Ihr geht zur zuständigen Ausländerbehörde Eures Wohnortes und beantragt eine Aufenthaltserlaubnis.Vivaloztioz hat geschrieben:Jetzt zu meinen angedrohten nächsten Fragen:
Um was müssen wir uns als nächstes kümmern???
Das Ziel ist es,Sie nach Deutschland zu holen.
Wenn die ABH "nein" sagt, wird Deine Frau bei der deutschen Botschaft/Konsulat in in Rußland ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen müssen. Ich vermute, dass es darauf hinauslaufen wird.
Aktuell dazu (von heute):
"Dennoch kann der Kläger die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Ehegattennachzugs nicht aufgrund der Sondervorschrift des § 39 Nr. 3 AufenthV vom Inland aus beantragen. Der Anspruch auf Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis ist durch die Eheschließung in Dänemark, also vor der letzten Einreise nach Deutschland entstanden. Nach dem Willen des Gesetzgebers, der die Vorschrift im Jahr 2007 geändert hat, um unrichtige Angaben zum Aufenthaltszweck im Visumverfahren nicht länger zu honorieren, ist nicht auf die erste, sondern auf die letzte Einreise in das Bundesgebiet abzustellen."
http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... ng_9d.html

