Kindernachzug – ABH stimmt Visumsantrag nicht zu!

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
novosibir

Kindernachzug – ABH stimmt Visumsantrag nicht zu!

Beitrag von novosibir »

Hallo Kollegen!

Gestern kam der Brief der ABH (... hat im Rahmen ihrer Beteiligung dem Visum nicht zugestimmt.), der mich, meine Frau und deren Tochter getroffen hat wie eine Bombe.

Nun hoffe ich, hier einige hilfreiche Tipps von denjenigen unter euch zu bekommen, die selbst schon entsprechende Erfahrungen mit 'nachträglichem' Kindernachzugs nach der Eheschliessung gemacht haben oder sich einfach in solchen Fällen auskennen.

Ich habe im November vergangenen Jahres meine Frau in der Ukraine geheiratet. Trotz dessen, dass ich als 'gestrandeter' Selbständiger seit einiger Zeit nun HarzIV Empfänger bin, gab es bei der Erteilung ihres Visums zur Familienzusammenführung keinerlei Probleme.

Natürlich hatten wir von Anfang an die Absicht, dass auch die Tochter meiner Frau nach Deutschland nachkommen soll, damit wir hier als 'komplette Familie' leben können – was ja gewiss kein aussergewöhnliches oder sozial bedenkliches Bedürfnis ist. Allerdings hatten wir zunächst nur das Visum für meine Frau beantragt, weil ihre (inzwischen 17-jährige) Tochter vorerst noch bei den Grosseltern in der Ukraine verbleiben sollte, um dort noch die Schule mit 'ordentlichem' Abschluss zu beenden.

Obwohl das Visum meiner Frau bereits im Januar ausgestellt wurde, reiste sie erst im März nach Deutschland ein. Sie hatte vorher noch das Gerichtsurteil wegen Sorgerechtsentzug gegenüber dem leiblichen Vater der Tochter abzuwarten, was ihre persönliche Präsenz vor dem Gericht in der Ukraine bedingt. Positiver Beschluss, kein Widerspruch innerhalb der gerichtlichen Frist – alles bestens soweit!

Hier in Deutschland bekam meine Frau im März auch anstandslos ihre Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis für zunächst ein Jahr ausgestellt – und nach ihrer Anmeldung beim Arbeitsamt wurden auch unsere nun gemeinsamen HarzIV Bezüge entsprechend erhöht.

Vor einigen Wochen ist meine Frau wieder in die Ukraine zurückgefahren, um nun das Visum für ihre Tochter zu beantragen, damit dies rechtzeitig bis zum Schulabschluss Ende Juni beim deutschen Konsulat in Kiev vorliegt. Alle Unterlagen waren komplett mit allen nötigen Stempeln und Übersetzungen, natürlich auch das Gerichtsurteil über den Entzug des Sorgerechts gegenüber dem leiblichen Vater der Tochter. Ich hatte noch ein Schreiben beigefügt, worin ich mein sehr gutes Verhältnis mit der Tochter erklärte und den ausdrücklichen Wunsch äusserte, auch die Tochter in der Familie haben zu wollen.

Wir hofften auf eine problemlose Visaerteilung, zumal ja in §32 AufenthG

http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#32 u.a. zu lesen ist:

(2) Einem minderjährigen ledigen Kind, welches das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann, und beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzen.

und

(4) Im Übrigen kann dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es auf Grund der Umstände des Einzelfalls zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist. Hierbei sind das Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen.

Nirgendwo in diesem Gesetz ist zu lesen, dass die Erteilung eines solchen Visums von der wirtschaftlichen Situation bzw. von den Einkommensverhältnissen der Familie abhängig ist!

Hier auch noch einige Auszüge aus dem Begleitschreiben meiner Frau zum Visumsantrag:

"Es ist auch der grösste Wunsch meiner Tochter, künftig weiterhin zusammen mit mir und auch zusammen mit meinem Mann in einer harmonischen Familie leben zu können. Meine Tochter hatte seit meiner Scheidung von ihrem leiblichen Vater, als sie zwei Jahre alt war, diesen Mann niemals wieder als Vater erlebt. Dieser zeigte nach der Scheidung keinerlei Interesse mehr an ihr, beendete jeglichen Kontakt zu uns und zahlte nur widerwillig sehr bescheidenen Unterhalt."

