Immobilienerwerb und Visum

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Noire_chatte

Immobilienerwerb und Visum

Beitrag von Noire_chatte »

Es ist doch so, dass Ausländer in Russland Immobilien kaufen dürfen. Also da kauft man sich eine Wohnung, ständigen Wohnsitz muss man ja nicht haben, und braucht auf der anderen Seite aber ein Visum um nach Russland zu kommen und seine Wohnung überhaupt nutzen zu können?? Habe zu dieser Frage im Internet recherchiert, aber nix gefunden. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung. In einigen Ländern bekommt man mit Erwerb einer Immobilie auch Aufenthaltserlaubnis, wie ist es in Russland?
northstar

Beitrag von northstar »

Ich bin neulich mal die Kategorien und Unterkategorien von Visa durchgegangen. Ein "Immobilienvisum" war aber nicht dabei.

Wenn Du eine Wohnung zur Selbstnutzung bei gelegentlichen Aufenthalten in Rußland erwerben möchtest, dann beschaffst Du Dir einfach ein entsprechendes Visum (touristisch oder Business). Nur wohnst Du dann eben in Deiner eigenen Wohnung und kannst Dich da auch registrieren lassen.

Wenn Du eine Immobilie mehr oder weniger nur als Kapitalanlage erwerben möchtest, genügt fürs erste ein Visum für Besichtigung und Erwerb. Die Verwaltung kann man auch einer ortsansässigen Person oder Organisation übertragen.

Falls Du Dich längerfristig in Rußland aufhalten möchtest, schadet es nichts, Immobilieneigentum zu haben (Registrierungsmöglichkeit, günstige Unterkunft).

Zur Frage, wie die Behörden Eigentum an Immobilien bei Beantragung von längerfristigen Aufenthaltstiteln oder vid na zhitel'stvo beurteilen, kann ich (noch) nichts sagen.

Viel Glück!
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manuchka
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Beitrag von manuchka »

Hallo Nachtgespräch,

der Nordstern hat ganz recht - eine Wohnung löst deine Registrierungsprobleme, aber nicht die des Visums oder Aufenthaltsrechts an sich, da du nach wie vor Ausländer bist. Ich glaube, das wäre in Deutschland nicht anders, wenn ein Russe da ein Haus kauft - deswegen kriegt er noch nicht gleich so mir nichts, dir nichts eine Aufenthaltserlaubnis.
Eine Aufenthaltserlaubnis kannst du natürlich wie jeder ander Ausländer in Russland beantragen, dafür gibt es folgende Vorschriften im Gesetz über den Status von Ausländern in der RF:

Art. 6. Befristeter (Wohn)Aufenthalt von Ausländern in der RF

1. Die zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis kann einem Ausländer im Rahmen der von der Regierung der RF festgelegten Quote erteilt werden. Diese Aufenthaltserlaubnis gilt drei Jahre.
2. Die Quote für die Erteilung von befristeten Aufenthaltserlaubnissen an Ausländer wird jährlich von der Regierung der RF auf Vorschlag der Exekutivorgane der Verwaltungssubjekte der RF unter Berücksichtigung der demographischen Situation im jeweiligen Verwaltungssubjekt und der Möglichkeiten der Integration von Ausländern im jeweiligen Verwaltungssubjekt festgelegt.
3. Außerhalb dieser Quote kann die befristete Aufenthaltserlaubnis einem Ausländer erteilt werden, der:
1) auf dem Gebiet der RSFSR geboren wurde und früher Staatsbürger der UdSSR war oder der auf dem Gebiet der RF geboren wurde;
2) der arbeitsunfühig ist und ein geschäfsfähiges Kind hat, das Staatsbürger der RF ist;
3) der wenigstens einen arbeitsunfähigen Elternteil hat, der Staatsbürger der RF ist;
4) der mit einem oder einer Staatsangehörigen der RF verheiratet ist, welcher seinen Wohnsitz in der RF hat;
5) der Investiotionen in der RF in einer von der Regierung der RF bestimmten Höhe tätigt;
6) der im Wehrdienst steht, für die Dauer der Ausübung des Wehrdienstes;
7) in anderen durch föderale Gesetze vorgesehenen Fällen.


