Studieren in Dt.
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TRUG
Studieren in Dt.
Hallo, hier ist der "Drug" ,)
meine Freundin hat in Russland ein abgschlossenes Studium für Deutsch-Englisch auf Lehramt abgeschlossen! Sie ist seit August 2006 hier in einer Aupairs-stelle! Wir haben uns kennengelernt und sie will jetzt hier in München weiter studieren!
Erstes Problem: sie hat kein Deutsch-Zertifikat...d.h. sie müßte zuerst ein solches ablegen-hat aber zur Zeit keine freie Minute dafür! Da sie in der Nähe von Köln und ich in München lebe haben wir rein organisatorisch auch das ein oder andere Problem alles schnellstmöglich abzuwickeln!!!
Es wäre schön wenn uns jemand weiterhelfen kann, damit sie ohne Probleme und ohne lange Wartezeiten hier bleiben kann!
spocibo
meine Freundin hat in Russland ein abgschlossenes Studium für Deutsch-Englisch auf Lehramt abgeschlossen! Sie ist seit August 2006 hier in einer Aupairs-stelle! Wir haben uns kennengelernt und sie will jetzt hier in München weiter studieren!
Erstes Problem: sie hat kein Deutsch-Zertifikat...d.h. sie müßte zuerst ein solches ablegen-hat aber zur Zeit keine freie Minute dafür! Da sie in der Nähe von Köln und ich in München lebe haben wir rein organisatorisch auch das ein oder andere Problem alles schnellstmöglich abzuwickeln!!!
Es wäre schön wenn uns jemand weiterhelfen kann, damit sie ohne Probleme und ohne lange Wartezeiten hier bleiben kann!
spocibo
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TRUG
Das mit der Heirat....ja darüber haben wir nachgedacht....welche Formalitäten muß man da einhalten? Ich habe gehört man müßte bevor man heiraten will 6 Monate zusammen leben bzw. 6Monate bevor man in Dt. heiraten will einen Antrag auf Heirat einreichen...das wird jetzt bis August auch nen bissi knapp!!!
Auf was muß ich denn alles achten?
zu achim: hä?
Auf was muß ich denn alles achten?
zu achim: hä?
Sowas hab ich ja noch nie gehört... Aufgebot muss man 2 Wochen vorher bestellen, ansonsten fragt doch kein Mensch, wie lang du schon mit deiner Freundin zusammen bist...
Wegen Heirat in Deutschland und überhaupt guck mal ins Partnerschaftsunterforum, da findest du FAQ und auch ein Thema zu den Formalien, wenn man explizit in DE heiraten will. (und nicht in RUS oder Dänemark oder so).
Wegen Heirat in Deutschland und überhaupt guck mal ins Partnerschaftsunterforum, da findest du FAQ und auch ein Thema zu den Formalien, wenn man explizit in DE heiraten will. (und nicht in RUS oder Dänemark oder so).
Du erntest, was du säst.
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TRUG
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Bephep
Hallo TRUG
Bist Du ganz sicher das sie zum studieren eine Deutschpruefung ablegen muss.Ich habe die Information erhalten das ein abgeschlossenes Deutschstudium hier zum studieren berechtigt.
Ich denke da gibt es andere Probleme,wie sie ihren Aufenthalt finanziert den das Einkommen der Nebenbeschaeftigung wird nicht reichen.
Aber vielleicht kennt sich jemand im Forum besser aus und kann Dir genaue Auskunft geben.
Bist Du ganz sicher das sie zum studieren eine Deutschpruefung ablegen muss.Ich habe die Information erhalten das ein abgeschlossenes Deutschstudium hier zum studieren berechtigt.
Ich denke da gibt es andere Probleme,wie sie ihren Aufenthalt finanziert den das Einkommen der Nebenbeschaeftigung wird nicht reichen.
Aber vielleicht kennt sich jemand im Forum besser aus und kann Dir genaue Auskunft geben.
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Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Re: Studieren in Dt.
sry,TRUG hat geschrieben:Hallo, hier ist der "Drug" ,)
meine Freundin hat in Russland ein abgschlossenes Studium für Deutsch-Englisch auf Lehramt abgeschlossen! Sie ist seit August 2006 hier in einer Aupairs-stelle! Wir haben uns kennengelernt und sie will jetzt hier in München weiter studieren!
Erstes Problem: sie hat kein Deutsch-Zertifikat...d.h. sie müßte zuerst ein solches ablegen-hat aber zur Zeit keine freie Minute dafür! Da sie in der Nähe von Köln und ich in München lebe haben wir rein organisatorisch auch das ein oder andere Problem alles schnellstmöglich abzuwickeln!!!
Es wäre schön wenn uns jemand weiterhelfen kann, damit sie ohne Probleme und ohne lange Wartezeiten hier bleiben kann!
spocibo
ging nicht früher mit der AW.
Also der Abschluss klingt erstmal nach grundsätzlicher Hochschulzugangsberechtigung für Geisteswissenschften. (Aber das hängt auch von den Bundesländern ab.)
