Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

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Baikalheike

Re: Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

Beitrag von Baikalheike »

Hallo Nikolaus

Danke für diesen hoffentlich sehr kleinen Lichtblick [Danke]

Verstehe ich das also so : Wenn die Ouote für zB. Olchon zu ihrem Reisezeitpunkt noch nicht erfüllt ist, dann kann sie eine
befristete Aufenthaltsgenehmigung auch ohne das sie arbeiten kann, beantragen ?
Sie bringt ja Geld ins Land, da sie außer einem Rucksack nichts mitnehmen will, muss sie alles was sie braucht neu dort vor Ort kaufen. Einschl. ihrer Unterkunft und Verpflegung.

Wo und wann muss sie denn diese befristete Aufenthaltsg. beantragen ? Hier oder erst wenn sie mit Tourivisum schon da ist ?

Vielen Dank
Baikalheike
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harald63
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Re: Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

Beitrag von harald63 »

Beantragen kann sie jederzeit. Die Frage ist, ob der Antrag durchkommt. Ob 500€ monatlich als "Geld ins Land bringen" zählt, bezweifle ich sehr. Wenn das der "Eintrittpreis" nach Russland wäre, hätten hier einige wesentlich weniger Probleme...
bauplan
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Re: Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

Beitrag von bauplan »

Baikalheike hat geschrieben:
Wo und wann muss sie denn diese befristete Aufenthaltsg. beantragen ? Hier oder erst wenn sie mit Tourivisum schon da ist ?
Also wenn überhaupt, dann meines wissens vor Ort beim zuständigen Ovir.

Die erzählen einem auch, welche Kilogramm Papiere man braucht. Ausserdem müssen die Gesundheitsuntersuchungen auch vor Ort bei zugelassenen Krankenhäusern gemacht werden.

Sie wird auch sicherlich einige Male hin- und herreisen müssen bis, wenn überhaupt, dass über die Bühne geht.

Mir ist die Regelung jedenfalls nicht bekannt, aber wie Nikolaus schrieb, ist auch das eine "zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung".



Aber
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Apollo
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Re: Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

Beitrag von Apollo »

Das Problem fängt doch schon mit der propiska an...
Wo ist das Bernsteinzimmer versteckt ?

http://stjgfb.blogspot.de/
Nikolaus
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Re: Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

Beitrag von Nikolaus »

Nun, damit keine Missverstaendnisse entstehen, wir reden hier von einer zeitweiligen Aufenthaltsgenehmigung (разрешение на временное проживание), wie im Auslaendergesetz
http://base.consultant.ru/cons/cgi/onli ... 4294967295
definiert. Dort kann jeder die grundlegenden Festlegungen finden, wie Voraussetzungen, Anspruchsberechtigte,...
Dazu gibt es jede Menge Ausfuehrungsbestimmungen von der Regierung,..., vom FMS, Die Ausfuehrenden sollten sich letztlich an ihre Dienstvorschriften halten, die wichtigste ist diese
http://base.consultant.ru/cons/cgi/onli ... 4294967295
Dort findet man teilweise recht detaillierte Interpretationsregeln.
In vielen Punkten ist natuerlich auch hier die FAQ von Zejtnot nuetzlich, aber es ist schon ein recht besonderer Fall.
Ein Touristenvisum gilt ja max. einen Monat. Ohne Hilfe vor Ort (Servicefirma oder Freunde) ist es sicherlich unwahrscheinlich, dass man es schafft, den Antrag abzugeben. Das FMS ist gewiss nicht vor Ort, sondern in einer Stadt...
Die Bearbeitungszeit kann ein halbes Jahr betragen. In der Regel muss man also noch einmal zurueck nach D.

Wie Silvio wuerde ich die Situation nicht von vornherein fuer aussichtslos ansehen:
- 500 Euro uebersteigt deutlich das geforderte minimale Einkommen
- Wohnraum muss zunaechst nur fuer den Zeitraum der zeitweiligen Aufenthaltsgenehmigung nachgewiesen werden. Natuerlich keine Registrierung eines staendigen Wohnsitzes erforderlich (=propiska?).
- Nach dem Gesetz kann die Beantragung auch im russischen Konsulat erfolgen. Ich kenne niemanden, der das getan haette. Dauert vermutlich alles dann noch laenger...
m1009

Re: Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

Beitrag von m1009 »

Dann sind wir alle gespannt, wie Das weiter geht. Vielleicht eroeffnen sich aus dem Fred fuer uns alle neue Moeglichkeiten und Erkenntnisse , ohne Visa in Russland zu leben, arbeiten etc....
Zuletzt geändert von m1009 am 10 Mai 2010, 08:06, insgesamt 1-mal geändert.
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zimdriver
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Re: Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

Beitrag von zimdriver »

m1009 & andere,
ich habe meine (ernst gemeinten) Stellungnahmen beendet, als ich vermutete, Sternenflüsterern aufgesessen zu sein.