"Mein jetziger Mann jedoch hat meine Tochter gleich von Anbeginn an so sehr liebgewonnen, dass zwischen beiden nun eine sehr herzliche und warme Beziehung herangewachsen ist. Meine Tochter liebt und schätzt meinen Mann so, als wäre er ihr wahrer Vater. Und mein Mann liebt meine Tochter offensichtlich ebenso sehr, als wäre sie seine eigene leibliche Tochter."

"Meine Tochter ist noch nicht volljährig, sie hat keine berufliche Ausbildung und auch kein eigenes Einkommen. Sie hat keine eigene Wohnung und zudem noch kein Recht auf eine eigene Wohnung, wodurch sie gezwungen wäre, weiterhin bei ihren Grosseltern zu leben. Sofern diese das überhaupt weiterhin dulden würden, würde dies jedoch aufgrund massiver Generationskonflikte für sie zu einer enormen seelischen Belastung werden, was ihrer weiteren persönlichen und beruflichen Entwicklung sehr abträglich wäre."

Gestern kam nun das niederschmetternde Schreiben der ABH, worin es lapidar heisst:

"… die Auslandsvertretung hat die Stadt Nürnberg an der Entscheidung im Visumsverfahren beteiligt. Die Stadt Nürnberg hat im Rahmen dieser Beteiligung am 07.06.2006 dem Visum nicht zugestimmt."

Abschliessend heisst es dann in diesem Schreiben:

"Wir bitten um Verständnis, dass weitere Auskünfte zum Verfahren nicht gegeben werden können und bitten Sie gleichzeitig von Rückfragen bei der Ausländerbehörde abzusehen.
Bei eventuellen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Auslandsvertretung."


Diesen Schlusspassus finde ich insofern äusserst befremdlich und kurios, zumal es ja bekanntermassen die ABH ist, die in solchen Fällen die Entscheidung trifft, welche die Auslandsvertretung lediglich ausführt, da sie der ABH gegenüber (meines Wissens nach) weisungsgebunden sind.

Aber nun sollen wir bei der 'ausführenden' Stelle Einwände erheben, nicht jedoch bei der 'eigentlich entscheidenden' Institution???

Ich bin momentan wahrhaft sehr verzweifelt und weiss im Moment – wie sonst eher selten in meinem Leben – nicht konkret, wie ich hierbei nun weiter vorgehen soll!

Ich kann doch meine Frau nicht zum Konsulat nach Kiev schicken, um gegen diese Entscheidung zu remonstrieren. Der dortige weder Russisch noch Ukrainisch sprechende Konsul würde meine kaum Deutsch sprechende Frau ohnehin nicht verstehen! Ausserdem hat meine Frau offiziell Wohnsitz in Deutschland und befindet sich momentan nur 'zufällig', weil situationsbedingt in der Ukraine.

Soll ich trotz abweisender Aussage im Schreiben der ABH diese am Montag früh aufsuchen und mich mit verbaler Vehemenz bis zum Leiter dieser Behörde durchkämpfen, um dort konkrete Aussagen zu bekommen? Obwohl dies nach der Aussage in deren Schreiben strikt unerwünscht ist?

Soll ich es auf der Basis unseres bescheidenen HarzIV Etats riskieren, ein Fachanwalt mit dieser Angelegenheit zu beauftragen, was dann evtl. zur Verärgerung der ABH und der Auslandsbehörde – und somit zu weiteren Problemen führen könnte?

Wer hat hier schon positive oder schmerzliche Erfahrung gesammelt und/oder kann mir hilfreiche Tipps in dieser Situation geben? Alle Hinweise sind gerne willkommen!

Danke auch für's Lesen dieses Beitrages!

