Stefan29 hat geschrieben:1. Kann sie im Rahmen des Schengen-Businessvisas problemlos innerhalb der EU heiraten ohne das es danach Probleme mit der Anerkennung der Heirat gibt?
2. Kann sie nach der Heirat im Rahmen des dann noch gültigen Businessvisas mit zu mir nach Deutschland kommen und von hier aus das Visum zur Familienzusammenführung beantragen (A1-Deutsch Sprachzertifikat vorausgesetzt)?
3. Kann es zu Problemen kommen, das Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen, wenn wir nicht in Deutschland bzw. Russland heiraten?
4. Macht es einen Unterschied ob sie gleich meinen Namen annimmt (wäre uns beiden eigentlich lieber) oder ist es unkomplizierter wenn sie erst mal ihren Nachnamen behält? (Änderung ihres Namen im Reisepass und Russischen Inlandspass geht ja sicherlich nur von Russland aus?!)
5. Wenn es erst mal einfacher ist, ihren Namen zu behalten, könnte es dann im Nachhinein zu Schwierigkeiten beim Abändern ihres Familiennamens geben?
0. Ich verstehe nicht, warum eine Eheschließung in Russland monatelang dauern würde??? Ich würde nach Möglichkeit vermeiden, in einem Drittstaat zu heiraten - aber eure Sache. Ihr müsst auf jeden Fall daran denken, dass ihr eine tschechische Eheurkunde haben werden, d.h. die braucht auch eine Apostille und muss dann in beiden Ländern jeweils von einem beeidigten Übersetzer (DE) oder notariell beglaubigt (RU) übersetzt werden, damit ihr euren Familienstand nach dem jeweiligen Heimatrecht ändern könnt.
1. Wenn eine Ehe legal geschlossen ist, ist sie gültig, da fragt nachher keiner mehr danach, was für ein Visum Person X hatte. Die Voraussetzungen für eine gültige Eheschließung in CZ müsst ihr dort erfragen - Visa, sonstige Unterlagen etc.
2. Visum wird immer im Heimatland beantragt. Deine Freundin kann zwar mit dem Businessvisum im Rahmen von dessen Gültigkeit und zulässiger Maximalaufenthaltsdauer dich in DE besuchen, und ihr könnt auch schon mal bei der Ausländerbehörde vorsprechen, dort Unterlagen einreichen etc., aber die Familienzusammenführung wird über die dt. Botschaft in RUS angestoßen.
3. Eigentlich nicht, ihr könnt heiraten, wo ihr wollt (Stichwort Honolulu, Las Vegas), nur müsst ihr für die FZF die entsprechenden Unterlagen einreichen, und es kann schon sein, dass nachgefragt wird. Aber wer will euch davon abhalten, in Prag, Wien, Amsterdam zu heiraten, weil ihr euch da kennengelernt habt oder euch besondere Erinnerungen mit dem Ort verbinden?
4. Das mit der Namensänderung solltet ihr euch gleich überlegen. Ja, dann dauert es noch mal eine Weile, bis die Pässe geändert sind, aber auch die Bearbeitungszeit des Antrags auf FZF beträgt bis zu 8 Wochen, und in dieser Zeit sollte deine Freundin auch die neuen Pässe fertig haben. Bei Antragstellung muss darauf hingewiesen werden, dass der Familienname gemäß Eheurkunde "Müller" sein wird und der Pass entsprechend geändert wird.
Möglich wäre auch, die FZF auf den alten Namen und alten Reisepass zu machen und in RUS nur den Inlandspass zu ändern, der dauert wohl auch nur 2 Wochen. Dann könnte man nach DE, dort die Aufenthaltserlaubnis zunächst auf den alten Namen ausstellen lassen, dann über das russ. Konsulat den neuen Reisepass auf den neuen Namen beantragen (dauert bis 6 Monate) und dann die Aufenthaltserlaubnis auf den neuen Namen neu beantragen. Ich würde IMMER die erste Lösung vorziehen und alles gleich erledigen.
5. Nachträgliche Änderung des Ehenamens ist möglich, aber um die Passänderung kommt ihr nicht drum herum. Für die Änderung des Inlandspasses muss deine Freundin (dann Frau) wieder nach RUS oder ihren Wohnsitz dort bereits dauerhaft abgemeldet haben, Reisepassänderung entweder auch dort in RUS oder (mit oder ohne Abmeldung) beim russ. Konsulat in DE.
Zur Namensänderung im Pass zB hier:
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=12047
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=14313
Du erntest, was du säst.