Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u
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Teresa
Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u
Hallo,
mein Name ist Teresa, ich bin neu hier. Leider muss ich gleich mit der Tür ins Haus fallen, da mir das www nicht weiterhilft :-( Mein Lebensgefährte ist seit über 1 Jahr in Russland auf Montage und mir vor Kurzem gestanden, das er mit seiner Dolmetscherin (24 Jahre alt, 18 Jahre Jünger), nach langem aber sehr erfolgreichen Insistieren ihrerseits, (hat sie mir selbst bestätigt, das er Anfangs nicht wollte, aber 8 Wochen alleine 12 Stunden auf Arbeit zusammen..da kam eines zum anderen, besonders wenn Frau sich dermassen "offen" gibt) eine quasi feste Beziehung eingegangen ist. Nach langem Hadern, Hin und Her, hat er sich, noch scheint es so, für seine Familie entschieden.
Das Problem ist, das er im Rausch der Gefühle, so nach einem halben Jahr, nicht nur Geschenke (das übliche, Urlaub an der Krim, mal 10 Tage St. Petersburg, Wäsche, Handy und -Rechnungen, jedes Wochenende Essengehen und Ausflüge ja, sogar ein Auto aus Deutschland besorgt -nicht von ihm bezahlt- und persönlich überführt) gemacht hat, sondern quasi als Krönung, eine Verpflichtungserklärung (er nennt es "Einladung") abgegeben hat. Es war aber ein offizielles Dokument von der Stadt, lt Quittung 25 €. Also nichts harmloses mehr denke ich.
Als er die Beziehung löste, wurde Ihm mitgeteilt, das die ex-Freundin wohl schwanger ist, (in der 3.! Woche) wobei sie es lt. eigener Aussage darauf "angelegt" hat, mit dem Ziel: Heirat.("Ich habe dir immer gesagt das ich dich heiraten will) Das scheint sehr wichtig zu sein. Das Problem ist nur, das es eine Absprache gab, in der ganz klar war, das es, selbst wenn die Beziehung fester wird, weder es zu einer Heirat noch zu Kindern je kommen sollte. Naja, wer sich darauf verlässt, kennt wohl Frauen auf der ganzen Welt nicht.
Die Frage ist jetzt: hat jemand Erfahrung mit dem Rückzug einer Verpflichtungserklärung oder Ähnlichem? Ziel wäre es ein Visum zu vermeiden, da sie ziemlich klar sagt, daß sie nur zu dem Zweck herkommen wird um mit ihm eine neue Familie zu gründen, was er nicht will. Sie sagt, sie würde sich so ins Zeug legen, daß er gar nicht anders kann als zu ihr zurück. Er weiß nicht mal mit Sicherheit ob sie schwanger ist oder war (sie ignoriert jegliche Fragen dazu). Er ist selbständig und jetzt stark finanziell belastet, da zu unserem Neuanfang ein Hauskauf gehört, der in 25 Jahren erst abbezahlt wird.
Als Nebenfrage stellt sich, mal angenommen sie ist noch schwanger, was passiert wenn sie in dem Zustand in Deutschland einreist und das Kind hier bekommt? Bekommt sie dann den Aufenthalt, so wie es in den USA ist? Kann er in Russland, wenn er wieder dort ist, rechtlich zu Konsequenzen gezwungen werden, z.B Heirat? Unterhalt gewähren ist so nicht das Problem, es hagelt nur nach 6 Wochen Ruhe zur Zeit Anrufe, SMS und Mails mal im Wechsel mit Drohungen und Beschimpfungen oder aber extrem versönlich und zärtlich gestimmt, daß alles was da mal an Liebe seinserseits war, verschwunden ist. Und da war viel da, ich musste viel kämpfen und werde nie wissen ob es wirklich "vorbei" mit dieser Beziehung sein wird. Leider scheint es so, das es für sie, trotz ihres jungen Alters, nicht möglich ist eine neue Beziehung zu finden. Mein LG ist zwar ganz okay, aber kann mit Sicherheit mir jemand jüngerem nicht mithalten. Sie wohnt in Belgorod, also eine größere Stadt, wo es wohl genügen Junge Männer gibt, deren Avancen sie aber abblockt (und meinem LG davon brühwarm erzählt, wohl um ihn eifersüchtig zu machen??). Ich verstehe das alles nicht.