Gruss Sergej
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harald63
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Beitrag von harald63 »

Ich würde den Fall mal im Forum von http://www.info4alien.de/ schildern. Da antworten dann Leute, die beruflich mit solchen Sachen zu tun haben.
Auf jeden Fall würde ich es mir nicht sofort mit der ABH verscheissern, aber natürlich bei der Botschaft Widerspruch einlegen. Die müssen dann wohl schriftlich Stellung beziehen.
Hattest Du vorher schon Kontakt mit der ABH aufgenommen?
Uwe
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Beitrag von Uwe »

Sergej,

Deine Chancen sind da mehr als schlecht und auch ein Anwalt kann Dir nicht helfen.

Die ABH hat sehr viel Freiraum und hat diesen genutzt. Über das Visum entscheidet die ABH und nicht das Konsulat, obwohl es Beide oft anders herum erzählen.

Die ABH beruft sich als Ermessensentscheidung auf den § 27 Abs. 3 der Zuwanderungsgesetzes:

3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen ausländischen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Sozialhilfe angewiesen ist. Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden.

Da Du für Deine Frau, also der anderen ausländischen Familienangehörigen unterhaltspflichtig bist hat es dich hier erwischt. Du kannst zwar dagegen klagen aber mit einer sehr geringen Ausicht auf Erfolg.

Aber auch der Nachzug eines 17-jährigen Kindes ist eine große Hürde. Ohne gute Deutschkenntnisse und bei der ABH wohl etwas schwierig.

Die ABH hat einen Schuß und von Bürgernähe noch nichts gehört. Auch wenn sie ablehnt kann sie doch begründen warum.

Ich wohne in Russland weil meine ABH den Nachzug meines Stiefsohnes, damals gerade 17, abgelehnt hat und uns ein Verwaltungsgerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang zu lange dauern würde.

Gruß

Uwe
StefanKlein

Beitrag von StefanKlein »

@ Sergej

Auch ich wohne in Russland , aber nur aus den Grunde, dass wir , meine Frau und ich wollten, dass unsere Tochter (ihre Tochter) einen regulaeren Abschluss macht und egal wo auf dieser Welt, leben kann.
Wir haben diesen Antrag auf Visum "Familienzusammenfuehrung" noch nicht gestellt, aber wir wissen, ein Freund von uns ist Jurist, wir haetten keinen Erfolg, es sei denn, ich koennte die komplette Versorgung garantieren.
Es tut mir leid dir dieses so hart und schonungslos zu sagen, aber es ist zur Zeit nun mal so.

Schreibe mir bitte mal eine PM.

Gruss

Stefan
Bephep

Beitrag von Bephep »

Ein uebersiedeln fuer Kinder zwischen 16 und 18 ist moeglich,ich kenne ein Beispiel,das wichtigste Deutsche Sprachkenntnisse und finanzielle Versorgung.
Und wie ich gehoert habe wird bei der Deutschen Sprache schon einiges verlangt.
fränki

Beitrag von fränki »

hallo novosibir . es gibt eine möglichkeit . da mußt du dich aber beeilen . du mußt die tochter deiner frau adoptieren . das geht aber nur bis zum vollendeten 18. lebensjahr . danach ist schluß . ein bekannter von mir macht das auch so er heiratet auch in 2 monaten eine russische frau . sie hat eine tochter von 17 jahre . dann kann sie auch mit nach deutschland kommen . deiner tochter kann keiner verwehren bei ihrem vater zu leben . zumahl sie noch nicht "volljährig "ist . hoffe dir vielleicht geholfen zu haben . mir geht es auch so wie dir . bin ein gestrandeter selbständiger . habe den druck nicht mehr ausgehalten und das handtuch geworfen . war 10 jahre selbständig . jetzt fange ich in norwegen neu an . mit einer russischen frau und sehr vielen bürokratischen hürden . wünsche dir viel glück . für mich hat das leben in deutschland nichts mehr zu bieten . ich möchte wieder normal leben , wie vor 8-10 jahren . das was deutschland jetzt überrollt schlägt alles kapput . ist mir zu blöd vom staat zu leben , weil es keine arbeit gibt . auch komme ich immer weniger mit den menschen klar . bin nicht glücklich in deutschland . auch was hat eine russische frau für eine zukunft in deutschland ? wünsch dir auf jeden fall viel glück . wird schon klappen . wenn du bereit bist verantwortung zu übernehmen . fränki
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Oletsch
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Beitrag von Oletsch »

