Seite 1 von 1

Werkstudent / Studentische Aushilfe

Verfasst: 16 Jul 2013, 22:55
von d1986
Hallo alle zusammen,

ich werde ab August ein Semester in Moskau studieren. Dabei würde ich gerne - wie auch in Deutschland - eine Art von Werkstudententätigkeit / Studentische Aushilfe antreten.
Leider kann mir meine Uni keine wirkliche Auskunft über die rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema geben. :(
Daher wollte ich mal fragen, ob hier in diesem Forum jmd. weiß, ob bzw. zu welchen Bedingungen eine Anstellung in einem solchen Verhältnis möglich ist.

Vielen Dank schon mal :)

Re: Werkstudent / Studentische Aushilfe

Verfasst: 17 Jul 2013, 00:03
von manuchka
d1986 hat geschrieben:Leider kann mir meine Uni keine wirkliche Auskunft über die rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema geben.
Naja, es gibt keine... weil sowas wie Werkstudenten und Praktika in Russland nicht wirklich üblich sind. Und weil es dafür eben keine rechtlichen Grundlagen gibt, werden diejenigen über Arbeitsverhältnisse angewendet, und das ist äußerst blöd:
1. Die Buchhaltung einer Firma (die oft auch für Personalfragen zuständig ist) muss den Personalplan anpassen, eine zusätzliche Stelle schaffen, dabei berücksichtigen, dass du nur Teilzeit / befristet angestellt bist etc.
2. - und das ist das größere "Übel": du als Ausländer darfst nicht einfach irgendwo bezahlt herumarbeiten. Der Arbeitgeber braucht dafür eine Beschäftigungserlaubnis (und für diese wieder eine Quote für ausländische Arbeitnehmer, die i.d.R. ein Jahr vorab beantragt werden muss), du brauchst eine Arbeitserlaubnis, und mit dem Prozedere ist allerhand bürokratischer Aufwand verbunden. Außerdem müsstest du dann theoretisch auch ein Arbeitsvisum bekommen, auch wenn du schon ein Studentenvisum hast...

Meine Empfehlung ist, dass du dich direkt mit Firmen in Verbindung setzt, die dich potentiell interessieren. Manche haben Erfahrung mit Praktikanten und wissen, wo die Schlupflöcher sind oder das Praktikum über eine "Einstellung" in der dt. Mutterfirma mit Quasi-Dienstreise nach RUS regeln, das geht dann ohne Arbeitserlaubnis. Vielleicht käme auch ein Nebenjob bei der dt. Botschaft in Frage, die suchen manchmal auch.

Re: Werkstudent / Studentische Aushilfe

Verfasst: 17 Jul 2013, 06:28
von Norbert
Wie Manuchka schon schreibt - ohne Arbeitsgenehmigung ist jede Beschäftigung illegal. Sicher gibt es das Schlupfloch, dass Dich eine deutsche Muttergesellschaft als Ihren Vertreter nach Moskau schickt - aber am Ende ist dies eine Gratwanderung, die nicht jedes Unternehmen mitmachen wird.

Die Botschaft fordert meines Wissens halbwegs stabile Russischkenntnisse für Praktikanten (so zumindest das Nowosibirsker Konsulat).

Re: Werkstudent / Studentische Aushilfe

Verfasst: 19 Jul 2013, 17:39
von Stabrus
Empfehle dir es ruhig zu versuchen ein paar Unternehmen anzuschreiben. Ich habe bereits 2 mal in Russland ein Praktikum gemacht, bzw. gearbeitet mit einem Geschaefts-Visum fuer drei Monate.
Das Geschaeftsvisum ist fuer Geschaeftsreisende gedacht. Damit sollen sich Investoren, moegliche Geschaeftspartner usw. in einer Region oder einem bestimmten Unt. umschauen koennen. Und wer kann denn genau sagen, das du kein moeglicher zukuenfitger Geschaeftspartner/Investor bist, der das Unt. von innenkennenlernen will?
Wenn denn wirklich mal die FMS ( Auslaenderbehoerde) mit einer Kontrolle vorbei kommt, glaube ich nicht dass das Unt. probleme mit einem unbezahlten Praktikaten aus Deutschland bekommt.
Prinzipiell ist es auch nicht illegal mit einem Studentenvisum oder Geschaeftsvisum- du darfst dich im Unternehmen befinden, darfst auch durchaus ein Arbeitsplatz haben.

Re: Werkstudent / Studentische Aushilfe

Verfasst: 19 Jul 2013, 18:35
von manuchka
Ich glaube aber, es geht eben nicht um ein unbezahltes Praktikum... und sobald da real irgendwelche Gehälter gezahlt werden sollen von der russischen Firma oder russischen Niederlassung einer dt. Firma, wird es kompliziert.

Re: Werkstudent / Studentische Aushilfe

Verfasst: 20 Jul 2013, 01:30
von Stabrus
Und was genau ist daran kompliziert?
- Bezahlung fuer eine Dienstleistung die im Ausland erbracht wird (Beratung z.B.) , Honorar fuer was auch immer.
Alles voellig legal.
Du solltest nur eben von dem was du bekommst nur zu mindest in Russland keine Steuern bezahlen.
Im uebrigen sind viele Consultig - Beauftrage aus Dt. in Russland tatsaechlich mit einem Geschaeftsvisum unterwegs. Die Bezahlung erfolgt zwischen dem russischen Unternehmen und dem deutschen Unt., koennte aber prinzipiell auch an einen Freiberufler oder eben eine Privatperson gehen.

Re: Werkstudent / Studentische Aushilfe

Verfasst: 23 Jul 2013, 05:12
von Norbert
Stabrus hat geschrieben:Und was genau ist daran kompliziert?
Dass es vielen Unternehmen zu heikel ist.

Wir haben beispielsweise Testanrufe von der Migrationsbehörde bekommen, ob bei uns Ausländer arbeiten. Und meine Kollegen haben wahrheitsgemäß mit "ja" geantwortet. Da ich einen вид habe, lag keine Arbeitsgenehmigung vor und somit bekamen wir sofort eine Überprüfung an den Hals. Wir konnten das fix klären - вид per Fax geschickt und fertig. Aber allein die Möglichkeit solcher Überprüfungen schreckt potentielle Praktikumsstellen vielfach ab. Sicher gibt es einige Ausnahmen, wie auch Du sie erlebt hast.

Re: Werkstudent / Studentische Aushilfe

Verfasst: 01 Aug 2013, 16:05
von Andy
Wie wäre es eigentlich mit einem unbezahlten Praktikum? Wenn also kein offizielles Anstellungsverhältnis entsteht, kein Lohn bezahlt wird (wäre eh gering in Russland)? Natürlich auch keine Verpflichtung des Praktikanten auf der "Arbeit" zu erscheinen. Aber eine Praktikum is ja eher im Interesse des Praktikanten und weniger der Firma ... Hat damit jemand Erfahrung? Wäre das Risiko einer Überprüfung/Strafe für die Firma dann ausgeschlossen?

Re: Werkstudent / Studentische Aushilfe

Verfasst: 01 Aug 2013, 18:23
von manuchka
Wenn kein Beschaeftigungsverhaeltnis im Sinne von Geld gegen Arbeit besteht, sollte es auch kein rechtliches Problem geben. Erklaerungsbedarf sehe ich nur dann, wenn der Praktikant mit Touristenvisum da ist.