Grundstückskauf
Grundstückskauf
Hallo,
mich würde interessieren ob ich als deutscher in Russland ein Grundstück erwerben könnte.
Rolf
mich würde interessieren ob ich als deutscher in Russland ein Grundstück erwerben könnte.
Rolf
Цели ясны, задачия поставлены, зa работу товарищи!
Re: Grundstückskauf
Grundsätzlich ja, aber es gibt einige Ausnahmen.
Ausländer dürfen nicht kaufen
- Grundstücke in gesetzlich festgelegten Grenzgebieten und sonstigen Sperrgebieten
- Grundstücke mit der Widmung "landwirtschaftliche Nutzung" (Miete ist möglich)
Ausländer dürfen nicht kaufen
- Grundstücke in gesetzlich festgelegten Grenzgebieten und sonstigen Sperrgebieten
- Grundstücke mit der Widmung "landwirtschaftliche Nutzung" (Miete ist möglich)
Du erntest, was du säst.
- Zejtnot
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Re: Grundstückskauf
Finanziell oder rechtlich?Rolf hat geschrieben:mich würde interessieren ob ich als deutscher in Russland ein Grundstück erwerben könnte.
Ersteres würde ich tendenziell mit nein beantworten, bezügliche zweiterem schließe ich mich Manuchka an.
Re: Grundstückskauf
Na so richtig Schlau werde ich daraus nun aber nicht.
Rolf
Erklär doch mal bitte was du damit meinst....Finanziell oder rechtlich?
Rolf
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Re: Grundstückskauf
Hallo Rolf, ich habe dieses Thema kuerzlich mit meinem russischen Anwalt ausdiskutiert. Ob man rechtlich kaufen darf, ist oben richtig geklaert. Du kannst also ein Grundstueck fuer gewerbliche Nutzung kaufen oder ein Grundstueck fuer den Hausbau. Dies kann auch ein Gartengrundstueck in einer (Datscha-) Siedlung sein, auf dem Du dann Landwirtschaft betreibst
Ein ganz anderes Problem ist die "Rechtmaessigkeit" des Erwerbs. Dies ist zur Zeit ein Riesenskandal in Russland, der fuer Auslaender aber etwas schwer nachzuvollziehen ist:
- es gibt keine Grundbuecher in Russland, sondern nur eine Behoerde, die Kaeufe und Verkaeufe registriert
- die Rechtmaessigkeit des Erwerbs wird von dieser Behoerde nicht geprueft, auch nicht vom Notar. Gutglaeubigen Erwerb gibt es nicht !!
- Beispiel 1: Ein Grundstueck wurde 10-mal gekauft und verkauft. Zwischendrin hat ein Mann das Grundstueck verkauft und seine Frau/Kinder/Oma nicht um Erlaubnis gefragt. Jene ficht nun den Verkauf an, der Grundstuecksverkauf wird rueckgaengig gemacht. Der Kaeufer muss das Grundstueck zurueckgeben, auch wenn er es inzwischen bei sonstjemandem "gutglaeubig" erworben hat. Er kann sich dann schadlos halten an dem, der ihm das verkauft hat. Diese Problematik wird natuerlich schamlos von Gaunern ausgenutzt
- Beispiel 2: Ivan Ivanowitsch, Buergermeister des Dorfes A hat im Jahr 1992 ein kommunales Grundstueck offiziell an X verkauft. Nach vielen Weiterverkaeufen besitzt Z heute das Grundstueck. Nun kommt eine foederale Behoerde im Jahr 2008 und sagt zu Z: Ivan Ivanowitsch hatte kein Recht, das Grundstueck zu verkaufen. Gutglaeubigen Erwerb gibt es nicht. Und weg ist das Grundstueck.
Was tun? Kauf nur ueber hochsolide Agenturen mit intensiver Beratung. So viel nachpruefen wie nur irgend moeglich. Bei kleinsten Zweifeln: Haende weg !
Und eines ist sowieso klar: je wertvoller das Grundstueck, desto groesser der Anreiz, Dir wieder etwas wegzunehmen. Im Extremfall werden Leute umgebracht, Gebaeude angezuendet etc. Wenn Du allerdings irgendwo in tiefster Provinz etwas kaufst, was sonst keiner will, hast Du wohl auch kein Risiko. Daher kauft man dort auch nicht sondern nimmt sich einfach ...
Ein ganz anderes Problem ist die "Rechtmaessigkeit" des Erwerbs. Dies ist zur Zeit ein Riesenskandal in Russland, der fuer Auslaender aber etwas schwer nachzuvollziehen ist:
- es gibt keine Grundbuecher in Russland, sondern nur eine Behoerde, die Kaeufe und Verkaeufe registriert
- die Rechtmaessigkeit des Erwerbs wird von dieser Behoerde nicht geprueft, auch nicht vom Notar. Gutglaeubigen Erwerb gibt es nicht !!
