d1986 hat geschrieben:Leider kann mir meine Uni keine wirkliche Auskunft über die rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema geben.
Naja, es gibt keine... weil sowas wie Werkstudenten und Praktika in Russland nicht wirklich üblich sind. Und weil es dafür eben keine rechtlichen Grundlagen gibt, werden diejenigen über Arbeitsverhältnisse angewendet, und das ist äußerst blöd:
1. Die Buchhaltung einer Firma (die oft auch für Personalfragen zuständig ist) muss den Personalplan anpassen, eine zusätzliche Stelle schaffen, dabei berücksichtigen, dass du nur Teilzeit / befristet angestellt bist etc.
2. - und das ist das größere "Übel": du als Ausländer darfst nicht einfach irgendwo bezahlt herumarbeiten. Der Arbeitgeber braucht dafür eine Beschäftigungserlaubnis (und für diese wieder eine Quote für ausländische Arbeitnehmer, die i.d.R. ein Jahr vorab beantragt werden muss), du brauchst eine Arbeitserlaubnis, und mit dem Prozedere ist allerhand bürokratischer Aufwand verbunden. Außerdem müsstest du dann theoretisch auch ein Arbeitsvisum bekommen, auch wenn du schon ein Studentenvisum hast...
Meine Empfehlung ist, dass du dich direkt mit Firmen in Verbindung setzt, die dich potentiell interessieren. Manche haben Erfahrung mit Praktikanten und wissen, wo die Schlupflöcher sind oder das Praktikum über eine "Einstellung" in der dt. Mutterfirma mit Quasi-Dienstreise nach RUS regeln, das geht dann ohne Arbeitserlaubnis. Vielleicht käme auch ein Nebenjob bei der dt. Botschaft in Frage, die suchen manchmal auch.
Du erntest, was du säst.