Und zum Dritten: mein LG muß noch etliche Zeit nach Russland an verschiedenste Orte. Er hat jetzt ein Handy das er auf ihren Namen gekauft hat und brauch es eigentlich dringend. Angeblich gibt es keine Pre-Paid Karten für Ausländer. Stimmt das? Nur um die Abhängigkeit von der Freundin zu verrringern.
Die VE wurde am 30.04 ausgestellt und gilt 6 Monate. Kind würde theoretisch im Februar kommen.
Nur um kurz vorzubeugen, da ich schon woanders darauf angesprochen wurde: ich bin Halb-Südamerikanerin und erfülle so ziemlich alle Klischees die man russischen Frauen andichtet, vom Kochen bis zur Leidenschaft, Zärtlichkeit und Lust am Frau sein. Mein LG suchte sich eine Russin die in keinster Weise dem entspricht. Jedenfalls nicht äußerlich und was die Häuslichkeit betrifft. Da gab es laut ihm "ganz andere tolle Frauen". Ich möchte auf keinen Fall ein schlechtes Licht auf russische Frauen fallen lassen, eine junge, enttäuschte Südländerin wäre mit Sicherheit nicht anders.
Vielen Dank fürs zulesen und vielleicht kann jemand mir meine Fragen beantworten. Das würde mich sehr freuen.
GLG
mein Name ist Teresa, ich bin neu hier. Leider muss ich gleich mit der Tür ins Haus fallen, da mir das www nicht weiterhilft :-( Mein Lebensgefährte ist seit über 1 Jahr in Russland auf Montage und mir vor Kurzem gestanden, das er mit seiner Dolmetscherin (24 Jahre alt, 18 Jahre Jünger), nach langem aber sehr erfolgreichen Insistieren ihrerseits, (hat sie mir selbst bestätigt, das er Anfangs nicht wollte, aber 8 Wochen alleine 12 Stunden auf Arbeit zusammen..da kam eines zum anderen, besonders wenn Frau sich dermassen "offen" gibt) eine quasi feste Beziehung eingegangen ist. Nach langem Hadern, Hin und Her, hat er sich, noch scheint es so, für seine Familie entschieden.
Das Problem ist, das er im Rausch der Gefühle, so nach einem halben Jahr, nicht nur Geschenke (das übliche, Urlaub an der Krim, mal 10 Tage St. Petersburg, Wäsche, Handy und -Rechnungen, jedes Wochenende Essengehen und Ausflüge ja, sogar ein Auto aus Deutschland besorgt -nicht von ihm bezahlt- und persönlich überführt) gemacht hat, sondern quasi als Krönung, eine Verpflichtungserklärung (er nennt es "Einladung") abgegeben hat. Es war aber ein offizielles Dokument von der Stadt, lt Quittung 25 €. Also nichts harmloses mehr denke ich.
Als er die Beziehung löste, wurde Ihm mitgeteilt, das die ex-Freundin wohl schwanger ist, (in der 3.! Woche) wobei sie es lt. eigener Aussage darauf "angelegt" hat, mit dem Ziel: Heirat.("Ich habe dir immer gesagt das ich dich heiraten will) Das scheint sehr wichtig zu sein. Das Problem ist nur, das es eine Absprache gab, in der ganz klar war, das es, selbst wenn die Beziehung fester wird, weder es zu einer Heirat noch zu Kindern je kommen sollte. Naja, wer sich darauf verlässt, kennt wohl Frauen auf der ganzen Welt nicht.
Die Frage ist jetzt: hat jemand Erfahrung mit dem Rückzug einer Verpflichtungserklärung oder Ähnlichem? Ziel wäre es ein Visum zu vermeiden, da sie ziemlich klar sagt, daß sie nur zu dem Zweck herkommen wird um mit ihm eine neue Familie zu gründen, was er nicht will. Sie sagt, sie würde sich so ins Zeug legen, daß er gar nicht anders kann als zu ihr zurück. Er weiß nicht mal mit Sicherheit ob sie schwanger ist oder war (sie ignoriert jegliche Fragen dazu). Er ist selbständig und jetzt stark finanziell belastet, da zu unserem Neuanfang ein Hauskauf gehört, der in 25 Jahren erst abbezahlt wird.
