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Nachweis der Eintragung im Migrationsregister bei Ausreise

Verfasst: 14 Mai 2007, 07:08
von Zejtnot
Gestern hatte ich den Fall, den wir uns hier seit Monaten fragen: Ein Freund war hier mit Businessvisum zu Gast und wurde vom russischen Geschäftspartner in der Gästeunterkunft der Firma angemeldet - ganz legal entsprechend den neuen Regeln. Diese Anmeldung (Eintragung in den миграционный учёт) wurde entsprechend dem Gesetz in der Post vorgenommen, was problemlos ging.

Gestern, vor der Abreise hat der Freund den Nachweis der Anmeldung beim Geschäftspartner abgegeben, denn heute muss der Gast ja abgemeldet werden und dazu der Nachweis per Post zurückgeschickt werden.

Am Flughafeneingang (internationales Terminal Novosibirsk) wurde der Freund kontrolliert und nach seiner Registrierung gefragt. (Man beachte die Wortwahl - offiziell brauchen Besucher keine "Registrierung" mehr, sondern nur noch den "Eintrag ins Migrationsregister".) Den Zettel hatte er aber schon dem Gastgeber abgegeben. Daraufhin sollte er eine Strafe zahlen.

Nach etlichen Telefonaten mit der Miliz gelang es mir dann, die Strafe in ein "Protokoll ohne Strafe" umzuwandeln. Wortlaut:
  • Zejtnot: Wenn der Gastgeber morgen den Registrierungsnachweis an die Migrationsbehörden schicken soll, kann der Gast doch nicht mit dem selben Nachweis ausreisen?!
    Miliz: Aber ich brauche einen Nachweis über die Registrierung!
    Zejtnot: Aber der Gastgeber braucht das Papier zur Abmeldung - das schreibt das Gesetz seit Januar vor. Kennen Sie das Gesetz?
    Miliz: Ja, aber wir müssen ihn doch kontrollieren!
    Zejtnot: Sie müssen die Registrierung im Zentralregister per Computer prüfen!
    Miliz: Wir haben keinen Computer, wir können nur im Ministerium anrufen.
    Zejtnot: Dann rufen Sie doch an!
    Miliz: Können wir nicht, heute ist Sonntag.
    Zejtnot: Aber an der Grenze müssen Sie doch einen PC haben?
    Miliz: Ich bin nicht an der Grenze, ich bin am Flughafeneingang.
    Zejtnot: Aber warum ist denn nun der Gast Schuld, wenn er die Gesetze beachtet? Sie haben keinen Computer und er soll bestraft werden?
    Miliz: Na gut, ich schreibe ein Protokoll aus, ohne Strafe. Aber ohne Protokoll geht es nicht, ich muss mich absichern. Können Sie morgen den Nachweis faxen?
Was lernen wir daraus? An der Grenze wird ein Blatt Papier verlangt, was der Russlandreisende faktisch überhaupt nicht besitzen kann. Das Gespräch ging noch etwas weiter und als einvernehmliche Lösung haben wir dann festgelegt, dass in solchen Fällen eine Kopie des Anmeldenachweises die Lösung sein könnte.

Anmerkung: Nachträglich Umfrage hinzugefügt.

Verfasst: 14 Mai 2007, 09:38
von Dietrich
Vielleicht haettest du eine Umfrage daraus machen sollen mit der Frage "Wundert dich das?".
Meine Antwort: "NEIN"....

Verfasst: 14 Mai 2007, 09:48
von 7punkt
'ne Kopie davon machen [genau] Machen wir auch immer, seitdem es das neue Gesetz gibt, denn wir kennen ja gut unsere Miliz Bild

7punkt

Verfasst: 14 Mai 2007, 11:37
von Uwe
Zejtnot, Zejtnot,

Du bist noch nicht abgebrüht genug!

Du wirst noch die Miliz und die Verkehrspolizei lieben lernen. Spätestens dann, wenn Du gewerblich mit dem Zoll zu tun hast.:)

Gruß

Uwe

Verfasst: 14 Mai 2007, 20:51
von Zejtnot
Uwe hat geschrieben:Du bist noch nicht abgebrüht genug!

Du wirst noch die Miliz und die Verkehrspolizei lieben lernen. Spätestens dann, wenn Du gewerblich mit dem Zoll zu tun hast.:)
Ach Uwe, ich bin nach vier Jahren schon ziemlich abgebrueht. Habe das Problem ja fix geloest.

Mein Posting stellt quasi nur einen polemisierten Tipp dar, wie man solche Probleme umgehen kann. (Die Frage nach diesem Problem tauchte ja einige Male auf.)