Freundin aus St. Pertersburg
Verfasst: 26 Okt 2008, 00:48
Hallo,
ich bin schon seid einiger Zeit Leser dieses Forums und habe jetzt selber ein paar Fragen und hoffe das mir hier evtl. jemand helfen kann.
Ich habe meine Freundin in Deutschland kennengelernt, als sie hier ein dreimonatiges Praktikum ablsovierte. Ihr wurde auch eine Stelle in dem Unternehmen, welche sie damals leider nicht annehmen konnte.
Sie hat in Russland BWL Studiert und im Goethe-Institut deutsch gelernt.
Sie möchte jetzt nach deutschland kommen damit wir eine rivhtige beziehung führen können.
Jetzt zu meine-r/-n Frage/-n:
Ich bin arbeitslos (seid 2 Monaten auf der suche), habe aber auch erst seid knapp über einem Jahr ausgelernt...kurz gesagt:
Ich wäre finanziell nicht in der Lage sie voll und ganz zu unterstützen.
Kann sie trotzdem kommen?
Wie siehts mit einer wohnung aus?
-ich würde sie bei mir wohnen lassen (wohne nicht alleine) bis sie eine bekommt, aber das geht entweder per Amt oder mit normalem Mietvertrag (den sie ohne Arbeitserlaubnis natürlich nicht bekommen würde)
-Kann man da etwas machen?
Bekommt sie eine Arbeitserlaubnis?
-Ich weiß, dass die Agentur für arbeit bestätigen muss, dass genug Arbeitsplätze in dem bereich zur verfügung stehen aber weit ich weiß sind Akademiker immer gefragt.
-Wird ihr Studium in Deutschland überhaupt annerkannt?
Was kann ich machen? Wie kann ich sie nach Deutschland holen?
-heiraten ist auch noch zu früh für uns, also das kommt noch nicht in frage.
-Was muss eine studierte Russin tun, um in Deutschland leben und arbeiten zu können? Es muss doch auch für Russen die Möglichkeit bestehen nach deutschland überzusiedeln ohne heiraten zu müssen oder deutsche Vorfahren zu haben.
Hochqualifizierte bekommen leichter eine Niederlassungserlaubnis/Arbeitserlaubnis. Gilt das nur für Ingieneure etc. oder auch für BWL´er (wie gut sie ihre Studium abgeschlossen kann ich jetzt nicht sagen).
Wird es in Deutschland überhaupt annerkannt?
Würde mich freuen wenn mir da jemand helfen könnte
Danke schon mal im vorraus
Kevin
ich bin schon seid einiger Zeit Leser dieses Forums und habe jetzt selber ein paar Fragen und hoffe das mir hier evtl. jemand helfen kann.
Ich habe meine Freundin in Deutschland kennengelernt, als sie hier ein dreimonatiges Praktikum ablsovierte. Ihr wurde auch eine Stelle in dem Unternehmen, welche sie damals leider nicht annehmen konnte.
Sie hat in Russland BWL Studiert und im Goethe-Institut deutsch gelernt.
Sie möchte jetzt nach deutschland kommen damit wir eine rivhtige beziehung führen können.
Jetzt zu meine-r/-n Frage/-n:
Ich bin arbeitslos (seid 2 Monaten auf der suche), habe aber auch erst seid knapp über einem Jahr ausgelernt...kurz gesagt:
Ich wäre finanziell nicht in der Lage sie voll und ganz zu unterstützen.
Kann sie trotzdem kommen?
Wie siehts mit einer wohnung aus?
-ich würde sie bei mir wohnen lassen (wohne nicht alleine) bis sie eine bekommt, aber das geht entweder per Amt oder mit normalem Mietvertrag (den sie ohne Arbeitserlaubnis natürlich nicht bekommen würde)
-Kann man da etwas machen?
Bekommt sie eine Arbeitserlaubnis?
-Ich weiß, dass die Agentur für arbeit bestätigen muss, dass genug Arbeitsplätze in dem bereich zur verfügung stehen aber weit ich weiß sind Akademiker immer gefragt.
-Wird ihr Studium in Deutschland überhaupt annerkannt?
Was kann ich machen? Wie kann ich sie nach Deutschland holen?
-heiraten ist auch noch zu früh für uns, also das kommt noch nicht in frage.
-Was muss eine studierte Russin tun, um in Deutschland leben und arbeiten zu können? Es muss doch auch für Russen die Möglichkeit bestehen nach deutschland überzusiedeln ohne heiraten zu müssen oder deutsche Vorfahren zu haben.
Hochqualifizierte bekommen leichter eine Niederlassungserlaubnis/Arbeitserlaubnis. Gilt das nur für Ingieneure etc. oder auch für BWL´er (wie gut sie ihre Studium abgeschlossen kann ich jetzt nicht sagen).
Wird es in Deutschland überhaupt annerkannt?
Würde mich freuen wenn mir da jemand helfen könnte
Danke schon mal im vorraus
Kevin