Als Nebenfrage stellt sich, mal angenommen sie ist noch schwanger, was passiert wenn sie in dem Zustand in Deutschland einreist und das Kind hier bekommt? Bekommt sie dann den Aufenthalt, so wie es in den USA ist? Kann er in Russland, wenn er wieder dort ist, rechtlich zu Konsequenzen gezwungen werden, z.B Heirat? Unterhalt gewähren ist so nicht das Problem, es hagelt nur nach 6 Wochen Ruhe zur Zeit Anrufe, SMS und Mails mal im Wechsel mit Drohungen und Beschimpfungen oder aber extrem versönlich und zärtlich gestimmt, daß alles was da mal an Liebe seinserseits war, verschwunden ist. Und da war viel da, ich musste viel kämpfen und werde nie wissen ob es wirklich "vorbei" mit dieser Beziehung sein wird. Leider scheint es so, das es für sie, trotz ihres jungen Alters, nicht möglich ist eine neue Beziehung zu finden. Mein LG ist zwar ganz okay, aber kann mit Sicherheit mir jemand jüngerem nicht mithalten. Sie wohnt in Belgorod, also eine größere Stadt, wo es wohl genügen Junge Männer gibt, deren Avancen sie aber abblockt (und meinem LG davon brühwarm erzählt, wohl um ihn eifersüchtig zu machen??). Ich verstehe das alles nicht.
Und zum Dritten: mein LG muß noch etliche Zeit nach Russland an verschiedenste Orte. Er hat jetzt ein Handy das er auf ihren Namen gekauft hat und brauch es eigentlich dringend. Angeblich gibt es keine Pre-Paid Karten für Ausländer. Stimmt das? Nur um die Abhängigkeit von der Freundin zu verrringern.
Die VE wurde am 30.04 ausgestellt und gilt 6 Monate. Kind würde theoretisch im Februar kommen.
Nur um kurz vorzubeugen, da ich schon woanders darauf angesprochen wurde: ich bin Halb-Südamerikanerin und erfülle so ziemlich alle Klischees die man russischen Frauen andichtet, vom Kochen bis zur Leidenschaft, Zärtlichkeit und Lust am Frau sein. Mein LG suchte sich eine Russin die in keinster Weise dem entspricht. Jedenfalls nicht äußerlich und was die Häuslichkeit betrifft. Da gab es laut ihm "ganz andere tolle Frauen". Ich möchte auf keinen Fall ein schlechtes Licht auf russische Frauen fallen lassen, eine junge, enttäuschte Südländerin wäre mit Sicherheit nicht anders.
Vielen Dank fürs zulesen und vielleicht kann jemand mir meine Fragen beantworten. Das würde mich sehr freuen.
GLG
Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u
Hallo Teresa, erstmal herzlich willkommen hier.
Zur Klärung ein paar Fragen:
Du schreibst von "Lebensgefährte" und "Familie"? Wie sieht denn euer rechtlicher Status aus? Habt ihr gemeinsame Kinder?
Mal unabhängig von weiteren Fakten: Warum kümmert es Dich, wenn Dein LG Dich verarscht und jetzt anscheinend in Schwierigkeiten steckt? Geschieht ihm recht und Du solltest ihn damit alleine lassen und Dir ein besseres Leben suchen. Wer mit dem Schwanz denkt ist selber schuld, wenn er ein paar in die Eier kriegt.
Zur Klärung ein paar Fragen:
Du schreibst von "Lebensgefährte" und "Familie"? Wie sieht denn euer rechtlicher Status aus? Habt ihr gemeinsame Kinder?
Mal unabhängig von weiteren Fakten: Warum kümmert es Dich, wenn Dein LG Dich verarscht und jetzt anscheinend in Schwierigkeiten steckt? Geschieht ihm recht und Du solltest ihn damit alleine lassen und Dir ein besseres Leben suchen. Wer mit dem Schwanz denkt ist selber schuld, wenn er ein paar in die Eier kriegt.
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Teresa
Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u
Hallo harald63, danke für das liebe Willkommen !
ja wir haben 2 Kinder eines gemeinsam (8) und seine "große"( 22) die ich quasi seit dem 9. Jahr mit großgezogen habe. Wir sind ganz normal Lebensgefährten auf Grund seiner Heiratsphobie, und ich bin arbeitslos in meinem Beruf, helfe aber in seinem 1-Mann Betrieb im Büro mit. Die Entscheidung bei Ihm zu bleiben habe ich lange überdacht, bin 2 Mal ausgezogen, da er sehr "fies" war, absolut nicht er selbst, er hat sich nur mit dem zeitlichen und räumlichen Abstand zu seiner Freundin, quasi um 180° gedreht und es herrscht zur Zeit eine Stimmung wie ganz zu Anfang unserer Beziehung. Und nach vielen Tränen und Sorgen genieße ich es. In der Wut dachte ich auch so wie du, aber ich wünsche mir so sehr das es wieder gut wird und bleibt.