Ohne DSH oder TestDaF (oder wie das heißt), geht da gar nichts.
Heiraten halte ich nur dann für eine sinnvolle Option, wenn man sicher ist, dass man alle damit zusammenhängenden Konsequenzen auch schultern kann und will.
Auch in Eurem Falle ist das kein unüberwindbares Problem, aber ich würde nicht eben empfehlen, das in Bayern abzuwickeln.
Zuständig für den Antrag der Eheschließung ist das Standesamt am (Haupt-)Wohnsitz des dt. Ehepartners.
Davon hängt auch ab, welches OLG (bzw. welcher OLG-Bezirk) für die "Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" zuständig wird.
(Da die Russische Föderation solche nicht ausstellt, ist die Einleitung dieses Befreiungsverfahrens unumgänglich, wenn man in D heiraten will.)
Wie und was genau zu tun ist, sagt einem das Standesamt am Hauptwohnsitz, mit welchem man möglichst gut kommunizieren sollte.
Dazu ist anzumerken, dass das Hauptproblem die teilweise Inkompatibilität des Ledigkeitsnachweises, der in der Russ. Föd. zu erlangen ist, mit den Anforderungen der dt. Verwaltungen sein dürfte.
In unserem Falle gab es da kein Problem, aber anderen bereitet dieses Detail öfter mal Sorgen.
Falls Heirat in D geplant ist, und ausländische (zukünftige) Ehepartnerin sich bereits vorübergehend hier aufhält und zudem der dt. Sprache mächtig ist, erspart es eine Menge Mühe, gemeinsam den Antrag auf Eheschließung zu stellen.
Dann können nämlich alle erforderlichen Unterschriften direkt vor dem / der Standesbeamten/-in geleistet werden.
Dabei sollten möglichtst viele der schon verfügbaren Identitäts- und Personenstandsdokumente (Pässe, ggf. Geburtsurkunden etc.) mitgenommen werden.
Um so präzieser kann das Standesamt eingrenzen, was sonst noch nötig ist.
(Man denke an Apostillen, Übersetzungen von Urkunden in anerkannter Form etc.)
Parallel dazu sollte man die relevanten Beratungsstellen für ausländische Bewerber/innen an den möglichen Unis aufsuchen und sich dort beraten lassen, welche Schritte bis zu einer mgl. Imma zu leisten sind.
Dies bedeutet i.d.R.: ausländ. Diplom übersetzen lassen und nebst Kopien der Originale der zust. Stelle für die Einstufung solcher Abschlüsse vorlegen.
Es ist leider nicht so einfach zu beantworten, was man machen soll, wenn noch gar nichts klar ist.
Bei uns war das relativ einfach: Meine Frau hatte das klare Ziel, zum Studium hierher zu kommen und wusste auch schon recht genau, wa, wo und wie.
Zu heiraten ergab sich dann eher als "Nebenschauplatz". Wir "mussten" also nicht heiraten, damit sie hier sein kann, sondern wir konnten unter "erleichterten Bedingungen" heiraten, weil sie auch ohne mein Zutun erstmal für ein paar Jahre hier gewesen wäre (um eben zu studieren.)
Doch die Kombination von beidem bringt durchaus eine Reihe von Privilegien, die ansonsten kaum zu erreichen sind. (Dies betrifft insbesondere auch die Möglichkeit zu einer vom Partner weitgehend unabhängigen Integration, was man nicht unterschätzen sollte.)
Letzlich läuft (im Fallen der Ehe mit einer/einem Non-EU Studierenden) alles auf die §§ 16 und 28 des gegenwärtig gültigen Aufenthaltsgesetzes hinaus, woran sich auch durch die für die nächste Zukunft geplanten Gesetzesänderungen nicht viel ändern wird - wenn es eben um die Kombination geht.
(Für die § 28'er wird es etwas härter, für die § 16'er ebenfalls, aber nicht für die "sowohl als auch's")
Es würde zu weit führen, dies hier näher darzustellen, aber in den relevanten Rubriken von i4a -> Ehe und Familie / ->Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. ist das alles ausführlich nachzulesen.
Wenn Du noch einen Rat brauchen kannst: Ich würde erstmal die Studienschiene ins Auge fassen. Heiraten könnte ihr dann immer noch, wenn ihr Euch sicher seit (so sicher wie es eben geht) aber unter "erleichterten Bedingungen".
Zeppelin
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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TRUG
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Zeppelin
- Zar/iza

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Re: Studieren in Dt.
Sorry,TRUG hat geschrieben:Hallo, hier ist der "Drug" ,)...und sie will jetzt hier in München weiter studieren!
Erstes Problem: sie hat kein Deutsch-Zertifikat...d.h. sie müßte zuerst ein solches ablegen-hat aber zur Zeit keine freie Minute dafür!
auf den o.g. Passus war ich ja gar nicht eingegangen.
