Ehegattennachzug

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
mausidavid

Ehegattennachzug

Beitrag von mausidavid »

So, dann bin ich zumindest standesamtlich verheiratet.....nun heisst es alles für den Visaantrag für meine Frau fertig zu machen, und da habe ich so einige Fragen, aber nicht unbedingt Zeit hier das ganze Forum durchzulesen.... ;)

Kann mir jmd den Link zu einem möglichst allgemeinen und vollständigen Thread bzw FAQs zu dem Thema nennen?
Also wir haben eine russische Eheurkunde, und meine Frau ist dabei ihre beiden Pässe neu machen zu lassen.....
ach ja und es geht um St.Petersburg und Sachsen....als Ziel...

danke
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Zejtnot
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Re: Ehegattennachzug

Beitrag von Zejtnot »

Ohne zu wissen, zu welchem der x-wievielen Punkte Du fragen hast, wird es schwer, einen konkreten Thread zu finden. Ein wenig Zeit sollte man für solche Dinge halt schon einplanen, sorry.
mausidavid

Re: Ehegattennachzug

Beitrag von mausidavid »

Also, dann habe ich mal die Punkte durchgegangen, ist einiges Zusammengekommen.....hoffe ihr könnt mir beim ein oder anderem Punkt helfen

also Nr. ist jeweils die vom Visaantrag...

zuerst davor, soll mit Dokumenten und Anträgen eine "formlose Einladung bei mir in Dt. zu wohnen, mit Kostenübernahme" dabei sein.
Kurze Erklärung. Ich habe etwas gespart, bekomme Kindergeld und Bafög, und meine Eltern können im Notfall etwas zuschiessen. Ein monatliches gesichertes EInkommen habe ich allerdings nicht, für 2PEersonen....allerdings einen Freund der genung Gehalt hat, und für meine Freundin bürgen würde, im Notfall etwas zu bezahlen (im Endeffekt nur auf dem Papier, weil wir schon selber Lebensunterhalt bestreiten können...und im Notfall was borgen)

A)Wie sieht dann diese Einladung aus? WAs dort schreiben? Schon eine Erklärung und Bürgschaft von meinem FReund dazu??

B)dann, soll man alle Dokumente übersetzen, (steht da ausser Pässe) also diese nur in russisch lassen, nicht übersetzen?

C)muss man eine Meldebescheinigung von mir mit abgeben...muss diese eine sein auf dem unbedingt Familienstand verheiratet steht? oder geht auch eine 3Monate alte, auf dem ich noch ledig bin?

dann zum Antrag selbst...

14. Frühere Aufenthalte in Dt.....habe gelesen DDR muss nicht mit angegeben werden....nun aber folgendes....
Meine Schwiegerfamilie war, weil Schwiegervater bei der Armee war, 2mal für ein paar Jahre in Ostdeutschland....das zweite mal von 89 - 93 also von DDR bis BRD.....;) wie ist das dann anzugeben?? Wobei sie eigentlich, weder volljährig war, noch etwas anderes gemacht hat ausser die sowjetische Schule zu besuchen.....soll man das angeben, mit dem Vermerkt das es ein "armee familienaufenthalt" war?....

dazu kommt noch das meine Freundin 06-07 ein FSJ in Dt gemacht hat, und den Visaantrag da schonmal ausfüllte...da wussten sie aber nicht das DDR nicht anzugeben ist und haben alles schön brav eingeschrieben...jedoch wie Russen so sind, frei hand, weil kein Pass und nichts aus dieser Zeit mehr zu finden war,
d.h. im Endeffekt kann sich niemand an den Tag erinnern der es wirklich war, z.b. Rückreise, und noch weniger Hinreise.....Monat ist klar, aber nicht Tag....

und dazu noch ist auch nicht mehr klar was beim lezten Visaantrag, fürs FSJ eingetragen wurde, war ja nur geschätzt......meine Frau hat jetzt Angst das die wegen falschaussage, eine Visumabsage bekommt, egal ob sie es jetzt weglässt, oder noch ein falsches Datum einträgt.....

was tun?