Somit, hat alles was ihn betrifft auch direkte Folgen für uns, sei es der Hauskredit, sei es der Terror oder das sie einfach vor der Tür stehen kann. Wenn es "nur" das Geld wäre, ach Gott , das kann man alles überstehen mit Fleiß, aber sie bringt sich mehr und mehr in unsere Beziehung ein, wobei sie wo ich das 1. Mal mit ihr telefoniert habe, schwor das sie nicht in "unsere" Beziehung eindringen wird. Ja, vielleicht ist das eine andere Mentalität, aber wenn ich mit einem vergebenen Mann zusammen bin, dringe ich doch automatisch ein oder? Bloß weil es dem Mann im hormonrausch egal ist, kann ich doch als Frau mitfühlen oder nachdenken? So egal scheint es ihr aber auch nicht zu sein, denn ihre Eltern sollen ja nichts erfahren.
Jedenfalls ist die die Angst vor der körperlichen Präsenz hier in Deutschland die mich Fragen lässt. Mein LG sieht das alles sportlich, mein "sie hat Stolz und würde nicht kommen", aber der Stolz rechte auch nicht um keinen Terror zu machen oder eine Schwangerschaft zu forcieren oder vorzutäuschen
LG
ja wir haben 2 Kinder eines gemeinsam (8) und seine "große"( 22) die ich quasi seit dem 9. Jahr mit großgezogen habe. Wir sind ganz normal Lebensgefährten auf Grund seiner Heiratsphobie, und ich bin arbeitslos in meinem Beruf, helfe aber in seinem 1-Mann Betrieb im Büro mit. Die Entscheidung bei Ihm zu bleiben habe ich lange überdacht, bin 2 Mal ausgezogen, da er sehr "fies" war, absolut nicht er selbst, er hat sich nur mit dem zeitlichen und räumlichen Abstand zu seiner Freundin, quasi um 180° gedreht und es herrscht zur Zeit eine Stimmung wie ganz zu Anfang unserer Beziehung. Und nach vielen Tränen und Sorgen genieße ich es. In der Wut dachte ich auch so wie du, aber ich wünsche mir so sehr das es wieder gut wird und bleibt.
Somit, hat alles was ihn betrifft auch direkte Folgen für uns, sei es der Hauskredit, sei es der Terror oder das sie einfach vor der Tür stehen kann. Wenn es "nur" das Geld wäre, ach Gott , das kann man alles überstehen mit Fleiß, aber sie bringt sich mehr und mehr in unsere Beziehung ein, wobei sie wo ich das 1. Mal mit ihr telefoniert habe, schwor das sie nicht in "unsere" Beziehung eindringen wird. Ja, vielleicht ist das eine andere Mentalität, aber wenn ich mit einem vergebenen Mann zusammen bin, dringe ich doch automatisch ein oder? Bloß weil es dem Mann im hormonrausch egal ist, kann ich doch als Frau mitfühlen oder nachdenken? So egal scheint es ihr aber auch nicht zu sein, denn ihre Eltern sollen ja nichts erfahren.
Jedenfalls ist die die Angst vor der körperlichen Präsenz hier in Deutschland die mich Fragen lässt. Mein LG sieht das alles sportlich, mein "sie hat Stolz und würde nicht kommen", aber der Stolz rechte auch nicht um keinen Terror zu machen oder eine Schwangerschaft zu forcieren oder vorzutäuschen
LG
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u
Eine Verpflichtungserklärung - oft auch landläufig Einladung genannt - kann nicht rückgängig gemacht werden, darauf wird man auch bei der Beantragung hingewiesen. Die Konsulate könnten nicht prüfen, ob die VE noch gilt oder nicht. Jedoch stimmt eines tröstlich - allein eine Verpflichtungserklärung ist keine Garantie für ein Dauervisum. Wenn die Dame nie im Schengenraum war, dann wird man ihr kaum ein langfristiges Visum geben.
ABER, wenn sie wirklich schwanger ist, dann wird sie einen deutschen Staatsbürger zu Welt bringen (doppelte Staatsbürgerschaft). Soweit ich weiß, hat das Kind irgendeinem Urteil zufolge das Recht, in Deutschland geboren zu werden. Aus einem anderen Forum:
Zum Handy: Für Ausländer ist es in der Tat schwierig, eine SIM mit Roaming und allem drum und dran zu bekommen. Aber nicht unmöglich. Allenfalls sollte er (a) selbst bei Evroset' eine Karte beantragen (dort klappt es oft) oder (b) eine andere Person in Russland bitten.
