Hallo,
hoffe, jemand kann mir weiterhelfen:
mein Freund (Russe) und ich (Deutsche) wolle in D heiraten. Nun verlangt das Standesamt in D von ihm u.a. eine Ledigkeitsbescheinigung/ ein Ehefähigkeitszeugnis, dass er angeblich hier in Russland nicht erhalten kann, da dies durch den Stempel im Pass oder dessen fehlen klar wäre. Tip: ans Konsulat in D wenden.
Dort wurde uns mitgeteilt, dass er persönlich in dem russischen Konsulat vorbei kommen soll, dass für meinen Wohnort in D zuständig ist. Er müßte dafür vorab extra nach D fahren. Nerv... Geht das nicht anders?
Und was für Stolpersteine könnten sonst noch auf uns zukommen?
Herzlichen Dank.
sia
Heiraten in D
-
Ragnar Schluchtmann
Heiratet in Ru
Ich (D) und meine Frau (Ru) haben problemlos in Russland geheiratet. Die notwendigen Dokumente gab es in Deutschland ohne Probleme. Und auch die Anerkennung der Ehe nach der Uebersiedlung nach Deutschland war problemlos. Wenn diese Variante fuer dich interessant ist, kann ich Dir Auskunft geben.
Hilfe für Euch
Wenn Du Deutsche bist, wende Dich bitte an Dein Deutsches
Standesamt. Die werden Dir alle Auskünfte geben.
Ich wünsche Dir alles Gute für Dein weiteres Leben !
LG. Werner
Standesamt. Die werden Dir alle Auskünfte geben.
Ich wünsche Dir alles Gute für Dein weiteres Leben !
LG. Werner
Sia,
das Heiraten in ist nicht viel schwerer als anderswo.
Zu Deinem Problem:
Deutschland verlangt bei Ausländern die Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses.
Kann dies nicht erbracht werden, muss das für Deinen Wohnsitz zuständige OLG von der Beibringung befreien. dazu braucht es die Personenstandsunterlagen, die auch das Standesamt benötigt.
Russland stellt aber keine Ehefähigkeitszeugnisse mehr aus.
Ausweg (abhängig vom OLG):
Russland
- notariell beglaubigte Kopie mit Übersetzung des Inlands- und Auslandspasses.
Der Familienstand steht in Russland im Inlandspass. Da die deutschen Behörden den Inlandspass, der in etwa unserem Personalausweis entspricht, nicht als gültiges Ausweisdokument anerkennen, muss der Auslandspass einen Eintrag erhalten in dem steht, dass im Inlandspass kein Eintrag vorhanden ist. Wurde in unserem Fall von der Miliz handschriftlich gemacht.
- eidestattliche Erklärung Deines Zukünftigen vor einem russischen Notar mit Übersetzung, dass er von dann bis dann mit der und der verheiratet war und jetzt ledig ist.
oder
Deutschland- eidestattliche Erklärung vor einem deutschen Notar, dass er ledig ist
- dann mit allen Unterlagen und persönlich zur zuständigen russischen Konsularabteilung in D. Die stellt dann das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Wenn Ihr in D heiraten wollt und Dein Zukünftiger erst zur Hochzeit kommen kann, dann kannst Du mit einer Beitrittserklärung von ihm alles regeln und allein die Eheschließung anmelden.
Aber wie schon vorher gesagt, frage Deinen Standesbeamten. Wenn Du Glück hast hat er Ahnung und kann Dir alles erklären.
Falls Du Fragen hast schicke mir eine PM.
Gruß
Uwe
das Heiraten in ist nicht viel schwerer als anderswo.
Zu Deinem Problem:
Deutschland verlangt bei Ausländern die Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses.
Kann dies nicht erbracht werden, muss das für Deinen Wohnsitz zuständige OLG von der Beibringung befreien. dazu braucht es die Personenstandsunterlagen, die auch das Standesamt benötigt.
Russland stellt aber keine Ehefähigkeitszeugnisse mehr aus.
Ausweg (abhängig vom OLG):
Russland
- notariell beglaubigte Kopie mit Übersetzung des Inlands- und Auslandspasses.
Der Familienstand steht in Russland im Inlandspass. Da die deutschen Behörden den Inlandspass, der in etwa unserem Personalausweis entspricht, nicht als gültiges Ausweisdokument anerkennen, muss der Auslandspass einen Eintrag erhalten in dem steht, dass im Inlandspass kein Eintrag vorhanden ist. Wurde in unserem Fall von der Miliz handschriftlich gemacht.
- eidestattliche Erklärung Deines Zukünftigen vor einem russischen Notar mit Übersetzung, dass er von dann bis dann mit der und der verheiratet war und jetzt ledig ist.
oder
Deutschland- eidestattliche Erklärung vor einem deutschen Notar, dass er ledig ist
- dann mit allen Unterlagen und persönlich zur zuständigen russischen Konsularabteilung in D. Die stellt dann das Ehefähigkeitszeugnis aus.
Wenn Ihr in D heiraten wollt und Dein Zukünftiger erst zur Hochzeit kommen kann, dann kannst Du mit einer Beitrittserklärung von ihm alles regeln und allein die Eheschließung anmelden.
Aber wie schon vorher gesagt, frage Deinen Standesbeamten. Wenn Du Glück hast hat er Ahnung und kann Dir alles erklären.
Falls Du Fragen hast schicke mir eine PM.
Gruß
Uwe
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Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Heiraten in D mit Tourivisum
siehe auch: http://aktuell.ru/forum/viewtopic.php?p=27253#27253Uwe hat geschrieben:...
Aber wie schon vorher gesagt, frage Deinen Standesbeamten. Wenn Du Glück hast hat er Ahnung und kann Dir alles erklären. ...
Grüße,
Zeppelin
