Autsch
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Hoschel
Autsch
Nach erfolgreich bestandener Zeit des Wartens und Entwickeln unserer Beziehung wollen meine russische Verlobte und ich im Frühjahr 2011 in Russland heiraten, um anschließend in Deutschland zu leben. Allerdings taucht da gerade ein markantes Problem auf, das mit der Tilgung Ihres derzeitigen Kredites zu tun hat, der scheinbar erst in 24 Monaten komplett zurückbezahlt ist. Mh! Heißt es, Sie darf nicht eher aus Russland ausreisen, bis der Kredit bezahlt ist oder sind Ausnahmerfälle oder-regelungen bekannt? Wer hat ähnliches erlebt oder davon gehört?
Danke im Voraus für Anregungen oder Hinweise.
Hoschel
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- CSB_Wolf
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Re: Autsch
Hmm ich habe letzte oder vorletzte Woche etwas bei Aktuell Ru gelesen das eine Person auch nicht ausreisen durfte. Da hatte, meine ich ein Gerichtsvollzieher die Ausreise unterbundenHoschel hat geschrieben:Mh! Heißt es, Sie darf nicht eher aus Russland ausreisen, bis der Kredit bezahlt ist oder sind Ausnahmerfälle oder-regelungen bekannt? Wer hat ähnliches erlebt oder davon gehört?
Danke im Voraus für Anregungen oder Hinweise.
Hoschel
Gruss
wolf
- Zejtnot
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Re: Autsch
Also man darf definitiv mit einem Kredit Urlaub machen, so lange man immer pünktlich bezahlt hat. Wenn man natürlich mit den Raten 3 Monate hinterherhinkt, kann es bei der Ausreise wirklich Probleme geben. (Und zwischen Urlaub und Ausreise sehen die russischen Grenzer keinen Unterschied, meine ich - man muss es Ihnen ja nicht auf die Nase binden.)
Ich habe etliche Freunde, die trotz laufendem Kredit in die Türkei oder nach Thailand in den Urlaub geflogen sind.
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- bella_b33
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Re: Autsch
Urlaub und dauerhaftes Leben im Ausland sind vielleicht ein kleiner Unterschied
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Mein Tipp: Zahlt den Kredit komplett ab und fertig!
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Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
- Zejtnot
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Re: Autsch
Aber sieht der Grenzer an der russischen Grenze, ob man in den Urlaub fährt oder wegzieht?!bella_b33 hat geschrieben:Urlaub und dauerhaftes Leben im Ausland sind vielleicht ein kleiner Unterschied.
- bella_b33
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Re: Autsch
Wenn er aufs Visa für den Zielort schaut, dann kann er sicher etwas daraus "zusammenspinnen"Zejtnot hat geschrieben:Aber sieht der Grenzer an der russischen Grenze, ob man in den Urlaub fährt oder wegzieht?!bella_b33 hat geschrieben:Urlaub und dauerhaftes Leben im Ausland sind vielleicht ein kleiner Unterschied.
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Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Re: Autsch
Wäre schon seltsam, wenn ein laufender Kredit quasi einem Reiseverbot gleichkäme. Was anderes ist natürlich, wenn man wegen nicht rückgezahlter Schulden quasi zur Fahndung ausgescheieben ist.
Und wenn man wegen Schulden ins Ausland abhaut - kommt ja auch mal vor - hat man halt Probleme, wenn man Heimweh bekommt. Von irgendwelchen Rechtshilfeabkommen zwischen den Ländern ganz zu schweigen.
Und wenn man wegen Schulden ins Ausland abhaut - kommt ja auch mal vor - hat man halt Probleme, wenn man Heimweh bekommt. Von irgendwelchen Rechtshilfeabkommen zwischen den Ländern ganz zu schweigen.
Re: Autsch
Genauso ist das, den Grenzbeamten interessiert seine Fahndungsliste. Und dazu muss ein Gericht erst einen entsprechenden Beschluss auf Antrag des Kreditors fassen, und das kommt sicherlich nur bei ernsten Verletzungen des Kreditvertrags in Frage.
Die moeglichen Gruende fuer eine Verweigerung der Ausreise sind gesetzlich geregelt:
"О порядке выезда из Российской Федерации и въезда в Российскую Федерацию" от 15 августа 1996 года N 114-Ф , §15ff.
http://www.consultant.ru/popular/outcome/85_3.html#p194
Eine andere Frage ist vielleicht, ob man gegenueber der Bank im Kreditvertrag irgendwelche Verpflichtungen eingegangen ist, sie ueber die Aenderung des staendigen Wohnsitzes zu informieren, ... Z.B. koennte sich die Bank ja vorbehalten haben, in diesem Fall die Kreditbedingungen zu aendern, da urspruenglich erhaltene Sicherheiten nun wertlos sind, ...
Die moeglichen Gruende fuer eine Verweigerung der Ausreise sind gesetzlich geregelt:
"О порядке выезда из Российской Федерации и въезда в Российскую Федерацию" от 15 августа 1996 года N 114-Ф , §15ff.
http://www.consultant.ru/popular/outcome/85_3.html#p194
Eine andere Frage ist vielleicht, ob man gegenueber der Bank im Kreditvertrag irgendwelche Verpflichtungen eingegangen ist, sie ueber die Aenderung des staendigen Wohnsitzes zu informieren, ... Z.B. koennte sich die Bank ja vorbehalten haben, in diesem Fall die Kreditbedingungen zu aendern, da urspruenglich erhaltene Sicherheiten nun wertlos sind, ...
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name-nachname
Re: Autsch
Man ist verpflichtet seine Bank immer zu informieren, falls man den Wohnsitz wechselt. Das gehört zu einem Standartvertrag. Und die Bank kann absolut nichts dagegen tun. Bank darf aber verlangen, den Kredit vorzeitig auszuzahlen, z.B., wenn man beim Umzug seinen Arbeitsplatz aufgibt
- bella_b33
- Ehrenmitglied

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- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: Autsch
Öhm....russische Kreditverträge, nicht Deutsche!name-nachname hat geschrieben:Man ist verpflichtet seine Bank immer zu informieren, falls man den Wohnsitz wechselt. Das gehört zu einem Standartvertrag. Und die Bank kann absolut nichts dagegen tun. Bank darf aber verlangen, den Kredit vorzeitig auszuzahlen, z.B., wenn man beim Umzug seinen Arbeitsplatz aufgibt
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