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Antwort AA auf Anfrage zum Thema Visaerleichterungsabkommen

Verfasst: 10 Aug 2009, 16:00
von wolk0815
Hallo an alle,
wollte hier die Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Anfrage meinerseits mit euch teilen.
Kurz zusammengefasst, ich habe mich erkundigt, wie es im Moment mit Schritten zu folgenden Situationen aussieht:
a) Inländerdiskriminierung (RUS Ehepartner in RUS kann nicht einfach seinen D Ehepartner aus D einladen - umgekehrt schon, wenn auch nicht laut diesem Abkommen)
b) eine Gleichbehandlung beim Registrationsverfahren wird angestrebt (Artikel 10 des Abkommens)
vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Regelungen des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa.
Das Abkommen wurde geschaffen, um den Reiseverkehr und den Austausch im wirtschaftlichen, kulturellen und zwischenmenschlichen Bereich zwischen den Staaten der Europäischen Union und der Russischen Föderation durch
Erleichterungen im Visumverfahren für kurzfristige Aufenthalte zu fördern.

Die von Ihnen angesprochenen Probleme bei der praktischen Umsetzung des Abkommes sind der Bundesregierung bekannt. Im zuständigen Fachgremium, dem sog. Gemischten Verwaltungsausschuss nach Art. 13 des Abkommens wird
unter Einbeziehung der Vertreter der Russischen Föderation daran gearbeitet, aufgetretenen Schwierigkeiten zu beheben.
Einige Probleme bei der Umsetzung des Abkommens resultieren im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Auslegung einzelner Artikel durch die Vertragspartner: Nach Interpretation der russischen Seite können die Vergünstigungen des Abkommens nur von Ehepartnern bzw. Familienangehörigen mit der selben Staatsangehörigkeit geltend gemacht
werden, nicht aber von Partnern in gemischtnationalen Verbindungen. Nach deutscher Auffassung beziehen sich die Regelungen des Abkommens aber auch auf enge Verwandte, bei denen der eine Teil die russische, der andere Teil die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzt. Dadurch kann es in der Praxis leider vorkommen, dass russische
Staatsangehörige bei der Beantragung eines Visums zum Verwandtenbesuch (zu einem EU-Bürger) in der EU verfahrenstechnisch besser gestellt werden als im umgekehrten Falle ein EU-Bürger bei der Beantragung eines russischen Besuchsvisums (zu einem russischen Staatsangehörigen).
Im Bezug auf das Registrierverfahren (das in der EU nicht existiert) wurden in den letzten Jahren zwar bereits erste Erleichterungen auf russischer Seite eingeräumt, allerdings sind nach Auffassung vieler Mitgliedsstaaten der EU auch in diesem Zusammenhang weitere Verbesserungen erforderlich.
Diese sollten in Zusammenarbeit mit der russischen Seite Schritt für Schritt erzielt werden.

Re: Antwort AA auf Anfrage zum Thema Visaerleichterungsabkommen

Verfasst: 10 Aug 2009, 17:56
von Andy
Dieses Ungleichgewicht in den Regelungen (Registrierungsbestimmungen in Russland bzw. Ehegattenzuzug nach Russland) wird wahrscheinlich seit 1990 zwischen Russland und EU diskutiert - passiert ist seitdem eigentlich nicht wirklich etwas. Die EU sollte endlich ultimativ die Abschaffung der Registrierungspflicht fuer EU Buerger in Russland einfordern. Die Regelung zum Erwerb der РВП ist ueberbuerokratisiert, langwierig, diskriminierend (Medizinische Tests).
Russland sollte heilfroh sein, dass EU Buerger mittel- oder langfristig nach Russland kommen. Sie sind eine enorme Bereicherung fuer dieses Land, werden aber eher wie laestige Bittsteller behandelt.

Re: Antwort AA auf Anfrage zum Thema Visaerleichterungsabkommen

Verfasst: 11 Aug 2009, 15:01
von manuchka
Bereicherung im wahrsten Sinne des Wortes - die EU-Ausländer zahlen Steuern und deren Arbeitgeber Sozialbeitrag und Rentenbeitrag, ohne dass man als Ausländer dafür Leistungen bekommt. Die Beitragspflicht soll wohl ab nächstem Jahr abgeschafft werden, aber bis dahin hat mein Arbeitgeber schon vier Jahre lang russische Sozial- und Rentenkassen subventioniert... und zwar über dem russischen Durchschnitt. Meine Moskauer Freundin bekommt ihr Gehalt immer noch "grau" - Beiträge werden nur vom (geringeren) "weißen" Teil abgeführt.

