TRUG hat geschrieben:Hallo, hier ist der "Drug" ,)
meine Freundin hat in Russland ein abgschlossenes Studium für Deutsch-Englisch auf Lehramt abgeschlossen! Sie ist seit August 2006 hier in einer Aupairs-stelle! Wir haben uns kennengelernt und sie will jetzt hier in München weiter studieren!
Erstes Problem: sie hat kein Deutsch-Zertifikat...d.h. sie müßte zuerst ein solches ablegen-hat aber zur Zeit keine freie Minute dafür! Da sie in der Nähe von Köln und ich in München lebe haben wir rein organisatorisch auch das ein oder andere Problem alles schnellstmöglich abzuwickeln!!!
Es wäre schön wenn uns jemand weiterhelfen kann, damit sie ohne Probleme und ohne lange Wartezeiten hier bleiben kann!
spocibo
sry,
ging nicht früher mit der AW.
Also der Abschluss klingt erstmal nach grundsätzlicher Hochschulzugangsberechtigung für Geisteswissenschften. (Aber das hängt auch von den Bundesländern ab.)
Ohne DSH oder TestDaF (oder wie das heißt), geht da gar nichts.
Heiraten halte ich nur dann für eine sinnvolle Option, wenn man sicher ist, dass man
alle damit zusammenhängenden Konsequenzen auch schultern
kann und
will.
Auch in Eurem Falle ist das kein unüberwindbares Problem, aber ich würde nicht eben empfehlen, das in Bayern abzuwickeln.
Zuständig für den Antrag der Eheschließung ist das Standesamt am (Haupt-)Wohnsitz des dt. Ehepartners.
Davon hängt auch ab, welches OLG (bzw. welcher OLG-Bezirk) für die "Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" zuständig wird.
(Da die Russische Föderation solche nicht ausstellt, ist die Einleitung dieses Befreiungsverfahrens unumgänglich, wenn man in D heiraten will.)
Wie und was genau zu tun ist, sagt einem das Standesamt am Hauptwohnsitz, mit welchem man möglichst gut kommunizieren sollte.
Dazu ist anzumerken, dass das Hauptproblem die teilweise Inkompatibilität des Ledigkeitsnachweises, der in der Russ. Föd. zu erlangen ist, mit den Anforderungen der dt. Verwaltungen sein dürfte.
In unserem Falle gab es da kein Problem, aber anderen bereitet dieses Detail öfter mal Sorgen.
Falls Heirat in D geplant ist, und ausländische (zukünftige) Ehepartnerin sich bereits vorübergehend hier aufhält und zudem der dt. Sprache mächtig ist, erspart es eine Menge Mühe, gemeinsam den Antrag auf Eheschließung zu stellen.
Dann können nämlich alle erforderlichen Unterschriften direkt vor dem / der Standesbeamten/-in geleistet werden.
Dabei sollten möglichtst viele der schon verfügbaren Identitäts- und Personenstandsdokumente (Pässe, ggf. Geburtsurkunden etc.) mitgenommen werden.
Um so präzieser kann das Standesamt eingrenzen, was sonst noch nötig ist.
(Man denke an Apostillen, Übersetzungen von Urkunden in anerkannter Form etc.)
Parallel dazu sollte man die relevanten Beratungsstellen für ausländische Bewerber/innen an den möglichen Unis aufsuchen und sich dort beraten lassen, welche Schritte bis zu einer mgl. Imma zu leisten sind.
Dies bedeutet i.d.R.: ausländ. Diplom übersetzen lassen und nebst Kopien der Originale der zust. Stelle für die Einstufung solcher Abschlüsse vorlegen.
Es ist leider nicht so einfach zu beantworten, was man machen soll, wenn noch gar nichts klar ist.
Bei uns war das relativ einfach: Meine Frau hatte das klare Ziel, zum Studium hierher zu kommen und wusste auch schon recht genau, wa, wo und wie.
Zu heiraten ergab sich dann eher als "Nebenschauplatz". Wir "mussten" also nicht heiraten, damit sie hier sein kann, sondern wir konnten unter "erleichterten Bedingungen" heiraten, weil sie auch ohne mein Zutun erstmal für ein paar Jahre hier gewesen wäre (um eben zu studieren.)
Doch die Kombination von beidem bringt durchaus eine Reihe von Privilegien, die ansonsten kaum zu erreichen sind. (Dies betrifft insbesondere auch die Möglichkeit zu einer vom Partner weitgehend unabhängigen Integration, was man nicht unterschätzen sollte.)
Letzlich läuft (im Fallen der Ehe mit einer/einem Non-EU Studierenden) alles auf die §§ 16 und 28 des gegenwärtig gültigen Aufenthaltsgesetzes hinaus, woran sich auch durch die für die nächste Zukunft geplanten Gesetzesänderungen nicht viel ändern wird - wenn es eben um die Kombination geht.
(Für die § 28'er wird es etwas härter, für die § 16'er ebenfalls, aber nicht für die "sowohl als auch's")
Es würde zu weit führen, dies hier näher darzustellen, aber in den relevanten Rubriken von
i4a -> Ehe und Familie / ->Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. ist das alles ausführlich nachzulesen.
Wenn Du noch einen Rat brauchen kannst: Ich würde erstmal die Studienschiene ins Auge fassen. Heiraten könnte ihr dann immer noch, wenn ihr Euch sicher seit (so sicher wie es eben geht) aber unter "erleichterten Bedingungen".
Zeppelin