Einladung des russischen Lebenspartners nach Deutschland

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Apollo
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Einladung des russischen Lebenspartners nach Deutschland

Beitrag von Apollo »

Wie man ja hier so lesen kann, könnte sich ein solches Vorhaben zu einem richtigen Drama entwickeln.
Bemerkenswert, für mich war es selbst nie ein Problem ein Visum für die Russische Föderation zu erhalten. Ging alles schnell und problemlos.
Na ja, muss jeder selbst wissen wie er diese Umstände beurteilt.

Zur Frage, ich suche den unkomplitzierten Weg einen Bewohner Moskaus mit einem Visum für Deutschland, bzw. Schengen, zu versehen.

Wenn Ihr die Wahl zwischen a) Privateinladung oder b) Geschäftseinladung hättet, welchen Weg würdet Ihr wählen ?
Welche Konsequenzen hätte das für den Bewohner Moskaus auf der dortigen Botschaft ? Macht eine Geschäftseinladung die ganze Sache einfacher und schneller ?

Bin für eine kurze Antwort dankbar.

Poka !
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Zejtnot
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Re: Einladung des russischen Lebenspartners nach Deutschland

Beitrag von Zejtnot »

Apollo hat geschrieben:Bemerkenswert, für mich war es selbst nie ein Problem ein Visum für die Russische Föderation zu erhalten. Ging alles schnell und problemlos. Na ja, muss jeder selbst wissen wie er diese Umstände beurteilt.
Aber einfach ist es nach Russland auch nur als Tourist oder kurze Geschäftsreise. Wenn Du als Lebenspartner nach Russland willst, dann ist es um ein vielfaches komplizierter als nach Deutschland. Auch hier muss man sagen: "Muss jeder selbst wissen wie er diese Umstände beurteilt."
Wenn Ihr die Wahl zwischen a) Privateinladung oder b) Geschäftseinladung hättet, welchen Weg würdet Ihr wählen?
Die Geschäftseinladung, weil man dafür viel schneller einen Termin in der Botschaft bekommt. (Der Papierkram auf deutscher Seite ist identisch - hier Auszug aus dem Handelsregister, da Verpflichtungserklärung.)
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Dietrich
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Re: Einladung des russischen Lebenspartners nach Deutschland

Beitrag von Dietrich »

Zejtnot hat geschrieben: Aber einfach ist es nach Russland auch nur als Tourist oder kurze Geschäftsreise. Wenn Du als Lebenspartner nach Russland willst, dann ist es um ein vielfaches komplizierter als nach Deutschland. Auch hier muss man sagen: "Muss jeder selbst wissen wie er diese Umstände beurteilt."
Dabei sollten wir aber jetzt "Lebenspartner" etwas genauer definieren.
Handelt es sich um einen Ehepartner, dann ist es in Russland wesentlich schwieriger als in Deutschland.

Handelt es sich "nur" um einen Partner ohne Trauschein, dann ist es in beiden Laendern genauso schwer ein Visum zu bekommen, mit dem man dauerhaft (mehr als 90 Tage im Halbjahr) zusammenleben kann. Ein "Jahresvisum" mit der 90/180-Beschraenkung ist allerdings in RU einfach zu erhalten.
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Apollo
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Re: Einladung des russischen Lebenspartners nach Deutschland

Beitrag von Apollo »

Dietrich hat geschrieben: Dabei sollten wir aber jetzt "Lebenspartner" etwas genauer definieren.
Handelt es sich um einen Ehepartner, dann ist es in Russland wesentlich schwieriger als in Deutschland.
Lebenspartner ist Beziehung mit Perspektive Ehe.

Also liegt in der Geschäftseinladung vor allem ein Zeitgewinn. Braucht der Eingeladene denn dann auch die ganzen
Papiere (Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, etc..) auf der Botschaft in Moskau ?

HR Auszug beglaubigt oder nicht ?

Was eine Übersiedlung/Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Moskau angeht würde ich mich dann mal ein einem anderen Beitrag melden.
Darum würde es nämlich mittelfristig gehen.

Aber schon einmal vielen Dank für die Antworten.
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Zejtnot
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Re: Einladung des russischen Lebenspartners nach Deutschland

Beitrag von Zejtnot »

Apollo hat geschrieben:Also liegt in der Geschäftseinladung vor allem ein Zeitgewinn. Braucht der Eingeladene denn dann auch die ganzen Papiere (Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, etc..) auf der Botschaft in Moskau ?
Die braucht er nie. Es wird nur empfohlen, sie vorzuzeigen, um Zweifel an der Rückkehrwilligkeit aus der Welt zu räumen.

Wenn die Einladung des Geschäftspartners in Deutschland plausibel klingt, dann braucht man keine Kontoauszüge. (Wenn allerdings eine 19-jährige Philosophiestudentin von einem Autohändler aus Bottrop eingeladen wird, dann werden sicher Zweifel aufkommen und eventuell weitere Dokumente erbeten.)
Apollo hat geschrieben:Lebenspartner ist Beziehung mit Perspektive Ehe.
Dann hast Du in Russland ebenso schlechte Karten wie in Russland. Man kann als Ausländer ohne russischen Ehe(!)partner, Studienplatz oder Arbeitserlaubnis nur noch maximal 90 Tage pro Halbjahr im Land sein. Analog zur deutschen Version (wo es aber mit Au-Pair, etc. mehr Auswege gibt.)
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Apollo
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Re: Einladung des russischen Lebenspartners nach Deutschland

Beitrag von Apollo »

Zejtnot hat geschrieben:Wenn die Einladung des Geschäftspartners in Deutschland plausibel klingt, dann braucht man keine Kontoauszüge. (Wenn allerdings eine 19-jährige Philosophiestudentin von einem Autohändler aus Bottrop eingeladen wird, dann werden sicher Zweifel aufkommen und eventuell weitere Dokumente erbeten.)
Der is gut, entspricht aber irgendwie dem Klischee ;-)

Eine Unternehmensberatung lädt eine 31 jährige studierte Journalistin/Übersetzerin ein. Kann keine Punkte erkennen die nicht stringent wären und gegen eine Visaerteilung sprächen. Aber bei deutschen Behörden weiss man ja nie.
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Re: Einladung des russischen Lebenspartners nach Deutschland

Beitrag von manuchka »

Apollo, auf der Homepage der dt. Botschaft in Moskau sind übrigens diverse Merkblätter, was Leute vorweisen müssen und wie Einladung (geschäftlich oder privat) sein müssen. Gick mal da, wenn du dann noch Fragen hast, melde dich.
Du erntest, was du säst.
Zeppelin
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Re: Einladung des russischen Lebenspartners nach Deutschland

Beitrag von Zeppelin »

Apollo hat geschrieben:Eine Unternehmensberatung lädt eine 31 jährige studierte Journalistin/Übersetzerin ein. Kann keine Punkte erkennen die nicht stringent wären und gegen eine Visaerteilung sprächen. Aber bei deutschen Behörden weiss man ja nie.
Das hättest Du ja auch gleich schreiben können.
Und da der Begriff Lebenspartnerschaft hier die offizielle Bezeichnung für eine sog. 'Homoehe' ist, hatte ich eingangs eher etwas in der Richtung assoziiert. Das meine ich völlig wertungslos. Dennoch wäre es eine andere Problematik gewesen.
Zuletzt geändert von manuchka am 06 Nov 2008, 11:57, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat gekürzt
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
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