Sie hat natürlich die Möglichkeit, vor der Einschreibung einen Studienvorbereitungskurs zu machen (und dafür das entsprechde Visum zu bekommen) welcher genau dafür vorgesehen ist, die DSH zu erreichen.
Beratung und Empfehlungen dazu gibt die Studienberatung der Uni, an der man sich bewerben möchte, bzw. noch genauer die der jeweiligen Fakultät.
Die helfen üblicherweise auch bei den Formalitäten mit der ABH.
Hier in Berlin ist es z.B. so, dass bestimmte Ausländer/-innen (z.B. auch russ. StaAng.) vom NC ausgenommen sind. Für diese ist ein bestimmtes Kontingent an Studienplätzen reserviert.
Die Auswahl erfolgt dann uniintern in einem Ranking der schon vorhandenen Abschlüsse zzgl. Sprachnote bei der DSH/TestDaF.
Russ. Bewerber/-innen haben da selten ein Problem.
Ob das in MUC auch so ist weiß ich aber nicht. Ich kenne aber zwei Absolventinnen der Pädagogischen Uni Kazan', die inzwischen in MUC an der LMU studieren (ebenfalls dt./engl. Lehrerinnen).
In welcher Stadt hat denn Deine Freundin in RUS studiert?
Noch ein Tipp. Nicht weil ich hier Lokalpatriotismus betreiben möchte, sondern weil es einfach eine Tasache ist: Egal ob die Studienbewerbung oder die Heirat im Vordergrund stehen. Berlin ist bei beidem definitiv (noch) das liberalste Bundesland.
Wenn Ihr also Möglichkeiten finden solltet, den Aufenthalt Deiner Freundin über Berlin zu erreichen, dann sollte sie sich zunächst an einer Uni hier bewerben.
Gleiches gilt, wenn Ihr zügig heiraten wollt. Dann müsstest Du Deinen Hauptwohnsitz (formell) hierher verlegen (vorübergehend, bis ihr geheiratet habt und sie die AE im Pass hat.)
Dann wären nämlich das entsprechende Standesamt in Berlin (möglichst ehemaliger Ostteil - am besten Bezirk Pankow) und das hiesige Kammergericht (=OLG) und die hiesige ABH zuständig.
Und alle drei freuen sich immer, wenn sie mal keine "Problemkunden" bedienen müssen. Daher sind sie dann auch besonders hilfsbereit.
Nach der Einschreibung und dem 1.Semester kann man ja meistens relativ problemlos die Uni wechseln, und / oder bzw. in Kombination von beidem im Bundesgebiet wohnen studieren, arbeiten, wo man eben will oder kann...
Du selbst könntest (bei einer vorgesehenen Hochzeit nach deren Vollzug) Dich sofort wieder mit Hauptwohnsitz in MUC anmelden.
Als Deine Frau könnte/sollte SIE dann auch Ihre Hauptwohnung bei Dir nehmen und am Studienort nur eine Zweitwohnung behalten. Aufenthaltsrechtlich ist das kein Problem, aber womöglich organisatorisch etwas aufwändiger.
Abgesehen von den Fragen der regionalen Zuordnungen, geht es bei der ganzen Sache um folgenden Kern:
Hierbleiben, Sprache lernen und studieren kann sie auch ohne, dass ihr zunächst heiratet. Man dankt daran nicht gern, aber es ist eben so, dass Ehen auch scheitern können.
Das hat schon allgemein sehr schwerwiegende Folgen.
Besonders hart würde es aber für alle Beteilgten, wenn eine Ehe in die Brüche geht, bei der die Rechtssysteme beider Partner nicht kompatibel sind.
Wenn dabei noch Kinder - sprich vormundschafts-, sorgerechts- und aufenthaltsbestimmungsrechtliche - Probeleme, abgesehen von der Frage des Ehegattenunterhalts ins Spiel kommen, kann die Sache ganz anders ausgehen,
Das Thema Ehe, und daraus folgende AE, kommt eigentlich erst dann zum Tragen, wenn die zulässige Arbeitszeit von Auslandsstudierenden (90 Tage / 180 halbe Tage pro Jahr) nicht ausreicht, um den LU zu sichern.
Das gilt auch für den Übergang vom Studium zur Jobsuche.
Bei einer AE nach § 28 / I ist das kein Problem, da man damit jeden Job machen kann.
Bei einer AE nach § 16 / I ist das aber schon ein Problem.
Weil das aber alles recht hypothetisch ist, muss man warten, was ihr genau wollt
Gruß,
Zeppelin
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Zeppelin
- Zar/iza

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- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
DSH oder vergleichbare sind an Unis verbindlich.Bephep hat geschrieben:Bist Du ganz sicher das sie zum studieren eine Deutschpruefung ablegen muss.Ich habe die Information erhalten das ein abgeschlossenes Deutschstudium hier zum studieren berechtigt.
Was FH fordern, weiß ich nicht. Das mag auch wieder vom BL abgängig sein.
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