dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
Husky
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dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Beitrag von Husky »

Hallo Zusammen,

ich habe leider keine Infos gefunden wie wir unseren Sohn (frische 2 Monate :D) die russische Staatsbürgerschaft verpassen. Nachdem wir Kontakt mit der Botschaft in Bern(ist bei uns hier im äussersten Südwesten das nächste) angerufen haben, wurde uns folgendes mitgeteilt:

- meine Zustimmung(Vater) das ich nichts gegen die russische Staatsbürgerschaft einzuwenden habe (in freier Form verfasst)
- dt. Geburtsurkunde des Kindes mit Apostille
- beide Pässe
- Heiratsurkunde (ggf. Appostille und Übersetzung)
- nachweis über Erfolgte Zahlung der Gebühr
- Foto des Kindes

Deutscher Pass muss nicht übersetzt werden.

Meine Frage bezieht sich jetzt auf das meine Zustimmung in freier Form verfasst, hat jemand von euch hier eventuell eine Vorlage?

Vielen Dank im Voraus,
Gruss Husky
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bella_b33
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Beitrag von bella_b33 »

Freie Form....was soll man da für eine Vorlage nehmen? Einfach schnell freihand getippt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätige ich schriftlich, daß ich keine Einwände habe, bezüglich des Erhalt der russischen Staatsbürgerschaft unseres Sohnes Peter Mustermann geboren am 1.01.2011.

Hochachtungsvoll
Max Mustermann
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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manuchka
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Beitrag von manuchka »

Allerdings in russischer Sprache. Adressat ist ja eine russische Behörde. Und bei russischen Behörden geht das meist auch nicht so kurz:

Erklärung

Ich, (Name, Vorname), Staatsbürger der ..., geboren am... in ..., Pass Nr. ... ausgestellt von ... am ..., verheiratet mit (Name, Vorname), Staatsbürgerin der ..., geboren am ... in ..., Pass-Nr. ... ausgestellt von ... am ..., erkläre hiermit mein Einverständnis damit, dass unser gemeinsames Kind (Name, Vorname), geboren am ... in ... , Geburtsurkunde Nr. ... ausgestellt von ... am ..., die Staatsbürgerschaft der Russischen Förderation erhält.

Datum, Ort, Unterschrift


Und wenn du Geduld hast bis morgen und mir per PN noch die Namens- und Ortsangaben schickst (Nummern und Daten kannst du selbst eintragen), mach ich den Schriebs auf russisch fertig. Oder deine Frau macht das :)
Du erntest, was du säst.
Husky
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Beitrag von Husky »

Dank Dir Manuchka, wir machen das Schreiben nach deiner Vorlage fertig.

schon komisch wie die Sache ihren Lauf genommen hat, in 2008 habe ich den ersten Beitrag in diesem Forum geschrieben, wie ich meine frisch kennengelernte Freudin einladen kann.

0 Einladungen, aber viele Monate in Moskau und Deutschland später und mittlerweile pendelnd zwischen Deutschland und Schweden schlagen wir uns mit Fragen rum wie wir die doppelte Staatsbürgerschaft für unseren Sohn beantragen :D :D :D

Hätte ich nie geglaubt hätte mir das damals einer gesagt ;)
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lausi
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Beitrag von lausi »

Hallo Husky,

wir haben am 1.April einen Termin im russischen Konsulat in Leipzig zur Passbeantragung für unseren Sohn (3 Monate) und zur Beantragung der russ. Staatsbürgerschaft.
Ich werde posten, wie es gelaufen ist. Eine Erklärung habe ich noch nicht geschrieben, meine Frau sagte, dort gibt es Vordrucke... mal sehen, ich hoffe, es wird kein Aprilscherz... :pirat:

Gruß, Dirk
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Beitrag von Aniki »

@lausi, au ja, bitte..! Ich werde im Sommer Mama; der Kleine soll ebenfalls beide Staatsbürgerschaften bekommen...
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lausi
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Beitrag von lausi »