Re: Antwort AA auf Anfrage zum Thema Visaerleichterungsabkommen

Verfasst: 11 Aug 2009, 17:24
von Andy
Das gibt's nur eines, Manuchka, Du musst soviel verdienen, dass die ЕСН nur noch 1% betraegt. Dann klotz mal richtig ran :D

Re: Antwort AA auf Anfrage zum Thema Visaerleichterungsabkommen

Verfasst: 11 Aug 2009, 17:39
von Ralf
Andy hat geschrieben:Das gibt's nur eines, Manuchka, Du musst soviel verdienen, dass die ЕСН nur noch 1% betraegt. Dann klotz mal richtig ran :D
Ist aber keine Lösung, weil
1. die %-Sätze der Beiträge gestaffelt sind (ist in einem anderen Thread ausführlich besprochen worden)
2. Russland für die eigene Entwicklung zwingend ausländisches Know how braucht und deshalb ausländische Firmen / Arbeitnehmer gleichgestellt werden sollten
3. weiteres Bestehen der "grau" / "weiss"-Gehälter einem Sozialsystem dringend benötigte Mittel vorenthält und Armut förderd

Re: Antwort AA auf Anfrage zum Thema Visaerleichterungsabkommen

Verfasst: 11 Aug 2009, 20:06
von Andy
na siehst Du, wenn wir Auslaender Sozialbeitraege bezahlen und dann keine Leistungen erhalten, dann ist das wie eine Spende - und damit tun wir ja was gegen die Armut ;)

Sorry fuer den Zynismus

Re: Antwort AA auf Anfrage zum Thema Visaerleichterungsabkommen

Verfasst: 11 Aug 2009, 20:21
von Ralf
Ist das genauso, wenn man als Expat arbeitet? Wenn ja: Wie ist dann der Arbeitnehmer gegen Arbeitslosigkeit versichert? Könnte ja passieren, die Firma muss abbauen oder schließen und dann bekame man in D. nach der Rückkehr kein Arbeitslosengeld.

Re: Antwort AA auf Anfrage zum Thema Visaerleichterungsabkommen

Verfasst: 11 Aug 2009, 20:34
von daveg
Rentenbeiträge werden von den Firmen nicht gezahlt, wenn man nur auf Basis eines Visa in Ru ist. Nur mit Aufenthaltsgenehmigung werden die auch bei Ausländern fällig.

Zum Thema Arbeitslosengeld - richtig, wenn es eine selbstständige russ. Tochter ist, bei der man arbeitet gibt es nichts bei eventueller Rückkehr. Auch eventuelle Abfindungen etc. sind dann hinfällig.

Re: Antwort AA auf Anfrage zum Thema Visaerleichterungsabkommen

Verfasst: 11 Aug 2009, 20:43
von wolk0815
@Dietrich: Könnte man die Steuerdebatte vielleicht hier raustrennen. Unter dem Titel findet sie nachher sowieso keiner mehr.

Re: Antwort AA auf Anfrage zum Thema Visaerleichterungsabkommen

Verfasst: 13 Aug 2009, 13:22
von Nikolaus
@wolk0815
Danke fuer die Information.

Das ist natuerlich eine bemerkenswerte Antwort des AA. Sie widerspricht ja voellig dem, was in etlichen threads des Forums (u.a. auch der faq) konstatiert wurde:
- Die Russen halten sich woertlich an den Text des Abkommens; in Deutschland zeigt man im Rahmen nationaler Regelungen (nur) fuer die auslaendischen Ehepartner von Deutschen mit gemeinsamen Wohnsitz ausserhalb Deutschlands Kulanz.

In der Antwort heisst es jedoch, dass Deutschland meine, das Abkommen gelte generell auch fuer gemischtnationale Ehepaare (Russland: nur fuer Ehepartner gleicher Staatsbuergerschaft):
- Dann muessten also auch die russischen Ehepartner von Deutschen, die in D leben und zunaechst ohne Familienzusammenfuehrung leben wollen (muessen), problemlos im Rahmen des Abkommens ein EU-Mehrjahresvisum bekommen!? Widerspricht zumindest der im Forum mehrfach geposteten bisherigen Praxis der Konsulate. Waere aber eine gute Entwicklung.
- Es ist ja schoen, dass der "Gemischte Verwaltungsausschuss" im Nachhinein bemerkt hat, dass der Text des Abkommens von den Seiten unterschiedlich interpretiert wird, und sich um Nachbesserung bemueht.
Wenn aber die russische Seite nicht von der woertlichen Auslegung des Textes (ist eigentlich die Norm!) abrueckt, wird eine notwendige Aenderung des Abkommens wohl dauern...
Obwohl ich nicht glaube, dass man da besondere finanzielle Interessen haette. Sind zu wenig Personen, die eine solche Aenderung betraefe.
Mir scheint, fuer Russland ist eine Aenderung nicht so wichtig, da ja fuer die "interessanten" Leute (Touristen, Besucher, Geschaeftsreisende...), die Geld ins Land bringen, einfache Moeglichkeiten ueber Visa-Agenturen toleriert werden. Und ueber den "ausserordentlichen Nutzen" von deutschen "Auswanderern" fuer Russland kann man unterschiedlicher Auffassung sein.
Ich wuerde auch nach Lesen im Forum mal sagen, dass aus dem laengeren Aufenthalt der meisten Europaeer ein besonderer Nutzen fuer Russland nicht offensichlich entsteht.
(Fuer echte know-how-Traeger, an denen Russland besonderes Interesse hat, gibt es wohl uebrigens genauso wie in D einfachere Moeglichkeiten fuer auch laengeren Aufenthalt.)