Nun, damit keine Missverstaendnisse entstehen, wir reden hier von einer zeitweiligen Aufenthaltsgenehmigung (разрешение на временное проживание), wie im Auslaendergesetz
http://base.consultant.ru/cons/cgi/onli ... 4294967295
definiert. Dort kann jeder die grundlegenden Festlegungen finden, wie Voraussetzungen, Anspruchsberechtigte,...
Dazu gibt es jede Menge Ausfuehrungsbestimmungen von der Regierung,..., vom FMS, Die Ausfuehrenden sollten sich letztlich an ihre Dienstvorschriften halten, die wichtigste ist diese
http://base.consultant.ru/cons/cgi/onli ... 4294967295
Dort findet man teilweise recht detaillierte Interpretationsregeln.
In vielen Punkten ist natuerlich auch hier die FAQ von Zejtnot nuetzlich, aber es ist schon ein recht besonderer Fall.
Ein Touristenvisum gilt ja max. einen Monat. Ohne Hilfe vor Ort (Servicefirma oder Freunde) ist es sicherlich unwahrscheinlich, dass man es schafft, den Antrag abzugeben. Das FMS ist gewiss nicht vor Ort, sondern in einer Stadt...
Die Bearbeitungszeit kann ein halbes Jahr betragen. In der Regel muss man also noch einmal zurueck nach D.
Wie Silvio wuerde ich die Situation nicht von vornherein fuer aussichtslos ansehen:
- 500 Euro uebersteigt deutlich das geforderte minimale Einkommen
- Wohnraum muss zunaechst nur fuer den Zeitraum der zeitweiligen Aufenthaltsgenehmigung nachgewiesen werden. Natuerlich keine Registrierung eines staendigen Wohnsitzes erforderlich (=propiska?).
- Nach dem Gesetz kann die Beantragung auch im russischen Konsulat erfolgen. Ich kenne niemanden, der das getan haette. Dauert vermutlich alles dann noch laenger...