- Beispiel 1: Ein Grundstueck wurde 10-mal gekauft und verkauft. Zwischendrin hat ein Mann das Grundstueck verkauft und seine Frau/Kinder/Oma nicht um Erlaubnis gefragt. Jene ficht nun den Verkauf an, der Grundstuecksverkauf wird rueckgaengig gemacht. Der Kaeufer muss das Grundstueck zurueckgeben, auch wenn er es inzwischen bei sonstjemandem "gutglaeubig" erworben hat. Er kann sich dann schadlos halten an dem, der ihm das verkauft hat. Diese Problematik wird natuerlich schamlos von Gaunern ausgenutzt
- Beispiel 2: Ivan Ivanowitsch, Buergermeister des Dorfes A hat im Jahr 1992 ein kommunales Grundstueck offiziell an X verkauft. Nach vielen Weiterverkaeufen besitzt Z heute das Grundstueck. Nun kommt eine foederale Behoerde im Jahr 2008 und sagt zu Z: Ivan Ivanowitsch hatte kein Recht, das Grundstueck zu verkaufen. Gutglaeubigen Erwerb gibt es nicht. Und weg ist das Grundstueck.
Was tun? Kauf nur ueber hochsolide Agenturen mit intensiver Beratung. So viel nachpruefen wie nur irgend moeglich. Bei kleinsten Zweifeln: Haende weg !
Und eines ist sowieso klar: je wertvoller das Grundstueck, desto groesser der Anreiz, Dir wieder etwas wegzunehmen. Im Extremfall werden Leute umgebracht, Gebaeude angezuendet etc. Wenn Du allerdings irgendwo in tiefster Provinz etwas kaufst, was sonst keiner will, hast Du wohl auch kein Risiko. Daher kauft man dort auch nicht sondern nimmt sich einfach ...
- Zejtnot
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Re: Grundstückskauf
Auch wenn Geschichten wie "Umbringen" wirklich Extremfälle sind, "Anzünden" passiert leider sehr sehr häufig. Immer wieder mal brennt ein Haus in den Stadtvierteln mit Eigenheimen ("частные секторы"). Deswegen hat dort auch jeder einen großen Hund im Hof.
Ich denke, dass es sich nur lohnt, etwas zu kaufen, wenn man hier wirklich langfristig wohnen will oder das Grundstück für eine Geschäftsidee braucht. Der Markt ist vollkommen überhitzt - um auf Gewinne zu spekulieren, ist es zu spät. Auch um für wenige Jahre hier zu leben, dürfte es sich kaum noch amortisieren. Ist natürlich eine subjektive Meinung.
Ich denke, dass es sich nur lohnt, etwas zu kaufen, wenn man hier wirklich langfristig wohnen will oder das Grundstück für eine Geschäftsidee braucht. Der Markt ist vollkommen überhitzt - um auf Gewinne zu spekulieren, ist es zu spät. Auch um für wenige Jahre hier zu leben, dürfte es sich kaum noch amortisieren. Ist natürlich eine subjektive Meinung.
Re: Grundstückskauf
Interessant.
Ihr macht mir echt Mut muss ich sagen. :o)
Aber für mich ist das Thema noch nicht vom Tisch. Gibt es noch andere Meinungen/Erfahrungen?
Rolf
Ihr macht mir echt Mut muss ich sagen. :o)
Aber für mich ist das Thema noch nicht vom Tisch. Gibt es noch andere Meinungen/Erfahrungen?
Rolf
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- Zejtnot
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Re: Grundstückskauf
Was für Grundstücke interessieren Dich denn? Eigenheim? Wohnung? Büroräume? Lagerräume? Brachland?Rolf hat geschrieben:Aber für mich ist das Thema noch nicht vom Tisch.
Re: Grundstückskauf
Im Moment ist es noch Brachland, Steppe. Könnte aber bald schon sehr interessant werden für mich......
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Re: Grundstückskauf
Dann solltest du erst einmal herausfinden, ob das Grundstück schon für einen bestimmten Zweck "gewidmet" ist. Wenn es Grund und Boden zur landwirtschaftlichen Nutzung ist, dann darfst du als Ausländer, wie oben schon gesagt, das Land pachten, aber nicht kaufen. Da in Russland Gebäude und Land durchaus unterschiedliche Eigentümer haben können, kann auch der Pächtet - bei Vorlage der entsprechenden Genehmigung - auf Pachtland bauen. Bei landwirtschaftlicher Nutzfläche dürfe eine Genehmigung - mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Bauten auf offiziellem Wege nicht zu bekommen sein. Ich würde deshalb mal darüber nachdenken, eine Umwidmung des Landes (also in Bauland, Industrie- oder Gewerbegebiet) zu beantragen. Vielleicht sollte aber erst eine Person deines Vertrauens das Land kaufen, sonst könnte es schnell recht teuer werden, wenn jemand dein Interesse bemerkt.
Du erntest, was du säst.


