Beeil dich mit den Dokumenten, denn das polizeiliche Führungszeugnis darf bei Abgabe der Dokumente nicht älter als zwei Monate sein (das medizinische Zertifikat auch nicht). Hat das Führungszeugnis denn auch eine Apostille?
Von der Polyklinik würde ich erstmal abraten, da rammelt man sich nur in der halben Stadt die Hacken ab, denn Ärzte muss man deutlich mehr abklappern, als Silvio sagte: HIV, Venerologe, Narkologe, Psychologe, Hautarzt und Tuberkulosearzt. Von einem offiziellen HIV-Zentrum rate ich auch ab, denn da stehen die ganzen HIV-Patienten Schlange um ihre Analysen abzugeben. In Nowosibirsk damals kam ich 30 Minuten vor Öffnungszeit und war Nummer 100 in der Schlange (und diese Schlange wurde in regelmäßigen Abständen von der Polizei auseinandergetrieben und gefilzt).
Mittlerweile gibt es in Nowosibirsk ein Migrationszentrum, da sind alle benötigten Ärze, man ist nach 45 Minuten mit allen Untersuchungen fertig und kann sich das Zertifikat zwei Tage später abholen. Kostet dann halt etwa 3000 Rubel. Sicher gibt es in Moskau sowas auch. Um das herauszufinden, guck dich auf der Webseite des ГУВМ МВД по г. Москве um (FMS gibt es schon seit anderthalb Jahren nicht mehr), da muss es irgendwo eine Rubrik geben, wo steht, was man für RWP braucht und wo man die Untersuchungen machen kann. Alternativ einfach mal миграционный центр bei 2ГИС suchen und auf den entsprechendne Webseiten schauen, ob sie die medizinischen Untersuchungen für RWP anbieten.
Geld auf einem Konto musste ich nie nachweisen, nicht bei RWP, nicht beim Vid, nicht bei der Staatsbürgerschaft. Dir erlaubt ja eventuell überhaupt erst der RWP, hier zu arbeiten, Geld zu verdienen und dir damit eine Lebensgrundlage für den späteren Vid aufzubauen. Ein Einkommen musst du erst nach einem Jahr vorweisen. Je nach Region ist hier tatsächlich
Einkommen gemeint, nicht Guthaben! Dann müsste dein Konto so gut gefüllt sein, dass die monatlichen Zinsen das Existenzminimum überschreiten (etwas über 10.000 Rubel pro Monat). Ich empfehle, einfach arbeiten zu gehen.
Einen festen Wohnort musst du erst nach drei Jahren nachweisen.