Viel Erfolg!
ABER, wenn sie wirklich schwanger ist, dann wird sie einen deutschen Staatsbürger zu Welt bringen (doppelte Staatsbürgerschaft). Soweit ich weiß, hat das Kind irgendeinem Urteil zufolge das Recht, in Deutschland geboren zu werden. Aus einem anderen Forum:
Recherchiere mal dazu im Internet - ich habe keine Ahnung, wie der Vater geprüft wird und wie die Umsetzung dieser Frage ist. Fakt ist, spätestens mit der Geburt hätte sie einen Anspruch, es sei denn ihr misslingt der Nachweis, dass Dein LG der Vater ist.Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschluss vom 10. August 2006, Aktenzeichen VG 14 V 42.06) , entfaltet Art 6 GG bei ungeborenen Kindern, die mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben werden, bereits vor Erfüllung aller Tatbestandsmerkmale des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen, die einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels begründen.
Mit anderen Worten: Wenn du Deutscher bist, dann kann Deine Freundin auch bereits vor der Geburt und ohne Nachweis von Sprachkenntnissen nach Deutschland einreisen. Ihr solltet Euch im Visumsverfahren auf diese Entscheidung beziehen
Zum Handy: Für Ausländer ist es in der Tat schwierig, eine SIM mit Roaming und allem drum und dran zu bekommen. Aber nicht unmöglich. Allenfalls sollte er (a) selbst bei Evroset' eine Karte beantragen (dort klappt es oft) oder (b) eine andere Person in Russland bitten.
Viel Erfolg!
- Sibirier
- Ehrenmitglied

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Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u
Dein LG kann unbesorgt in die RF einreisen. Ein Zwang zur Heirat wegen Nachwuchs besteht weder in DE noch in der RF. Es können jedoch mit der Geburt Alimentenansprüche entstehen, diese kann sie in Russland einklagen und wenn der Vater nicht zahlt eine sog. "Ausreisesperre" beantragen, dass Dein LG zwar nach Russland einreisen kann, aber erst ausreisen, wenn die Alimente gezahlt wurden....
Wegen der Aufenthaltserlaubnis sehe ich es genau so wie Zejtnot. D. h. sie könnte als Elternteil eines "deutschen" Kindes diese wohl bekommen. Aber dann sehe ich wohl immer noch, dass sie sich allein in DE "durchschlagen" müsste bzw. nur das Unterhaltsrecht (Alimente) des Kindes hätte.
Wegen der Aufenthaltserlaubnis sehe ich es genau so wie Zejtnot. D. h. sie könnte als Elternteil eines "deutschen" Kindes diese wohl bekommen. Aber dann sehe ich wohl immer noch, dass sie sich allein in DE "durchschlagen" müsste bzw. nur das Unterhaltsrecht (Alimente) des Kindes hätte.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Teresa
Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u
@Zejtnot und Sibirer,
vielen Dank auch Euch. Mit dieser Sachlage kann ich nur hoffen, das sie tatsächlich nicht (mehr) schwanger ist. Sie war schon öfters im Schengenraum seit 2004, als Au-Pair, und im Sommer als Kellnerin an der Küste. Und deutsch/englisch spricht sie fließend. Daher ist das Visum auch ohne Kind ziemlich wahrscheinlich.
Gut, wenn das mit dem zurückziehen nicht geht, mache ich mich auf das schlimmste gefasst. Wenn sie einfach kein Hotel nimmt/will, müssen wir sie aufnehmen, das sagt sie (und wenn ich das verstehe, ist so auch die Rechtslage). Mit und ohne Schwangerschaft wäre das für mich einfach untragbar.
Danke für den Tipp mit der Telefongesellschaft, es ist einen Versuch wert. Ich mag einfach nimmer. Mein LG macht sich so gar keine Sorgen, weil sie ein "liebes, ehrliches (??) Mädchen ist, das seinen russischen Stolz hat", und tut alles andere als Kindereien ab. Da ist es schon viel Wert wenn er ein eigenes Telefon hat.
Vielen Dank und LG
vielen Dank auch Euch. Mit dieser Sachlage kann ich nur hoffen, das sie tatsächlich nicht (mehr) schwanger ist. Sie war schon öfters im Schengenraum seit 2004, als Au-Pair, und im Sommer als Kellnerin an der Küste. Und deutsch/englisch spricht sie fließend. Daher ist das Visum auch ohne Kind ziemlich wahrscheinlich.
