Guten Tag,
Ich habe folgendes Problem: Meine Verlobte, wohnhafte Russin, wird diesen Juli im Sommer bei unserer Hochzeit meinen Namen annehmen. Direkt im Anschluss ist sie aber für mehr als ein Jahr auf vorher beantragten Visa auf Arbeitsaufenthalten in Japan und im anderweitigen Ausland. D.h. sie muss mit dem alten Pass auf die Arbeitsreisen gehen, muss innerhalb von etwa einer Woche in Russland ihre Hochzeit anerkennen lassen und ihren Inlandspass ändern. Jetzt ergeben sich zwei (plus eine) Fragen:
1. Ist es möglich auch ein Jahr nach der Hochzeit noch mit dem alten Reisepass zu reisen, sofern kein neuer beantragt wurde?
2. Sehe ich das richtig, dass man theoretisch dem Problem durch ein Verzicht auf die Namensänderung ausweichen könnte? Und wäre es dann in dem Fall möglich die Namensänderung später durchzuführen?
Visa für ein Jahr nach Hochzeit mit Namensänderung
Re: Visa für ein Jahr nach Hochzeit mit Namensänderung
Wo heiratet ihr, in Deutschland oder Russland?
Zu 1) Das Deutsche Konsulat in Moskau meinte zu uns, dass sie einen russischen Reisepass mit altem Namen als ungültig betrachten und deshalb von Reisen in die EU abraten, selbst wenn noch ein altes Visum besteht.
Zu 2) Ich habe mehrere Bekannte, die in ähnlichen Situationen zunächst ihren alten Namen behalten und erst später geändert haben. Auf welcher Grundlage die nachträgliche Namensänderung dann erfolgt, weiss ich allerdings nicht.
Zu 1) Das Deutsche Konsulat in Moskau meinte zu uns, dass sie einen russischen Reisepass mit altem Namen als ungültig betrachten und deshalb von Reisen in die EU abraten, selbst wenn noch ein altes Visum besteht.
Zu 2) Ich habe mehrere Bekannte, die in ähnlichen Situationen zunächst ihren alten Namen behalten und erst später geändert haben. Auf welcher Grundlage die nachträgliche Namensänderung dann erfolgt, weiss ich allerdings nicht.
Re: Visa für ein Jahr nach Hochzeit mit Namensänderung
Wir heiraten in Deutschland. Und dann werden wir wohl mit der Namensänderung warten. Ich hatte da am ehesten mit der Anerkennung der Namensänderung in Russland sorgen, wenn wir nach der Hochzeit auf grundlage des deutschen Heiratsrechts den Namen noch ändern.inorcist hat geschrieben:Wo heiratet ihr, in Deutschland oder Russland?
Zu 1) Das Deutsche Konsulat in Moskau meinte zu uns, dass sie einen russischen Reisepass mit altem Namen als ungültig betrachten und deshalb von Reisen in die EU abraten, selbst wenn noch ein altes Visum besteht.
Zu 2) Ich habe mehrere Bekannte, die in ähnlichen Situationen zunächst ihren alten Namen behalten und erst später geändert haben. Auf welcher Grundlage die nachträgliche Namensänderung dann erfolgt, weiss ich allerdings nicht.
und danke für die schnelle Antwort.
Re: Visa für ein Jahr nach Hochzeit mit Namensänderung
Die Fälle von Bekannten, die ich erwähnt habe, beziehen sich alle auf Eheschliessungen in Russland. Ich weiss nicht, ob sich da was ändert, wenn man als Russe im Ausland wohnt.
Der Vollständigkeit halber noch: Ändert man bei der Eheschliessung (in Russland) seinen Namen, hat man 30 Tage Zeit einen neuen Inlandspass zu beantragen und kann erst anschliessend einen neuen Reisepass beantragen. Den Inlandspass kriegt man im Idealfall schon nach zwei Wochen, den Reisepass nach einem Monat. Bei meiner Frau hat das ganze aufgrund einiger bürokratischer Stolpersteine insgesamt vier Monate gedauert - das wussten wir allerdings schon und waren einigermassen darauf vorbereitet.
Der Vollständigkeit halber noch: Ändert man bei der Eheschliessung (in Russland) seinen Namen, hat man 30 Tage Zeit einen neuen Inlandspass zu beantragen und kann erst anschliessend einen neuen Reisepass beantragen. Den Inlandspass kriegt man im Idealfall schon nach zwei Wochen, den Reisepass nach einem Monat. Bei meiner Frau hat das ganze aufgrund einiger bürokratischer Stolpersteine insgesamt vier Monate gedauert - das wussten wir allerdings schon und waren einigermassen darauf vorbereitet.
Re: Visa für ein Jahr nach Hochzeit mit Namensänderung
Genau so weit waren wir auch schon, von wegen 30 Tage zum beantragen, und hatten da mehr oder minder feste Zusagen, dass man das wohl bei etwas gutem Willen auch beschleunigen könnte. Jetzt hat sich aber der Ausreisetermin aus Russland nach der Hochzeit so weit vor verschoben, dass es nicht möglich ist die Dokumente zu ersetzten. Und soweit ich das jetzt aus anderer Quelle verstanden habe ist bei einer Hochzeit in Deutschland für alle folgenden Schritte (einschließlich verspäteter Namensänderungen) deutsches Recht anzuwenden und fällt unter die Anerkennung der Hochzeit insgesamt. Es würde mich also wundern wenn das in eine Richtung ginge und in der anderen Richtung da plötzlich Probleme aufträten, vor allem, da die Namensänderung dann auf eine Zeit verschoben wird in der sie auch hier wohnhaft sein wird.inorcist hat geschrieben:Die Fälle von Bekannten, die ich erwähnt habe, beziehen sich alle auf Eheschliessungen in Russland. Ich weiss nicht, ob sich da was ändert, wenn man als Russe im Ausland wohnt.
Der Vollständigkeit halber noch: Ändert man bei der Eheschliessung (in Russland) seinen Namen, hat man 30 Tage Zeit einen neuen Inlandspass zu beantragen und kann erst anschliessend einen neuen Reisepass beantragen. Den Inlandspass kriegt man im Idealfall schon nach zwei Wochen, den Reisepass nach einem Monat. Bei meiner Frau hat das ganze aufgrund einiger bürokratischer Stolpersteine insgesamt vier Monate gedauert - das wussten wir allerdings schon und waren einigermassen darauf vorbereitet.
Und nochmals danke, für die schnelle Antwort, meine Verlobte hatte schon Panik, dass sie sich jetzt zwischen Hochzeit und Arbeit entscheiden müsste, da konnten wir so schnell wieder Ruhe rein bringen. Schönen Abend,
Jasper
Re: Visa für ein Jahr nach Hochzeit mit Namensänderung
---inorcist hat geschrieben:Zu 2) Ich habe mehrere Bekannte, die in ähnlichen Situationen zunächst ihren alten Namen behalten und erst später geändert haben. Auf welcher Grundlage die nachträgliche Namensänderung dann erfolgt, weiss ich allerdings nicht.
§1355 (3) BGB
Die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens soll bei der Eheschließung erfolgen. Wird die Erklärung später abgegeben, so muss sie öffentlich beglaubigt werden.
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Geht ganz einfach auch nach Eheschließung beim Standesamt.