19. Wie sind sie wohnungmässig untergebracht?
Situation wiefolgt....ich werde ab September studieren, und dann mit Nebenwohnsitz in einer Wg wohnen habe aber noch keine Adresse, sie wird erst später nachkommen....meine Hauptwohnsitz ist bei Eltern, wird dieser dann auch für sie angegeben?...und was ist das dann? EInzelzimmer? in dem sie wohnt? oder doch die Wohnung, mit x Zimmern, der Familie?

20. Zweck? Famlienzusammenführung? oder wie??

und wie dann weiter? Arbeitgeber Adresse? Erwerbstätigkeit? usw?....was dort eintragen??...meine Frau will erstmal nichts machen, und da später Kinde auch auf lange sicht nichts, vielleicht mal halbtags...400 Euro mässig....und wie das mit Arbeitserlaubnis usw überhaupt ist, haben wir auch noch KEINE Ahnung, was also da eintragen?.....alle Punkte von 20....

24. aus welchen Mitteln wird der LEbensunterhalt bestritten....
mh, hatten wir ja schon? bin ich ratlos....Ersparnisse oder? keine Ahnung da....leider

27.b Versicherungsschutz? muss man schon im Vorfeld eine abschliessen? wird dann ein nachweis verlangt? wie ist da die Praxis in Dt.? Wäre es möglich auf dem Papier eine abzuschliessen, die dann aber ruht und erst bezahlt wird wenn wirklich die Einreise stattfindet?


so, viele viele Fragen,

danke für eure Geduld und Hilfe....

David

ps. an alle Petersburger, geniesst die weissen nächte!...und an alle moskvitchi....kommt mal rüber....;)
Magdeburg-Moskva
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Re: Ehegattennachzug

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

mausidavid hat geschrieben:Also, dann habe ich mal die Punkte durchgegangen, ist einiges Zusammengekommen.....hoffe ihr könnt mir beim ein oder anderem Punkt helfen

B)dann, soll man alle Dokumente übersetzen, (steht da ausser Pässe) also diese nur in russisch lassen, nicht übersetzen?
Da bitte mal genauere Angaben, was für Dokumente ihr da habt.

14. Frühere Aufenthalte in Dt.....habe gelesen DDR muss nicht mit angegeben werden....nun aber folgendes....
Meine Schwiegerfamilie war, weil Schwiegervater bei der Armee war, 2mal für ein paar Jahre in Ostdeutschland....das zweite mal von 89 - 93 also von DDR bis BRD.....;) wie ist das dann anzugeben?? Wobei sie eigentlich, weder volljährig war, noch etwas anderes gemacht hat ausser die sowjetische Schule zu besuchen.....soll man das angeben, mit dem Vermerkt das es ein "armee familienaufenthalt" war?....
Aufenthalt von MM/JJJJ bis MM/JJJJ als Tochter eines Angehörigen der Westgruppe der sowjetischen, bzw. russischen Streitkräfte
dazu kommt noch das meine Freundin 06-07 ein FSJ in Dt gemacht hat, und den Visaantrag da schonmal ausfüllte...da wussten sie aber nicht das DDR nicht anzugeben ist und haben alles schön brav eingeschrieben...jedoch wie Russen so sind, frei hand, weil kein Pass und nichts aus dieser Zeit mehr zu finden war,
d.h. im Endeffekt kann sich niemand an den Tag erinnern der es wirklich war, z.b. Rückreise, und noch weniger Hinreise.....Monat ist klar, aber nicht Tag....

und dazu noch ist auch nicht mehr klar was beim lezten Visaantrag, fürs FSJ eingetragen wurde, war ja nur geschätzt......meine Frau hat jetzt Angst das die wegen falschaussage, eine Visumabsage bekommt, egal ob sie es jetzt weglässt, oder noch ein falsches Datum einträgt.....
Ich denke, wenn Ihr das nur auf Monat und Jahr genau angebt, wird man euch keinen Strick daraus drehen. Es ist ehrlicher zu sagen: Genau kann ich mich nicht mehr erinnern, als sich irgendwas aus den Fingern zu saugen.
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Zejtnot
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Re: Ehegattennachzug

Beitrag von Zejtnot »

Also wegen den Datumsangaben würde ich auch keine Panik machen ... meine Frau schreibt immer nur das Jahr hin - nie Probleme. Kann ja keiner verlangen und wenn es doch interessant ist, sollen sie halt im PC nachschauen.

