jackie_rs hat geschrieben:
ährliche Rapports? Und ich dachte nach dem ich die temproräre AG hab hab ich erstmal 3 Jahre Ruhe
Im jährlichen Rapport muss man sämtliche Auslandsreisen und die Länge jeder Auslandsreise auflisten. Außerdem nachweisen, dass man genug Geld für seinen Lebensunterhalt verdient (in Nowosibirsk etwa 10.000 Rubel im Monat) und darauf Steuern zahlt, oder nachweisen, dass das Einkommen nicht besteuerungspflichtig ist oder man vom Ehepartner ausgehalten wird.
jackie_rs hat geschrieben:an sich hatte ich auch gedacht, mir dann später eine zweite Staatsbürgerschaft zuzulegen.[...] ist das bürokratisch noch übler oder wie kommts, wenn ich fragen darf?
Wenn man eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, geht die deutsche automatisch verloren, sofern man nicht erst in Deutschland eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten hat. Und die ist eine Ermessensentscheidung des Bundesverwaltungsamtes, da braucht man gute individuelle Gründe, welche Vorteile denn die russische Staatsbürgerschaft für einen hätte. Wohlgemerkt individuelle... nicht irgendwas, was auf alle Ausländer in Russland zutrifft.
Zweitens möchten die russischen Behörden beim Antrag der russischen Staatsbürgerschaft, dass du einen notariell beglaubigten Brief an die deutsche Auslandsvertretung schickst, in der du um den Austritt aus der deutschen Staatsangehörigkeit bittest.
Wenn man diese beiden Hürden meistert, dann ist die russische Staatsbürgerschaft wohl nicht mehr so viel bürokratischer als die Aufenthaltsgenehmigungen.
Hast du Sprach-, Geschichts-, und Rechtsexamen schon gemacht? Die braucht man für die (dreijährige und später nochmal das Ganze für die fünfjährige) Aufenthaltsgenehmigung. Ein halbes Jahr braucht man ab Einreise bis zur Erlangung der Dreijährigen mindestens, und das ist sportlich. Mit welchem Visum überbrückst du die Zeit bis zum Erhalt?