Mittlerweile glaube ich, Baikalheike & Co haben zuviel deutsches Fernsehen geguckt und sich dummerweise in den Baikal verliebt, und, ausserdem, begonnen, uns zu veralbern. Konnten sie sich nicht in Kanada oder Südafrika verlieben? Da wäre die Ansage leichter verständlich gewesen, weil in Englisch.
Gut gemeinte Ratschläge ignorieren sie.
"Einbürgerung" ohne rosa Pass, weil da rot, wollen sie nicht.
Investoren mit einem Rucksack wollen sie sein. Sie scheinen die russische Bentley & Maybach- Realität nicht zu kennen.

Laß sie machen, habe ich mir gedacht. Entweder ich treffe sie im deutschen TV wieder (wie Konny Reimann und Daniela Katz...vergessen) oder auch nicht.
So einfach ist Russland (leider) nicht, wie es sich in D ausmalt mit Doktor- Schiwago- Filmen und Ruge- Reportagen am heimischen TV.
Nikolaus
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Re: Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

Beitrag von Nikolaus »

Warnen muss man vor allem davor, unvorsichtig seine Lebensgrundlagen aufs Spiel zu setzen, also in diesem Fall Rente und Krankenversicherung in Deutschland. Da muss jeder Schritt zunaechst genau abgeklaert sein.
Annahme der russischen Staatsbuergerschaft (Einbuergerung) ist sowieso irrelevant...

Sicherlich werden die meisten nicht in der Lage sein, ohne Hilfe von russischen Verwandten oder Freunden oder einer Servicefirma sich eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung zu beschaffen. Eine laengere Reise dorthin kann klaeren, ob man zu den Ausnahmen zaehlt, fuer die "alles" moeglich ist.

Ansonsten finde ich die Fragestellung allgemein ganz interessant. Man sieht doch an den vielen durch nichts belegten Behauptungen und Annahmen in der Diskussion, dass kaum jemand sich mit dieser Frage wirklich beschaeftigt hat. Ich habe sogar den Eindruck, dass kaum einer sich die Muehe gemacht hat, mal das russische Auslaendergesetz zu lesen...
Im Normalfall braucht man das ja auch nicht...
m1009

Re: Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

Beitrag von m1009 »

Nikolaus hat geschrieben: Ich habe sogar den Eindruck, dass kaum einer sich die Muehe gemacht hat, mal das russische Auslaendergesetz zu lesen...
Im Normalfall braucht man das ja auch nicht...
Kommt drauf an, was man, oder Du, unter Normalfall vestehst. ;)

Fuer den Russlandreisenden endet das Interesse am russ. Auslaendergesetz spaetestens bei der Registration im Hotel.

Alle anderen, die sich permanent in der RF aufhalten, und nicht das Rundumsorglospaket des Normaloexpats gewaehlt haben, muessen sich permanent mit dem russ. Auslaendergesetz rumschlagen.

Und sollte es REALE Moeglichkeiten geben, eine zeitweilige Aufenthaltsgenehmigung bzw. VID auf einem einfachen Weg zu erlangen (VID gegen Cash lassen wir mal aussen vor), kann man sicher sein, das diese Moeglichkeit viele hier im Forum brennend interessiert.
Momentan gibt es so eine Moeglichkeit, meines Wissens, nicht. Oder ?

Trotz alledem, viel Glueck, locker Bleiben, wir sind auf alle Faelle gespannt...... [kristall]
Nikolaus
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Re: Als Deutsche Früh-Rentnerin an den Baikalsee auswandern

Beitrag von Nikolaus »

m1009 hat geschrieben:Alle anderen, die sich permanent in der RF aufhalten, und nicht das Rundumsorglospaket des Normaloexpats gewaehlt haben, muessen sich permanent mit dem russ. Auslaendergesetz rumschlagen.

Hast Du es denn gelesen? Dann verstehe ich Deine Fragen nicht ganz. :)
Der ueberwiegende Teil der in Russland staendig lebenden Deutschen hat dort enge russische Familienangehoerige, scheint mir jedenfalls. Und diese werden in der Regel natuerlich hinsichtlich der Kontakte zum russischen Gesetz die "fuehrende Rolle" haben. :)
Baikalheike ist schon "besonders". Na, vielleicht findet sich hier doch noch jemand, der in einer aehnlichen Situation war, so dass wir dann die realen Umstaende wenigstens eines solchen Falles kennenlernen.
Bis dahin sollte man sich mit seinen Annahmen schon auf russisches Recht stuetzen...
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