Auch bei allen anderen Dingen pragmatisch vorgehen: Wohnadresse - gebt an, wo ihr jetzt wohnt mit Vermerk ("Umzug geplant, Adresse noch unbekannt"). Zweck ist, natürlich, Familienzusammenführung.

Lebensunterhalt ist natürlich so eine Sache. "Arbeit nach Studienabschluss im ..." würde ich wahrscheinlich schreiben.
mausidavid

Re: Ehegattennachzug

Beitrag von mausidavid »

Also, was haben wir für Dokumente...?

- die Heiratsurkunde, welche wir noch übersetzen und apostillieren lassen
- die Einladung von mir (wenn man das als Dokument betrachten will) theoretisch, praktisch dazu noch Fragen
- Kopie meines deutschen Reisepasses
- A1 Sprachzertifikat

hier gibt es dann im Merkblatt des Konsulates eine Absatz, in dem nochmal steht das alle nicht in dt. erichteten Dokumente mit Apostille und übersetzt vorzulegen sind....gilt das dann auch für das A1 Zertifikat? Wohl eher Quatsch oder? Ist ja in deutsch und an und für sich keine staatliche Urkunde....

weiter steht dann eben außerdem erforderlich...schließt man daraus, das die folgenden Dokumente nicht übersetzt werden müssen??
- russischer Reisepass und russischer Inlandspass?

Ja Pass haben wir soweit auch fast fertig....ist nur eben die Frage des übersetzens...

Frage, ist eine Meldebescheinigung von mir überhaupt nötig?? Weil meine Adresse doch bereit im Pass steht??

bleiben noch folgende Fragen....

Unterhalt, Geld....sollte ich dort die Bürgschaft von meinem Freund mit Beilegen, und immer auf Ersparnisse und eventuellen Nebenjob von mir verweisen, mit Vermerk das eben der Freund im Notfall noch zur Verfügung steht??

dann Punkt 20 im Antrag, klar Zweck Familienzusammenführung...aber weiter? einfach freilassen wegen Arbeit usw??

und mit der Versicherung ist es so eine Sache, im russischen Forum fand meine Frau jetzt das es reicht die Versicherung in dt. Abzuschliessen, also im Antrag ruhig, NEIN angekreuzt werden kann....?! ist dem so?

hoffe weiter auf eure Hilfe....
mausidavid
Marco
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Re: Ehegattennachzug

Beitrag von Marco »

mausidavid hat geschrieben: weiter steht dann eben außerdem erforderlich...schließt man daraus, das die folgenden Dokumente nicht übersetzt werden müssen??
- russischer Reisepass und russischer Inlandspass?
Nein, brauchen nicht übersetzt zu werden. Der Reisepass ist eh schon "übersetzt." Und in den Inlandspass guckt nur die Botschaft, um den Wohnsitz zu überprüfen (Zuständigkeit etc.)
mausidavid hat geschrieben: Frage, ist eine Meldebescheinigung von mir überhaupt nötig?? Weil meine Adresse doch bereit im Pass steht??
Adresse steht im Pass? Das wäre mir neu. Dort steht nur der Wohnort.
mausidavid hat geschrieben: Unterhalt, Geld....sollte ich dort die Bürgschaft von meinem Freund mit Beilegen, und immer auf Ersparnisse und eventuellen Nebenjob von mir verweisen, mit Vermerk das eben der Freund im Notfall noch zur Verfügung steht??
Bist du Deutscher oder Ausländer?
mausidavid hat geschrieben: dann Punkt 20 im Antrag, klar Zweck Familienzusammenführung...aber weiter? einfach freilassen wegen Arbeit usw??
Wir hatten damals das ganze weggelassen. Diese Punkte sind eher für Leute, die hier arbeiten möchten
mausidavid hat geschrieben: und mit der Versicherung ist es so eine Sache, im russischen Forum fand meine Frau jetzt das es reicht die Versicherung in dt. Abzuschliessen, also im Antrag ruhig, NEIN angekreuzt werden kann....?! ist dem so?
Das ist richtig. Jede Reiseversicherung wäre eh nicht gültig, da sie dauerhaft hier herkommt und Reiseversicherungen decken nur einen vorübergehenden Aufenthalt ab. Sofern du gesetzlich krankenversichert bist, ist sie eh familienversichert. Da musst du dann mit der Krankenversicherung mal sprechen.
mausidavid

Re: Ehegattennachzug

Beitrag von mausidavid »

Stimmt, die Adresse steht nicht im Pass....eine Meldebescheinigung habe ich schon, nur leider keine aktuelle (ist ca. 3Monate alt und natürlich noch mit Familienstand, ledig) ist das auch ok?

