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Was zählt als Einkommensnachweis oder Nachweis der Rückkehrwilligkeit?

Verfasst: 05 Jun 2015, 23:32
von Greyjoy
Bei ersterem wohl Lohnsteuerkarten/Kontoauszüge? Aber was ist mit Zweiterem gemeint?

Und noch eine andere Frage: ich suche ein russisches Reisebüro im Raum Schweinfurt (fürs Visa Prozedere).
Das einzige was ich per Google finde scheint nicht mehr existent zu sein.

Re: Was zählt als Einkommensnachweis oder Nachweis der Rückkehrwilligkeit?

Verfasst: 06 Jun 2015, 00:39
von StefanS
"Nachweis der Rückkehrwilligkeit" umfasst eigentlich auch den Einkommensnachweis, daneben aber noch Immobilienbesitz. Zumindest der Besitz (d.h. das Eigentum) eines Einfamilienhauses wird anerkannt (auch wenn man es gemeinsam mit einer anderen Person besitzt).
Als Nachweis von Immobilienbesitz dient ein Auszug aus dem Grundbuch.

Aber ich meine gelesen zu haben, dass sogar der Bezug von Sozialhilfe (Hartz IV...) als Einkommen anerkannt wird und wenn man sich die Reise leisten kann, sollte dem deshalb von Seiten der Behörden eigentlich nichts im Wege stehen.

Ich bin mit Vostok-Reisen als Visa-Helfer zufrieden. Ich erledige das per Post, von Bayern deswegen nach Berlin zu fahren wäre etwas weit.

http://www.vostok.de

Re: Was zählt als Einkommensnachweis oder Nachweis der Rückkehrwilligkeit?

Verfasst: 06 Jun 2015, 01:40
von bella_b33
Fürs Visum werden hier Spomer und Visumcentrale oft genannt. Ich habe bisher im privaten Umfeld alles mit Spomer erledigt und war immer top zufrieden.

Gruß
Silvio