Gestern, vor der Abreise hat der Freund den Nachweis der Anmeldung beim Geschäftspartner abgegeben, denn heute muss der Gast ja abgemeldet werden und dazu der Nachweis per Post zurückgeschickt werden.
Am Flughafeneingang (internationales Terminal Novosibirsk) wurde der Freund kontrolliert und nach seiner Registrierung gefragt. (Man beachte die Wortwahl - offiziell brauchen Besucher keine "Registrierung" mehr, sondern nur noch den "Eintrag ins Migrationsregister".) Den Zettel hatte er aber schon dem Gastgeber abgegeben. Daraufhin sollte er eine Strafe zahlen.
Nach etlichen Telefonaten mit der Miliz gelang es mir dann, die Strafe in ein "Protokoll ohne Strafe" umzuwandeln. Wortlaut:
- Zejtnot: Wenn der Gastgeber morgen den Registrierungsnachweis an die Migrationsbehörden schicken soll, kann der Gast doch nicht mit dem selben Nachweis ausreisen?!
Miliz: Aber ich brauche einen Nachweis über die Registrierung!
Zejtnot: Aber der Gastgeber braucht das Papier zur Abmeldung - das schreibt das Gesetz seit Januar vor. Kennen Sie das Gesetz?
Miliz: Ja, aber wir müssen ihn doch kontrollieren!
Zejtnot: Sie müssen die Registrierung im Zentralregister per Computer prüfen!
Miliz: Wir haben keinen Computer, wir können nur im Ministerium anrufen.
Zejtnot: Dann rufen Sie doch an!
Miliz: Können wir nicht, heute ist Sonntag.
Zejtnot: Aber an der Grenze müssen Sie doch einen PC haben?
Miliz: Ich bin nicht an der Grenze, ich bin am Flughafeneingang.
Zejtnot: Aber warum ist denn nun der Gast Schuld, wenn er die Gesetze beachtet? Sie haben keinen Computer und er soll bestraft werden?
Miliz: Na gut, ich schreibe ein Protokoll aus, ohne Strafe. Aber ohne Protokoll geht es nicht, ich muss mich absichern. Können Sie morgen den Nachweis faxen?
Anmerkung: Nachträglich Umfrage hinzugefügt.