Ich bin Deutscher, völlig ;).....werde eben nur anfangen zu studieren, und von Bafög und kleiner Ersparniss leben......habe aber eben einen Freund (wie oben ausgeführt) der genügend Gehalt hat um das auf dem Papier abzusichern......

Aber wie das ganze dann auf dem Vertrag angeben??

und die Frage der Versicherung, bei mir gibt es grade einen Wechsel, da ich ja anfange zu studieren usw....also würde ich meine Frau dann eher nächstes Jahr, in aller Ruhe bei mir anmelden....

nur jetzt die Frage? Kann sie auf dem Visaantrag NEIN ankreuzen und ohne Versicherung einreisen? oder braucht sie für den ersten Monat eine Reiseversicherung, solange bis die richtige abgeschlossen ist?

lg david
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Zejtnot
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Re: Ehegattennachzug

Beitrag von Zejtnot »

Also sorry, aber mir stellt sich wirklich die Frage: Wie wollt ihr eigentlich finanziell über die Runde kommen, wenn Du erst anfängst zu? Der Freund sichert es doch nur auf dem Papier ab, oder?

Grundsätzlich scheinen mir Eure Pläne ein wenig schwammig ... ich denke mir die Frage der Finanzierung werdet Ihr noch einige Male gestellt bekommen - Ausländerbehörde, etc.
Doc

Re: Ehegattennachzug

Beitrag von Doc »

Keine Ahnung ob es hilfreich ist aber ich kann die grundlegende Vorbereitung dazu auch schildern, da es bei uns ebenfalls derzeit aktuell ist.

Punkt 1:
Du marschierst zuerst zum Standesamt. Das Standesamt gibt dir gegen eine Gebühr von 10 € eine "Checkliste" mit (Die Beantragung der Hochzeit kostet insgesamt 70 €, die 10 € werden dir dabei angerechnet und du bekommst ne Quittung dafür). Hier die einzelnen Punkte, die später für die Beantragung der Heirat beim Standesamt nötig sind:

Benötigte Unterlagen:

Unterlagen des deutschen Mannes:
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenrigister
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt)
- Einkommensnachweis
-beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Vorehe (falls schon mal verheiratet, andernfalls ist da ja kein Eintrag)

Unterlagen der russischen Frau:
- Geburtsurkunde mit Apostille
- Personalausweis UND Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der russischen Meldebehörde mit Apostille
- Einkommensnachweis
- Eidesstattliche Versicherung über Familienstand (ledig bzw. derzeit nicht verheiratet) bei einem Notar in Russland ausstellen lassen(in Russland gibt es keine Dokumente, die die Ledigkeit bezugen, ist im Pass der Frau zum Familienstand kein Ein Eintrag enthalten, ist sie ledig. Dies zählt jedoch für die deutschen Behörden nicht.) und mit Apostille versehen lassen.

Folgende Unterlagen sind in Deutschland von einem offiziell anerkannten Übersetzer ins deutsche übersetzen zu lassen:

- russischer Personalausweis
- russischer Reisepass
- eidesstattliche Versicherung des russischen Notars
- Geburtsurkunde
- Aufenthaltsbescheinigung der rusischen Meldebehörde

(selbst wenn ein Punkt nicht genannt wird im Standesamt kann es nicht schaden, diese Dokumente alle übersetzen zu lassen. Man weiß ja nie..)

