Was zählt als Einkommensnachweis oder Nachweis der Rückkehrwilligkeit?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Antworten
Greyjoy
Pfadfinder/in
Pfadfinder/in
Beiträge: 46
Registriert: 16 Mai 2015, 22:09

Was zählt als Einkommensnachweis oder Nachweis der Rückkehrwilligkeit?

Beitrag von Greyjoy »

Bei ersterem wohl Lohnsteuerkarten/Kontoauszüge? Aber was ist mit Zweiterem gemeint?

Und noch eine andere Frage: ich suche ein russisches Reisebüro im Raum Schweinfurt (fürs Visa Prozedere).
Das einzige was ich per Google finde scheint nicht mehr existent zu sein.
StefanS
Pfadfinder/in
Pfadfinder/in
Beiträge: 39
Registriert: 14 Apr 2009, 20:50

Re: Was zählt als Einkommensnachweis oder Nachweis der Rückkehrwilligkeit?

Beitrag von StefanS »

"Nachweis der Rückkehrwilligkeit" umfasst eigentlich auch den Einkommensnachweis, daneben aber noch Immobilienbesitz. Zumindest der Besitz (d.h. das Eigentum) eines Einfamilienhauses wird anerkannt (auch wenn man es gemeinsam mit einer anderen Person besitzt).
Als Nachweis von Immobilienbesitz dient ein Auszug aus dem Grundbuch.

Aber ich meine gelesen zu haben, dass sogar der Bezug von Sozialhilfe (Hartz IV...) als Einkommen anerkannt wird und wenn man sich die Reise leisten kann, sollte dem deshalb von Seiten der Behörden eigentlich nichts im Wege stehen.

Ich bin mit Vostok-Reisen als Visa-Helfer zufrieden. Ich erledige das per Post, von Bayern deswegen nach Berlin zu fahren wäre etwas weit.

http://www.vostok.de
Benutzeravatar
bella_b33
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 13034
Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
Wohnort: nahe Saransk/Mordowien

Re: Was zählt als Einkommensnachweis oder Nachweis der Rückkehrwilligkeit?

Beitrag von bella_b33 »

Fürs Visum werden hier Spomer und Visumcentrale oft genannt. Ich habe bisher im privaten Umfeld alles mit Spomer erledigt und war immer top zufrieden.

Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“