steht, dass dies per 01.01.2013 in Kraft tritt. Da ich kein PKW-Besitzer bin nehme ich die Mitteilung als "bare Münze" und gehe von einer korrekten Meldung aus.
Uwe Niemeier
http://www.blog.aktuell.ru/category/kal ... em-akzent/

Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013

Verfasst: 25 Dez 2012, 21:46
von 7punkt
m1009 hat geschrieben:...Das ist seit.... eehhhmmmm , 2 Jahren schon so..... ;) ..
Genau, wir haben auch nur eine Zollerklärung ausgefüllt, die aber 2mal (eine bleibt beim Zoll, und die andere nimmt man mit und gibt erst bei der Ausreise wieder ab), also nichts Neues, sorry.
Die Ausreise erfolgt übrigens nicht schneller ;)

LG,

7punkt

Nachtrag: fällt gerade ein, vielleicht ist es für Kazachstan und Weissrussland neu :roll:

Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013

Verfasst: 25 Dez 2012, 22:33
von m1009
7punkt hat geschrieben: Nachtrag: fällt gerade ein, vielleicht ist es für Kazachstan und Weissrussland neu :roll:
Nein... das wurde in der Zollunion zeitgleich eingefuehrt .... im August 2010....? :? ... wenn ich mich recht erinnere....

Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013

Verfasst: 26 Dez 2012, 01:08
von Magdeburg-Moskva
Der Uwe, bzw. seine Meldung, haben schon recht, wenn die Meldung denn stimmt.

Bei der Ausreise musste 1. die mit einem Sticker und Stempel versehene Einreisezollerklärung über die vorübergehende Einfuhr des Fahrzeugs abgegeben werden und 2. eine Zollerklärung über die Wiederausfuhr ausgefüllt werden.

Vielleicht kann ich bald berichten.

Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013

Verfasst: 26 Dez 2012, 05:00
von m1009
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Bei der Ausreise musste 1. die mit einem Sticker und Stempel versehene Einreisezollerklärung über die vorübergehende Einfuhr des Fahrzeugs abgegeben werden .
VS.
Und diese Zollerklärung ist auch bei der Ausreise wieder vorzulegen
;)

Berichte mal..... Erleichterungen sind immer begruessenswert.... [genau]

Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013

Verfasst: 26 Dez 2012, 22:49
von Magdeburg-Moskva
m1009 hat geschrieben:
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Bei der Ausreise musste 1. die mit einem Sticker und Stempel versehene Einreisezollerklärung über die vorübergehende Einfuhr des Fahrzeugs abgegeben werden .
VS.
Und diese Zollerklärung ist auch bei der Ausreise wieder vorzulegen
;)
Somit korrigiere und präzisiere ich:

Die vorgenannte Zollerklärung musste bei der Einreise in Schriftform zweifach erstellt werden. Ein Exemplar verbleibt beim Zollbeamten, ein Exemplar wird mit einem Sticker und weiteren Vermerken und Stempeln versehen, dem Kunden zurück gegeben. Bei der Ausreise musste die Wiederausfuhr auf Formblatt in Schriftform in einfacher Ausfertigung erklärt werden. Wiederausfuhrerklärung und das bestätigte Exemplar der Erklärung über die vorübergehende Kfz-Einfuhr mussten / müssen dem Beamten dauerhaft ausgehändigt werden.

Mal schauen, was es zu berichten gibt.

Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013

Verfasst: 28 Dez 2012, 18:54
von zimdriver
Vielleicht fällt jetzt auch die Notwendigkeit weg, innerhalb einer bestimmten Frist nach Einreise (ich glaube, es waren 60 Tage) das Fahrzeug nochmals beim Zoll am Zielort vorzuführen, wo die Zollerklärung mit einem rechteckigen Stempel verziert wurde?

Re: Zollerleichterungen PKW ab 01.01.2013

Verfasst: 29 Dez 2012, 15:18
von 7punkt
Ne, innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise zum Zoll die Zolldeklaration verlängern lassen (und natürlich ein Haufen von Papieren mitbringen, ist klar).
Die max. Frist ist 1 Jahr und egal, dass man ein Visum für 3 Jahre hat.
Und ja, die von UFMS (!!) gemachte Registrierung soll vorhanden sein, die Post regiestriert ja nur für 3 Monate max.
Finde ich absoluter Quatsch, dass man vieles nach Regisetrierung gerichtet ist, denn Registrierung ist das einziege Dokument, welches 1000 mal im Jahr gemacht werden kann.... wegen ständigem Ein- und Ausreisen....

7punkt