So, nun geht es weiter.
Ab zur ABH, dort mitteilen, dass du eine Russin heiraten möchtest. Du nimmst die Liste des Standesamtes mit und lässt eine VE ausstellen (sinnvoll wäre ein formloses Begleitschreiben, dass ihr beabsichtigt zu heiraten. Ab und an verlangen die Botschaften in diesem Begleitschreiben eine kurze Erläuterung wie man sich kennengelernt hat, wie oft man sich bereits gesehen hat etc. nicht immer aber es kann vorkommen). Die Liste wird dort angeheftet und mit Siegel versehen.
Nun schickt man die Unterlagen an das Konsulat in Russland oder man gibt sie seiner Partnerin mit (falls sie zur Beantragung persönlich hier sein kann).

Wichtiger Punkt:
wäre schon vorher sinnvoll aber spätestens jetzt:
Die Frau meldet sich bei einem Göthe-Institut an und legt den sogenannten "SD1 - Start Deutsch 1" Test ab. (siehe: http://www.goethe.de/lrn/prj/pba/bes/sd1/deindex.htm). Dieser ist Voraussetzung um ein Heiratsvisa zu bekommen. Der Test ist relativ einfach und verlangt lediglich einfachste Sprachkenntnisse.

Ok, dann sollte die Frau in Russland das Konsulat anrufen und einen Termin für das Heiratsvisum beantragen. Bei der Gelegenheit nachfragen, welche Unterlagen zusätzlich benötigt werden. Normal sollte dies sein:
- Antrag für Visum für Eheschließung in 3-facher Ausfertigung
- 3 Passphotos für die drei Visumantragsformulare
- Auslandspass
- 3 Kopien der ersten Seite des Auslandspasses
- Inlandspass mit Propiska
- Verdienstbescheinigung
- Zertifikat des Göthe Instituts

(abweichendes bitte erfragen!)

Die Frau wird bei ihrem Vorsprechtermin im Konsulat dann ein wenig "ausgequetscht". Ist nichts schlimmes. Sie wollen einfach nur rausfinden, dass dies keine Scheinehe sein soll, sondern eine reelle. Also keine Panik.
Nach dem Gespräch erhält die Frau die Orginalunterlagen wieder zurück. Das Konsulat schickt nun einen Satz beglaubigter Kopien an die Ausländerbehörde. Diese vergleichen dann die Angaben mit den zuvor in Deutschland gemachten. ist alles in Ordnung, gehen die Dokumente dann an das Bundesverwaltungsamt in Köln. Hier erfolgt noch eine strafrechtliche Überprüfung. Ist diese bestanden, dann geht normalerweise an Fax der Behörde an die AB und an das Konsulat.
Der Prozess schwankt zwischen 3 und 5 Wochen. Deswegen ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld alle nötigen Unterlagen zu besorgen um die Wartezeit nicht unnötig hinauszuzögern.

In der Zwischenzeit wäre es sinnvoll die anderen Dokumente und Unterlagen apostillieren und übersetzen zu lassen, die man später im alltäglichen Leben in Deutschland braucht. Dazu zählen z.B Zeugnisse, Diplome, Arbeitsbescheinigungen, berufliche Zertifikate etc.

Ok, hat sie das Visum dann erhalten, gilt es ab diesem Zeitpunkt für 3 Monate. Sie fliegt rüber und ihr geht innerhalb von 3 Tagen zur ABH. dort wird eine Meldebescheinigung ausgestellt.

Sind alle Schritte erledigt, dann geht es urück zum Standesamt. Unterlagen laut in der vorher erhaltenen Checkliste werden abgegeben und Antrag auf Heirat gestellt.
Das Standesamt prüft die Unterlagen und schickt diese dann zum obersten Landesgericht. Dieses prüftdie Ehefähigkeit und das die Partnerin tatsächlich auch ledig ist. Das Ergebnis wird dem Standesamt mitgeteilt. (ca. 2 Wochen). Wenn die Rückmeldung vorliegt, zum Standesamt marschieren und Termin für Hochzeit festlegen. Das Standesamt kann einen Dolmetscher verlangen, sollten die Deutschkenntnisse für die prozedur nicht ausreichend sein! Denn die Frau wird ausfühlrich über die Eheschließung informiert und es werdfen die Rechte und Pflichten einer Ehe erläutert.

Tjo, dann bleibt nur noch "jawoll" zu sagen :D


Hoffe das war etwas hilfreich. Ist zwar schon als FAQ geschrieben aber was solls.

Gruß,
Doc
Antworten

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