Du siehst also, Wohneigentum gehört nicht dazu, du beatragst also ganz normal ein Visum und dann - wenn du viel Zeit und Geduld mitbringst - vielleicht auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis, aber die kriegst du auch nur, wenn du dich mehr als 1/2 Jahr in Russland aufhälst.

Gruß,
Manu
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Noire_chatte

Beitrag von Noire_chatte »

Danke für die Antworten!
Ja stimmt, im Gesetz über die Aufenthaltsgenehmigung wird Wohneigntum nicht erwähnt. Dann wirds wohl so sein.

@manuchka: meinst du mich mit "Nachtgespräch"? wenn ja, dann muss ich sagen, dass chatte nichts mit dem englischen wort chat zu tun hat, das soll nämlich fränzösisch sein und Katze heißen :D
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Beitrag von manuchka »

Oh, entschuldige, ich meinte tatsächlich dich, Nachtkatze :blumen2: äh Moment... noire heißt auch nicht Nacht... Mannomann, mein Französisch ist sowas von eingerostet... Schwarzes Kätzchen...
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Zejtnot
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Beitrag von Zejtnot »

Wie ist nun eigentlich das russische Grundrecht? Wenn ich ein Haus kaufe, kaufe ich dann inzwischen das Land darunter oder weiterhin nur das Haus? (So wie früher, das Land besaß man quasi nur in einer Form von ewiger Erbpacht.) Hat da jemand eine Ahnung?
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Beitrag von manuchka »

Zejtnot, soweit ich weiß, wird das Haus immer noch getrennt vom Grundstück verkauft, und bezüglich des Grundstücks erwirbst du mit dem Haus das Vorzugsrecht (also vor allen anderen Interessenten) entweder auf Miete oder Pacht des Grundstücks oder auf Erwerb des Grundstücks (das du dann wohl noch extra kaufen musst).
In der Stadt Moskau werden Grundstücke nach Auskunft meines Kollegen generell nicht verkauft, sondern nur langzeitverpachtet, d.h. du kannst zwar Häuser in Moskau erwerben, aber nie das Land, auf dem sie stehen. Damit riskierst du immer, dass Onkel Juri irgendwann mal sagt: wir brauchen dein Grundstück, und dann gibt es eine lächerliche Abfindung, und dein Haus ist weg...
Ansonsten, Zejtnot, du kannst doch russisch, wenn ich das richtig mitgekriegt hab, such mal im Yandex nach Земельный кодекс -irgendwo gibt es das Bodengesetz garantiert den Volltext, ist auch nicht sooo viel, da kannst du mal drin stöbern.

Gruß,
Manu
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Beitrag von Zejtnot »

Danke für die fixe Auskunft.

Ist nicht so, dass ich die Millionen auf dem Konto liegen habe und nur noch überlege, ob ich nun den Manezhnaya oder doch lieber den Roten Platz kaufe.

Aber die Frage höre ich immer wieder: Gibt es nun ein Grundrecht oder nicht?! Hier in Novosibirsk haben (russische) Freunde zum Beispiel auf einem Stück Erde Baurecht für zwei Jahre bekommen. Bauen sie in der Zeit wenigstens das Fundament, erweben sie diese quasi Pacht. Wenn nicht, dann verfällt das Anrecht.
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Beitrag von manuchka »

Am besten ist: Irgendwo, wo es möglich ist (das bestimmen die jeweiligen kommunalen Gesetze), ein Stück Land kaufen und dann drauf bauen. Und dabei darauf achten, dass das Land entsprechend "gewidmet" ist - sprich: auf einem als Wohngebiet ausgewiesenen Grundstück darf kein Industriebau errichtet werden. Das ist aber in D ganz genau so, und in RUS kriegt man eine Umwidmung leichter hin als hier.
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Dietrich
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Beitrag von Dietrich »

Zejtnot Schott hat geschrieben: Ist nicht so, dass ich die Millionen auf dem Konto liegen habe und nur noch überlege, ob ich nun den Manezhnaya oder doch lieber den Roten Platz kaufe.
Selbst mit Millionen auf dem Konto ist es wohl eher die Entscheidung zwischen einer 2-Zimmer-Wohnung im Zentrum oder einen schicken Haueschen am Stadtrand :-)
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