Registrierung! Bitte nur infos keine Diskusion!!
-
rico
Registrierung! Bitte nur infos keine Diskusion!!
Können wir nocheinmal zusammenfassen was sich geändert hat bei Touristischen Visas und Registrierung!
Es müssen doch nun schon einige in RU gewesen sein und können berichten wie es nun von statten geht!
Es müssen doch nun schon einige in RU gewesen sein und können berichten wie es nun von statten geht!
-
fremantle
- Saboteur
- Globaler Moderator

- Beiträge: 3461
- Registriert: 24 Jul 2006, 23:02
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
einmal nur suchen...scheint zu viel zu sein! Ich habe 10 Sekunden gebraucht um das posten zu können:
aus http://www.russland-visum.de
Die Änderungen gegenüber der alten Regelung noch einmal zusammengefaßt:
1. Zuständig für die Registrierung (An- und Abmeldung) ist nicht mehr die Firma die auf der Einladung steht, sondern der tatsächliche Gastgeber.
2. Die Registrierung kann überall auf den Postämtern vorgenommen werden.
3. Der Reisende muß sich nicht mehr nur anmelden, sondern auch abmelden (Rückgabe der "Quittung"). Dies muß an jedem Ort erfolgen, an dem sich der Reisende länger als 3 Werktage aufhält.
4. Die Strafe für einen Verstoß gegen die Registrierungsvorschrift wurde von ehemals ca. 30 EUR auf bis zu 1500 EUR angehoben. Zusätzlich kann ein Verfahren wegen Visavergehens eröffnet werden und eine zukünftige Einreise nach Russland untersagt werden. Auch die fehlende Abmeldung (Rückgabe der Quittung) wird als Verstoß gegen die Registrierungsvorschrift gewertet.
n Bekannter hat es schon gemacht...soll nicht so schlecht sein.
aus http://www.russland-visum.de
Die Änderungen gegenüber der alten Regelung noch einmal zusammengefaßt:
1. Zuständig für die Registrierung (An- und Abmeldung) ist nicht mehr die Firma die auf der Einladung steht, sondern der tatsächliche Gastgeber.
2. Die Registrierung kann überall auf den Postämtern vorgenommen werden.
3. Der Reisende muß sich nicht mehr nur anmelden, sondern auch abmelden (Rückgabe der "Quittung"). Dies muß an jedem Ort erfolgen, an dem sich der Reisende länger als 3 Werktage aufhält.
4. Die Strafe für einen Verstoß gegen die Registrierungsvorschrift wurde von ehemals ca. 30 EUR auf bis zu 1500 EUR angehoben. Zusätzlich kann ein Verfahren wegen Visavergehens eröffnet werden und eine zukünftige Einreise nach Russland untersagt werden. Auch die fehlende Abmeldung (Rückgabe der Quittung) wird als Verstoß gegen die Registrierungsvorschrift gewertet.
n Bekannter hat es schon gemacht...soll nicht so schlecht sein.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
-
rico
Na wenn das OVIR gesperrt ist, dann doch nicht gleichzeitig auch das Postamt deines Wohnbezirkes... Wie wäre es denn, wenn sich deine Gastgeberin vor Ort mal selber erkundigt, wie da vorzugehen ist? Das wäre auf jeden Fall besser, als wieder Panik zu machen, und du hast verlässliche Infos, die ganz genau auf deinen Fall passen.
Du erntest, was du säst.
-
rico
Dann, rico, darfst du da eigentlich gar nicht hin, und dementsprechend wird dich dort auch keiner registrieren. Weder als Tourist noch sonstwie. Insofern wird dir auch keiner von uns Auskunft geben können - welcher ausländische Tourist hat schon Informationen, wie man sich in Sperrgebieten anmeldet, wenn er da gar nicht hindarf? Dann musst du eben deine An- und Abmeldung an einem Ort machen, der für Ausländer offiziell zugängig ist. Und ich wäre auch vorsichtig - wenn dich da einer erwischt in dem Sperrgebiet, gibt es Ärger. Nicht umsonst ist das ein Sperrgebiet.
Du erntest, was du säst.
-
rico
-
abacus
