Scheidung von Russin

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
HAN
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Scheidung von Russin

Beitrag von HAN »

Guten Tag,

habe bereits im Forum gesucht aber nichts spezifisches für mein Anliegen gefunden. Meine Frau und ich wollen uns scheiden lassen. Sie ist russische Staatsbürgerin und ich Deutscher, spreche aber perfekt russisch. Wir sind seit Februar 2013 verheiratet und es läuft einfach nicht so wie wir es uns vorgestellt haben. Dazu kommt noch, dass sie jeden Tag erzählt, dass es ihr hier nicht gefällt und sie zurück nach hause will.

Wie ich bereits erfahren habe, herrscht Anwaltspflicht bei Scheidungen in Deutschland. Wir haben in Deutschland geheiratet. Könnte man sich trotzdem in Russland scheiden lassen? Habe gelesen, dass es bedeutend schneller geht und kein Anwalt notwendig ist.
Des Weiteren sind wir ja nicht mal ein Jahr verheiratet, könnte das uns vor irgendwelche Probleme stellen?

Ihre Aufenthaltserlaubnis läuft bis Februar 2014. Ich hoffe wir könnten bis dahin alles geregelt haben.

Viele Grüße
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harald63
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Re: Scheidung von Russin

Beitrag von harald63 »

Solange ihr nicht geschieden seid ist eine Verlängerung des Aufenthaltstitels kein Problem. Wenn ihr dann geschieden seid und ohne Kind, wird sie aufgrund der kurzen Ehe keinen eigenen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben, was aber wohl kein Problem ist, da sie ja zurück nach Russland will.
HAN
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Re: Scheidung von Russin

Beitrag von HAN »

Danke schonmal für die Antwort. Weißt Du evtl. auch, ob es möglich bzw. besser wäre sich in unserem Fall in Russland scheiden zu lassen? Kind haben wir nicht.
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manuchka
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Re: Scheidung von Russin

Beitrag von manuchka »

Ich weiß nicht, ob sich ein russisches ZAGS oder Gericht für eure Scheidung dazu berufen fühlt.
Normalerweise wäre bei kinderloses Ehe das ZAGS der Eheschließung zuständig, aber ihr habt ja in DE geheiratet. Und da ein Gericht meiner spontanen Einschätzung nach deutsches Recht bei der Ehescheidung anzuwenden hätte, werden die sich womöglich auch um die Zuständigkeit drücken.
Zu der Frage solltet ihr euch also in RUS oder im russischsprachigen Internet schlau machen.

Scheidung in DE: da muss es seit einiger Zeit eine Neuerung geben, die sogenannten Online-Scheidung. Dafür braucht man zwar auch einen Anwalt, aber insgesamt geht das wohl viel schneller und unkomplizierter als die klassische Scheidung. Auch mal googlen.

Ansonsten könnte sich bei eurer Konstellation natürlich die Frage nach einer Scheinehe ergeben, aber inwieweit euch das Probleme bereiten wird, weiß ich nicht. Ihr habt ja nicht vor, deiner Frau einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erschleichen, und wenn eine Verlängerung ihres Aufenthaltstitels notwendig werden sollte, kann man ja drauf hinweisen, dass der wieder nur befristet erteilt werden soll, weil...
Du erntest, was du säst.
HAN
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Re: Scheidung von Russin

Beitrag von HAN »

Ok, vielen Dank für die Antwort. Werde nach Online Scheidung googlen. Das heißt im Prinzip würde Scheidung wie eine normale zwischen 2 deutschen Bürgern ablaufen, wenn wir uns in Deutschland scheiden lassen!?
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harald63
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Re: Scheidung von Russin

Beitrag von harald63 »

Ja. Abgesehen von beizubringenden Papieren ist es dem Standesamt egal, welche Nationalitäten da stehen. Geheiratet wird in Deutschland halt nach deutschem Recht und ebenso geschieden. Wenn zwei Russen in D geheiratet haben, dann wieder in Russland leben und sich scheiden lassen wollen, machen das wahrscheinlich auch die Russen. Aber wenn da eh ein Deutscher mit dabei ist und ihr in Deutschland lebt, fühlen die sich eher weniger zuständig...
Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwirbt der ausländische Ehepartner nur, wenn es ein gemeinsames Kind gibt oder nach mindestens drei Jahren Ehe. Da bleibt ihr wohl drunter und falls im nächsten Februar nicht versucht, einen unbefristeten Titel zu bekommen und sogar auf die bevorstehende Scheidung hinweist, kann euch wohl kaum jemand mit Scheinehe kommen.
HAN
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Re: Scheidung von Russin

Beitrag von HAN »

Vielen Dank für die kompetente Antwort.
Gunnar
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Re: Scheidung von Russin

Beitrag von Gunnar »

In Deutschland muss vor dem Scheidungsgermin immer das Trennungsjahr eingehalten werden, auch wenn man sich einvernehmlich scheiden lässt. Also 'Tisch und Bett' trennen!

Online Scheidung ist übrigens eine Erfindung findiger Anwälte. Online ist dabei nämliche nichts anderes als die Beauftragung des Anwalts und die Kommunikation mit ihm. Die Scheidung selbst geht wie schon immer ganz normal mit mündlicher Verhandlung vor dem Scheidungsrichter. Und die Kosten sind auch dieselben.
trabajador
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Re: Scheidung von Russin

Beitrag von trabajador »

Man kann sich überall scheiden lassen. Wenn die Zuständigkeit in Russland ein Problem ist, dann kann man die Heirat erstmal dort anerkennen lassen. Dann ist die Behörde zuständig, die die Heirat für Russland anerkannt hat. In Deutschland ist eine Scheidung viel zu teuer und kompliziert. Normalerweise muss man seine Heirat eh in Russland anerkennen lassen. Zum Beispiel müssen die Russen bei der Ausstellung eines neuen Passes doch den Familienstand eintragen. Dafür benötigt man den entsprechenden Nachweis. Auch für die namensführung. meine Frau will meinen Namen annehmen. Dann muss sie auch die heirat in Russland anerkennen lassen.

Edit vom Moderator: Diese Info ist falsch! Man muss eine in Deutschland geschlossene Ehe nicht in Russland anerkennen lassen!
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manuchka
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Re: Scheidung von Russin

Beitrag von manuchka »

Davon, dass man seine Ehe in RUS anerkennen lassen muss, lese ich eben das erste Mal. Ja, da kommt ein Stempel in den Pass, aber dafuer braucht man keine foermliche Anerkennung.
Du erntest, was du säst.
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