Gut, wenn das mit dem zurückziehen nicht geht, mache ich mich auf das schlimmste gefasst. Wenn sie einfach kein Hotel nimmt/will, müssen wir sie aufnehmen, das sagt sie (und wenn ich das verstehe, ist so auch die Rechtslage). Mit und ohne Schwangerschaft wäre das für mich einfach untragbar.
Danke für den Tipp mit der Telefongesellschaft, es ist einen Versuch wert. Ich mag einfach nimmer. Mein LG macht sich so gar keine Sorgen, weil sie ein "liebes, ehrliches (??) Mädchen ist, das seinen russischen Stolz hat", und tut alles andere als Kindereien ab. Da ist es schon viel Wert wenn er ein eigenes Telefon hat.
Vielen Dank und LG
- Sibirier
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Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u
Also "aufnehmen" wäre ich auf jeden Fall an Deiner Stelle dagegen. Lieber eine billige Unterkunft besorgen bis zum Ende der Verpflichtungserklärung und schon rechtzeitig ein Rückflugticket kaufen....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u
Es geht weniger ums aufnehmen müssen... Eine Verpflichtungserklärung bedeutet, dass der Verpflichter für alles haftet. Wenn sie mit dieser VE ein Visum bekommt und hier etwas anstellt oder ihr etwas passiert, was Kosten verursacht, muss Dein LG dafür zahlen.
Frage an den Rest: Wie sieht es eigentlich damit aus, die Dame irgendwo anzuschwärzen, dass sie mit dieser VE kein Visum mehr bekommt? Mit dem Argument, nachdem man die VE abgegben hatte stellte sich heraus, dass die Dame es nicht ehrlich meinte? Die VE hat ja nur Konsequenzen, wenn die Dame auch eingereist ist.
Frage an den Rest: Wie sieht es eigentlich damit aus, die Dame irgendwo anzuschwärzen, dass sie mit dieser VE kein Visum mehr bekommt? Mit dem Argument, nachdem man die VE abgegben hatte stellte sich heraus, dass die Dame es nicht ehrlich meinte? Die VE hat ja nur Konsequenzen, wenn die Dame auch eingereist ist.
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Teresa
Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u
harald63
wir können diverse Kredite nachweisen, wegen Haus und Rezession, kann man da vielleicht direkt mit dem Konsulat sprechen (betteln?). Das sie es nicht ehrlich meint ist ja so schwer nachzuweisen, weil keiner meinen LG gezwungen hat sich mit ihr so einzulassen. zumal im Mai ja noch 10 Tag eSt. Petersburg waren, das sieht ja sehr freiwillig aus und ich sehe das so das er ja eigenlicht damit rechnen konnte das was passieren kann, absprachen hin oder her. Was grade mailmäßig und telefonisch abgeht, wäre in Deutschland wohl schon Stalking, aber weise das mal nach. :-(
wir können diverse Kredite nachweisen, wegen Haus und Rezession, kann man da vielleicht direkt mit dem Konsulat sprechen (betteln?). Das sie es nicht ehrlich meint ist ja so schwer nachzuweisen, weil keiner meinen LG gezwungen hat sich mit ihr so einzulassen. zumal im Mai ja noch 10 Tag eSt. Petersburg waren, das sieht ja sehr freiwillig aus und ich sehe das so das er ja eigenlicht damit rechnen konnte das was passieren kann, absprachen hin oder her. Was grade mailmäßig und telefonisch abgeht, wäre in Deutschland wohl schon Stalking, aber weise das mal nach. :-(
- Zejtnot
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Re: Verpflichtungserklärung zurückziehen? Bitte u
Da müsste sie schon straffällig geworden sein, damit es dafür eine Grundlage gibt. Aber sorry, wer seine Hormone nicht im Griff hat (sorry, dass ich das so brutal ausdrücke), der muss dafür auch haften. Da wird das Auswärtige Amt wenig Mitleid haben. Es ist ja keine Straftat, einem Mann den Kopf zu verdrehen.harald63 hat geschrieben:Frage an den Rest: Wie sieht es eigentlich damit aus, die Dame irgendwo anzuschwärzen, dass sie mit dieser VE kein Visum mehr bekommt?
Und wenn das Mädel einen Deutschen im Bauch trägt, dass stehen ihr sowieso alle Türen offen. VE hin oder her. Der Kindesvater muss den Unterhalt des Kindes gewährleisten, für die Mutter zahlt nach Ablauf der VE dann das Sozialamt.
