Hallo an Alle!
Also ich trete demnächst eine Position bei einem russischen Tochterunternehmen meines derzeitigen Arbeitgebers an und werde mit Familie nach St.Petersburg umziehen.
Ich habe mich schon umfangreich hier als auch bei dem russ. Anwalt (welcher die Firma betreut) erkundigt, um zu erfahren wie alles ablaufen muss. Trotzdem bleiben noch immer ein paar Fragen, welche ich hier stellen möchte. Das einfachste ist wohl ich schreibe auf was ich meine zu wissen und das könntet Ihr ja bitte kommentieren.
Also, Zusammmenfassung:
1.) Antrag auf Anstellung eines ausländ. Arbeitnehmers nächste Woche (06.02.), ab dann ca. 3 1/2 - 4 Monate bis ich offiziell vor Ort arbeiten kann und auch meine Familie offiziell umsiedeln kann.
2.) Wohnung habe ich jedoch schon ab nächste Woche und werde regelmäßig vor Ort sein (immer so eine bis zwei Wochen am Stück, dann eine Woche zu Hause in D). Habe Businessvisum, auf die max. 90 Tage passe ich auf, Registrierung jeweils vor Ort auch.
Jetzt erste Frage:
3.) Meine Firma würde bei Ihren Betriebsstättenfinanzamt jetzt schon (nach Unterschreiben des Mietvertrages in St.P.) anmelden, dass ich hauptsächlich in Ru tätig bin, und ich dasselbe bei meinem FA machen.
Bin ich damit hier in D steuerbefreit? Gehalt wird bis zum offiziellen Erlangen des Arbeitsvisum (und damit in Kraft treten des Arbeitsvertrages in Ru) ja noch in D gezahlt.
Meine Familie lebt ja noch in D, damit wäre wohl mein Lebensmittelpunkt auch in D, oder? Ich bin aber zeitlich viel mehr in Ru!
Meine zweite Frage:
4.) Da ich ja eindeutig noch in der ersten Jahreshälfte (Anfang/Mitte Mai) offiziell umziehe und somit 100%ig über die 183 Tage komme, muss ich von Anfang an nur 13% Steuern zahlen. Richtig?
Versicherungen:
5.) Auslandskrankenversicherung für mich und meine Familie wird bei (voraussichtlich) DKV abgeschlossen. Tarif Globality Individual Top. Damit sollten meine Familie und ich safe sein.
Wann muss ich mich eigentlich hier abmelden, geht das schon vor offiziellem Umzug (und ruhen des hiesigen Arbeitsvertrages)? Die KV gilt schon vorher (ab April), also warum dopppelt zahlen? Oder kann man sich nicht abmelden solange in D ein Arbeitsverhältnis aktiv ist?
Behörden;
6.) In Ru ist alles klar, ist zwar kompliziert aber mit Unterstützung des Anwaltes wohl machbar, Abfolge ist auch klar.
7.) In D?
Muss ich mich abmelden, oder reicht es wenn ich uns auf die Adresse meiner Eltern ummelde? Wo sind Vorteile bzw. Nachteile sich nicht komplett abzumelden?
So wie ich das verstanden habe, gibt es eigentlich größtenteils Vorteile sich nicht komplett abzumelden (intern. Führerschein alle 3 Jahre, Adresse für Banken u. Versicherungen), Nachteil wäre, dass ich keine MwSt. bei Kauf irgendwelcher Sachen am Airport wiederbekomme. Irgendwas vergessen?
Hat die An- , Ab- oder Ummeldung irgendwelche Einflüsse auf die Steuer (wenn wie oben genannt vorgegangen wird)?
Zurück zur Steuer (fiel mir gerade auf):
8.) Wenn ich demnächst hier in D keine Steuern mehr zahlen sollte (weil hauptsächlich in Ru tätig), aber erst ab Mitte Mai in Ru offiziell arbeite und dort Steuern zahle, was ist dann mit der Zwischenzeit (2-2 1/2 Monate)? Ist da Steuern sparen angesagt oder wird das irgendwo verrechnet?
Sind eine Menge Fragen, vielleicht könnt Ihr ja helfen.
Danke!
Beruflich nach Ru - Behördengänge in D und Ru - Abfolge
- Zejtnot
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Re: Beruflich nach Ru - Behördengänge in D und Ru - Abfolge
Eigentlich musst Du 30 % zahlen, bis die ersten 183 Tage abgelaufen sind. Jedoch gibt es seit einigen Jahren irgendeine Variante, nach der der Arbeitgeber vorneweg abschätzen darf, dass man mehrheitlich in Russland sein wird. Dein Arbeitgeber sollte sich das von einer Buchhaltungsagentur genauer erläutern lassen.daveg hat geschrieben:Da ich ja eindeutig noch in der ersten Jahreshälfte (Anfang/Mitte Mai) offiziell umziehe und somit 100%ig über die 183 Tage komme, muss ich von Anfang an nur 13% Steuern zahlen. Richtig?
Du musst erst einmal Steuern in Deutschland zahlen, kannst diese aber am Jahresende per Steuererklärung zurück erhalten. Dann musst Du aber diese Summe in Russland versteuern. Wie genau der Ablauf ist, weiß ich aber auch nicht. Weiß nur, dass dies einige so handhaben.daveg hat geschrieben:Wenn ich demnächst hier in D keine Steuern mehr zahlen sollte (weil hauptsächlich in Ru tätig), aber erst ab Mitte Mai in Ru offiziell arbeite und dort Steuern zahle, was ist dann mit der Zwischenzeit (2-2 1/2 Monate)? Ist da Steuern sparen angesagt oder wird das irgendwo verrechnet?
Zu KVs kenne ich mich schlecht aus. Aber Achtung, so lange Deine Familie noch mehrheitlich in Deutschland ist, gilt die DKV-Police für sie eventuell noch nicht für sie. Würde das an Deiner Stelle abprüfen.
- zimdriver
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Re: Beruflich nach Ru - Behördengänge in D und Ru - Abfolge
Für die ersten 4 Jahre sollte es kein Problem mit der KV geben, wenn Du entsandt bist. Erst danach oder wenn Du nichts mehr mit Deinem deutschen Arbeitgeber juristisch zu tun hast, z.B. bei einer ausschliesslichen Beschäftigung bei der russischen Gesellschaft.
Nach 4 jahren ist allgemein wohl Schluss. Danach hilft nur noch die internationale KV und eine Anwartschaft, wenn man vorsichtig sein will.
Nach 4 jahren ist allgemein wohl Schluss. Danach hilft nur noch die internationale KV und eine Anwartschaft, wenn man vorsichtig sein will.