Hallo zusammen,
am 1. April waren wir im Konsulat zur Beantragung der russischen Staatsbürgerschaft unseres Sohnes und zu seiner Eintragung in den Pass meiner Frau. Erschwerend kam hinzu, dass meine Frau gleichzeitig ihren neuen Auslandspass (mit geändertem Namen) abholen wollte.
Da ich schon Bekanntschaft mit der russischen Bürokratie gemacht habe, hatte ich so meine Befürchtungen, aber letztenendes war alles halb so schlimm.
Für die Staatsbürgerschaft gab es ein Erklärungsformular (auf russisch), das ich unterschreiben musste, dann ein paarmal hin und her zwischen den Schaltern für die Passausgabe, Kasse, Notar, Kasse, Passausgabe... , jedesmal wieder in der Schlange anstellen... und nach 2 Stunden :roll: war alles erledigt.
Auf die Übersetzung der Geburtsurkunde gab es den Stempel: "Staatsbürger der russ Förderation" (natürlich auf russisch), die Beantragung des russ. Kinderpasses ist damit ohne Probleme möglich.
Leider war der deutsche Familienname meiner Frau trotz beiliegender Heiratsurkunde englisch übersetzt (...ch -> ...kh), aber dafür gab es (natürlich nach dem Besuch der Kasse) einen Stempel "Der Name wird deutsch ...ch geschrieben". Uns wurde gesagt, dass auch die deutsche Übersetzung möglich ist, aber darauf hätte man (in unserem Fall das Servicebüro) extra hinweisen müssen.
Alles in allem gab es keine wirlich großen Probleme, man muss nur genügend Zeit mitnehmen... und die Großeltern, die sich in dieser Zeit ums Kind kümmern...
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Beitrag von Aniki »

@lausi - vielen Dank für die Informationen! Bei uns soll es im Sommer genauso laufen, allerdings im Hamburger Konsulat...

Habt ihr euch schon Gedanken gemacht, wie ihr dem deutschen Staat gegenüber mit der zusätzlichen russischen Staatsbürgerschaft eures Kindes umgeht? Angeben oder verschweigen? Die russische Staatsbürgerschaft ist dem Kind ja nicht automatisch zugefallen, weil es in Deutschland geboren wurde und der Vater bekannt ist, sondern ihr habt beim Konsulat einen Antrag stellen müssen. Also könnten sich deutsche Behörden querstellen und sagen - die russische Staatsbürgerschaft ist auf Antrag eingeholt werden, also wird die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen.

In der Praxis müssten deutsche Behörden aber erstmal nachweisen, dass die russische Staatsbürgerschaft nicht automatisch zugefallen ist.

Trotzdem möchten ich und mein Mann natürlich möglichst hohe Rechtssicherheit, um dem Kind spätere mögliche Probleme zu ersparen. Ich denke, wir werden uns mal von einem Anwalt beraten lassen, der für solche Fragen spezialisiert ist.

Im Netz gibt es ja eine kurze Abhandlung von einer Anwältin, dass deutsche Behörden dem Kind die Staatsbürgerschaft in einem solchen Fall nur entziehen könnten, wenn ein Vormundschaftsgericht den Antrag bei der russischen Behörde gestellt hätte... Das hätten wir gerne noch einmal von einem Anwalt handfest mit Paragraphen untermauert dargelegt...
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Beitrag von manuchka »

Aniki, den dt. Behörden ist es wohl wurscht, denn das Recht auf die russ. StAng hat das Kind ja doch auch wegen seiner Geburt als Kind eines russ. StAng, es ist also kein klassischer "Antragserwerb" a la "Ich möchte gern Staatsbürger dieses Landes werden", sondern "Ich bin von Geburt an Staatsbürger, muss aber einen Antrag stellen, damit ich dieses Recht wegen des *falschen* Geburtsortes auch wahrnehmen kann".
Du erntest, was du säst.
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Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren

Beitrag von Norbert »

Ich sehe dort auch keinerlei Probleme, Aniki. Da es sich um binationale Eltern handelt, ist der enge Bezug zu beiden Ländern gegeben und dies legitimiert im allgemeinen eine doppelte Staatsbürgerschaft! (Selbst wenn ich nun als Deutscher in Russland die russische Staatsbürgerschaft beantragen würde, hätte ich dank meiner deutschen Eltern wohl sehr gute Chancen, die deutsche behalten zu dürfen - wurde mir einst von Novosibirsker Diplomaten erläutert.)

Ich habe noch nie einen Fall gehört, wo die Deutschen in diesem Fall Stress gemacht hätten - außer bei Leihmutterschaft!

Fraglich sind doch nur Fälle, wo beide Eltern Migranten sind und dann heimlich die zweite Staatsbürgerschaft beantragen.
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