Zollvorschriften bei Mitnahme von Umzugsgut

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Glider
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Zollvorschriften bei Mitnahme von Umzugsgut

Beitrag von Glider »

Liebe Forumsleute!
Bislang kenne ich nur den unseeligen Brauch, dass man bei der Einreise nach Russland 50 kg an Gepäck dabei haben darf. Alles, was darüber hinausgeht, ist mit einem abschreckenden Dollarbetrag pro Kilo (8 USD) zu verzollen. Die Kartoffelwaagen an den Zollstellen lassen grüssen...
Kennt jemand eine Möglichkeit z.B. Möbel für einen geringeren Tarif oder gar umsonst dort einzuführen, wenn der Einführende nur sein Umzugsgut (z.B. nach längerem Auslandsaufenthalt) nach Russland mit bringen möchte?
Ich habe hier zwei ganze Wohnungen aufzulösen und die Eltern meiner Liebsten, die unter gleicher Anschrift dort wohnt, könnten diese bestens gebrauchen!
Das ganze Gedöns könnte ich gut auf 'nem Hänger dorthin transportieren.
Ich freue mich auf Eure Hinweise! Danke, Glider
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manuchka
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Re: Zollvorschriften bei Mitnahme von Umzugsgut

Beitrag von manuchka »

Dann müsste man es u.U. als "Umzug" deiner Liebsten verkaufen. Ich versuch mal, mich bis Ende der Woche schlau zu machen.
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Glider
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Re: Zollvorschriften bei Mitnahme von Umzugsgut

Beitrag von Glider »

Manuschka, genau so hatte ich es mir vorgestellt. Vielen Dank für Deine Unterstützung!
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manuchka
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Re: Zollvorschriften bei Mitnahme von Umzugsgut

Beitrag von manuchka »

Hallo Glider, hab ein wenig geguckt und bin dabei wieder auf die "Verordnung über die Anwendung einheitlicher Zollsätze und Steuern bzgl. Waren, die von natürlichen Personen zur privaten Nutzung über die Zollgrenze der RF gebracht werden" gestoßen.

Für uns sind interessant sind folgende Vorschriften:

Punkt 4: Zoll- und steuerfrei ist für natürliche Personen die Einfuhr von beliebigen Waren (außer KFZ), deren Gesamtwert 65.000 Rubel und deren Gesamtgewicht 35 kg nicht überschreitet. Außerdem Kulturgüter, wenn sie entsprechend deklariert sind.

Punkt 5: Wenn der in P. 4 genannte Wert und / oder das Gewicht überschritten sind, aber die Waren nicht mehr als 650.000 Rubel wert sind und nicht mehr als 200 kg wiegen, wird ein Einheitszoll in Höhe von 30% des Zollwertes, jedoch mindestens 4 Euro pro kg fällig.
Für ständig in der RF wohnende Personen, deren ununterbrochender Aufenthalt im Ausland 6 Monate nicht überschreitet, gilt der Einheitszoll von 30% (ohne Mindestbetrag von 4 Euro pro kg) für die Waren, die den in P. 4 genannten Warenwert überschreiten, aber weniger als 650.000 Rubel wert sind.

Punkt 6. Bei der Einfuhr von Waren (außer KFZ) durch nat. Personen zur privaten Nutzung werden die allgemeinen Zoll- und Steuersätze angewandt, die für Teilnehmer des Außenhandels gelten. Die Waren unterliegen einem Gesamtzoll, wenn:
а) der Gesamtwert der eingeführten Waren 650.000 Rubel überschreitet oder das Gesamtgewicht mehr als 200 kg beträgt - für den den/das genannte(n) Wert/Gewicht überschreitenden Anteil;

б) (betrifft Einfuhr alk- Getränke);
в) wenn die Person die Zollgrenze der RF mehr als ein Mal pro Monat überquert;
г) wenn Waren (außer solchen, die als internationale Postsendung geschickt werden) an die Adresse einer nat. Person gesandt werden, die selbst nicht die Zollgrenze überquert.

Punkt 7. Personen, die als Flüchtlinge oder unfreiwillige Aussiedler anerkannt sind sowie Personen, die aus dem Ausland zum ständigen Aufenthalt in die RF übersiedeln, können zoll- und steuerfrei Waren (außer KFZ) einführen, die in Gebrauch waren und die sie vor ihrer Einreise in die RF erworben haben.

8. (betrifft Postsendungen).
9. (betrifft Waren, die dem Akzisenzwang unterliegen - Alkohol, Zigaretten).
10. (betrifft zeitlich beschränkte Einfuhr von Waren für den Privatgebrauch durch Ausländer).
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Dietrich
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Re: Zollvorschriften bei Mitnahme von Umzugsgut

Beitrag von Dietrich »

Wobei ich bei Punkt 7 natuerlich das "Problem" sehe, dass man beweisen muesste, dass man zum staendigen Aufenthalt in die RF uebersiedelt. Denn dazu muesste man eine Aufenthaltsgenehmigung zumindest beantragt haben. Mit einem "Visum" ist naemlich ein "staendiger Aufenthalt" eigentlich nicht vorgesehen.


Und wie ist das mit "Ausfuhr"?
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Re: Zollvorschriften bei Mitnahme von Umzugsgut

Beitrag von manuchka »

Seine Liebste ist ja Russin und in RU gemeldet, da sollte das mit dem Nachweis nicht so schwierig sein, weil sie ja kein Visum für die RF braucht.

Ausfuhrzoll muss man für private Sachen, soweit ich weiß, nicht zahlen, und für die Einfuhr gelten dann die Gesetze des Landes, wo du hinwillst.
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Bephep

Re: Zollvorschriften bei Mitnahme von Umzugsgut

Beitrag von Bephep »

Glieder

Vor einiger Zeit war eine Sendung hier im Fernsehen von Leuten die als Vertreter der Firma nach St.Petersburg gezogen sind.

Die haben auch Ihre Möbel mitgenommen.

Leider weiss ich im Augenblick nicht in welchem Sender das war.

Aber vielleicht kann man bei Schenker oder DHL nachfragen oder einmal in einem russischen Geschäft hier in DE wo man auch Pakete nach RU schicken kann.
Glider
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Re: Zollvorschriften bei Mitnahme von Umzugsgut

Beitrag von Glider »

Das hört sich ja zumindest nicht ganz aussichtslos an, das Gedöns zollfrei über die Grenze zu bekommen.
Danke für die Info allerseits.
@ Manuschka: Könntest du mir noch die Fundstelle mitteilen?
Danke, Glider
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manuchka
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Re: Zollvorschriften bei Mitnahme von Umzugsgut

Beitrag von manuchka »

Zum einen steht zur Einfuhr von Waren durch Privatpersonen was im Zollgesetzbuch und die Einzelheiten stehen in der o.g. Verordnung über die Anwendung einheitlicher Zollsätze und Steuern bzgl. Waren, die von natürlichen Personen zur privaten Nutzung über die Zollgrenze der RF gebracht werden (ich hab die aktuellste Fassung verlinkt), dort in den Punkten 4-7.
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Re: Zollvorschriften bei Mitnahme von Umzugsgut

Beitrag von Glider »

Manu, das war aber prompt! Rattenscharf!
Vielen Dank! Glider
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