fränki hat geschrieben: auch was hat eine russische frau für eine zukunft in deutschland ?
off-topic, aber trotzdem: was ist das für eine Lebenseinstellung? Eine russische Frau hat in Deutschland genau so gute Zukunftchancen wie sonst wo, sogar bessere als in vielen anderen Ländern. Kommt halt auf die Frau (und Mann) an. Und wenn einer im Land gescheitert ist und sein Glück woanders versucht, heisst das noch lange nicht, dass es den anderen auch so gehen soll. Also bitte nicht verallgemeinern, o.k.?

Gruß
Oletsch
novosibir

Beitrag von novosibir »

fränki hat geschrieben:hallo novosibir . es gibt eine möglichkeit . da mußt du dich aber beeilen . du mußt die tochter deiner frau adoptieren . das geht aber nur bis zum vollendeten 18. lebensjahr .
Über eine evtl. Adoption haben wir uns bereits im vergangenen Jahr schon Gedanken gemacht. Nur hat die Ukraine derzeit eine absolute Adoptionssperre, weil es in der Vergangenheit mehrfach zu Morden (!) an ins Ausland adoptierte Kinder gekommen sein soll.

Von daher scheidet diese Möglichkeit leider aus!

Dennoch vielen Dank für deine Gedanken!

Sergej
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manuchka
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Beitrag von manuchka »

Sergej, aber bei dir liegt der Fall doch anders... du heiratest doch die Mutter, außerdem muss man überlegen, ob die Adoption nur nach ukrainischem Recht geht oder vielleicht auch nach deutschem...

Manu
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fränki

Beitrag von fränki »

tja in deutschland ist das alles sehr schwierig . ich wollte da nichts verallgemeinern . ich bin da bloß von meiner persönlichen situation ausgegangen . ich lebe in ostdeutschland . hier haben die eingeborenen schon keine arbeit und ziehen weg .ich könnte es nicht ertragen , wenn meine frau ohne arbeit rumsitzt und wartet . aber es wird in der zukunft nichts passieren in deutschland . hoffnung ist ein schlechter notanker . den habe ich seit 2 jahren über bord geworfen . nachdem ich mich da 5 jahre festgehalten hatte . wollte damit lediglich sagen , das es in norwegen genügend arbeit gibt und man für die zukunft planen kann .auch ohne staatliche almosen . tja in norwegen wäre das nicht so schwer . da hättest du ihr arbeit besorgt , dann hätte sie eine arbeitserlaubnis bekommen und so lange sie arbeitet auch eine aufenthaltserlaubnis . vielleicht solltest du dir deinen weg für deine zukunft mal überdenken . also ich habe diese überlegung gemacht und für mich entschieden meinen weg wo anderst zu gehen . aber das muß jeder für sich entscheiden . ich bin der meinung es gibt in deutschland genug arbeitslose . mittlerweile paßt ja deutschland gewaltig auf , das es nicht noch mehr werden . richtig wie ich finde . wenn ich nach norwegen gehe . dann muß ich auch als deutscher nach 3 monaten mich anmelden mit einem arbeitsvertrag . wenn ich in norwegen nicht genügend geld verdiene um dort zu leben , dann fliege ich auch wieder raus . dann ist es egal welcher nationalität ich angehöre . aber das ist mein weg , wollte bloß mal meine überlegungen ans brett heften . meine russische freundin kommt mit . als meine frau . familie gründen in norwegen . der staat kümmert sich sehr gut um seine familien . alles ein bißchen sozial-istischer . das was man in deutschland scheut . hier wird ja alles kapital-istischer . fränki
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