A1 Sprachtest notwendig ?
Verfasst: 20 Jul 2008, 12:59
Liebe Forengemeinde,
ich lese nun schon seit ein paar Wochen mit, habe mich heute erst angemeldet, und komme direkt mit einem Problem zu Euch:
Ich habe im März 2007 eine russische Frau "kennengelernt" und nach vielen Mails, unzähligen Telefonaten und SMS bin ich im Juni 2008 zu ihr hingeflogen.
Sie lebt in einer mittelgrossen Stadt, ca 600 kmt südlich von Moskau.
In den darauf folgenden Tagen hat es bei uns beiden "Zooom" gemacht´und den Entschluss gefasst, Mitte September diesen Jahres in Russland heiraten zu wollen. Die notwendigen Papiere (und Behördengänge) besorgt (bzw. laufen noch)
Soweit so gut.
Nun habe ich einen vorsichtigen Blick in die Zukunft gemacht und mich auf vielen I-net seiten versucht, schlau zu machen.
Mit dem Wissen, das man eigentlich gar nichts weiss...
Sie hat in Russland Deutsch studiert und unterrichtet auch in einer Schule diese Sprache, heisst, ihre Deutschkenntnisse (in Wort und Schrift) teilweise besser als bei einem 8.- oder 9. Klässler.
Seit der Verschärfung des Ehegattennachzugs (zur Verhinderung der Zwangsehen etc.) muss man jedoch eine Bescheinigung dem Konsulat vorlegen (A1 Test).
Gilt das nun auch für sie, wo doch bewiesen werden kann, das sie der deutschen Sprache mächtig ist, diese studiert hat und lehrt?
Oder wird sich ein Konsulats - Sachbearbeiter mit ihr befassen und mündlich feststellen, das sie im deutschen Leben teilnehmen kann?
Eigentlich haben wir gehofft, Weihnachten 2008 zusammen feiern zu können, aber wenn ich mir die verschiedenen I-net Seiten mit irgendwelchen Horroszenarien so anschaue, glaube ich fast nicht mehr daran.
Kann mir hier irgendwer helfen
Vielen Dank schon mal im voraus
ich lese nun schon seit ein paar Wochen mit, habe mich heute erst angemeldet, und komme direkt mit einem Problem zu Euch:
Ich habe im März 2007 eine russische Frau "kennengelernt" und nach vielen Mails, unzähligen Telefonaten und SMS bin ich im Juni 2008 zu ihr hingeflogen.
Sie lebt in einer mittelgrossen Stadt, ca 600 kmt südlich von Moskau.
In den darauf folgenden Tagen hat es bei uns beiden "Zooom" gemacht´und den Entschluss gefasst, Mitte September diesen Jahres in Russland heiraten zu wollen. Die notwendigen Papiere (und Behördengänge) besorgt (bzw. laufen noch)
Soweit so gut.
Nun habe ich einen vorsichtigen Blick in die Zukunft gemacht und mich auf vielen I-net seiten versucht, schlau zu machen.
Mit dem Wissen, das man eigentlich gar nichts weiss...
Sie hat in Russland Deutsch studiert und unterrichtet auch in einer Schule diese Sprache, heisst, ihre Deutschkenntnisse (in Wort und Schrift) teilweise besser als bei einem 8.- oder 9. Klässler.
Seit der Verschärfung des Ehegattennachzugs (zur Verhinderung der Zwangsehen etc.) muss man jedoch eine Bescheinigung dem Konsulat vorlegen (A1 Test).
Gilt das nun auch für sie, wo doch bewiesen werden kann, das sie der deutschen Sprache mächtig ist, diese studiert hat und lehrt?
Oder wird sich ein Konsulats - Sachbearbeiter mit ihr befassen und mündlich feststellen, das sie im deutschen Leben teilnehmen kann?
Eigentlich haben wir gehofft, Weihnachten 2008 zusammen feiern zu können, aber wenn ich mir die verschiedenen I-net Seiten mit irgendwelchen Horroszenarien so anschaue, glaube ich fast nicht mehr daran.
Kann mir hier irgendwer helfen
Vielen Dank schon mal im voraus