Urlaubstageberechnung

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Zejtnot
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Urlaubstageberechnung

Beitrag von Zejtnot »

Auskopplung aus: http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=3&t=12833
bella_b33 hat geschrieben:
Zejtnot hat geschrieben:20 Arbeitstage Urlaub - in Deutschland je nach Gewerkschaft 25 bis 30
Bei uns sinds eher 28 und mehr Urlaubstage, je nach Firma!
Silvio, Du meinst sicher 28 Kalendertage - so steht es im russischen Gesetz. Das bezieht aber die Wochenenden mit ein, was eine wirklich sinnlose Regelung ist! Ich schrieb aber bewusst Arbeitstage, denn in Deutschland zählt man ja auch die Arbeitstage ohne Wochenenden.
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bella_b33
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Re: Feiertage..., österliche

Beitrag von bella_b33 »

Zejtnot hat geschrieben: Silvio, Du meinst sicher 28 Kalendertage - so steht es im russischen Gesetz. Das bezieht aber die Wochenenden mit ein, was eine wirklich sinnlose Regelung ist!
Ja genau, hab da nicht richtig geschaut :). Die Wochenenden mit einzurechnen find ich auch mies! :(
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
m1009

Re: Feiertage..., österliche

Beitrag von m1009 »

Zejtnot hat geschrieben: Silvio, Du meinst sicher 28 Kalendertage - so steht es im russischen Gesetz. Das bezieht aber die Wochenenden mit ein, was eine wirklich sinnlose Regelung ist!
Mmmmhhhh... bezahlte Tage.... ;) , und es zwingt Dich (ausser bei den ersten 14 Tagen) keiner, die WE als Urlaubstage zu nehmen.
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Zejtnot
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Re: Feiertage..., österliche

Beitrag von Zejtnot »

m1009 hat geschrieben:
Zejtnot hat geschrieben: Silvio, Du meinst sicher 28 Kalendertage - so steht es im russischen Gesetz. Das bezieht aber die Wochenenden mit ein, was eine wirklich sinnlose Regelung ist!
Mmmmhhhh... bezahlte Tage.... ;) , und es zwingt Dich (ausser bei den ersten 14 Tagen) keiner, die WE als Urlaubstage zu nehmen.
Mein alter Arbeitgeber hat die beantragten Kalendertage immer auf das benachbarte WE ausgeweitet. Wenn ich nur Di bis Do beantragt hätte, wären es drei Tage gewesen. Aber Mo - Fr wurden automatisch auf Mo - So verlängert, Mi - Fr auf Mi - Sa. Und richtig albern wird es ja, wenn mitten in der Woche ein Feiertag ist - den würde man ganz verlieren ...

Ich rechne bei mir und meinen Mitarbeitern einfach Arbeitstage, das ist ehrlich. Wer will, kann auch 20 mal am Freitag freinehmen.

Ich trenne das Thema ab.
m1009

Re: Feiertage..., österliche

Beitrag von m1009 »

Zejtnot hat geschrieben:Und richtig albern wird es ja, wenn mitten in der Woche ein Feiertag ist - den würde man ganz verlieren ...
Nicht unbedingt. Sind Feiertage dazwischen, werden eigentlich 2 Urlaubsantraege gestellt. 1. Antrag bis Feiertag, 2. Antrag ab Feiertag......
Nikolaus
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Re: Feiertage..., österliche

Beitrag von Nikolaus »

Zejtnot hat geschrieben:Und richtig albern wird es ja, wenn mitten in der Woche ein Feiertag ist - den würde man ganz verlieren ...
Sicher?! (§ 120 Trudovovo Kodeksa!?)
Ich rechne bei mir und meinen Mitarbeitern einfach Arbeitstage, das ist ehrlich. Wer will, kann auch 20 mal am Freitag freinehmen.
Offiziell?! Was sagt denn Deine Buchhaltung dazu? (Ihr seid doch wohl eine kleine Firma und unterliegt russischem Gesetz!?)
Bei uns (recht grosse Firma mit vielen "Verantwortlichen") war so etwas offiziell nie moeglich. Offiziell muss wohl doch stets EIN Teil des Jahresurlaubs, nicht zwingend der erste, mindestens 14 Kalendertage umfassen (§ 125).
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Zejtnot
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Re: Feiertage..., österliche

Beitrag von Zejtnot »

Nikolaus hat geschrieben:
Zejtnot hat geschrieben:Und richtig albern wird es ja, wenn mitten in der Woche ein Feiertag ist - den würde man ganz verlieren ...
Sicher?! (§ 120 Trudovovo Kodeksa!?)
Nein, aber so hatte es mir die Buchhalterin meines ersten Arbeitgebers erläutert und in der Firma meiner Frau wird ebenso gerechnet. Wie rechnet Ihr in diesem Fall?
Nikolaus hat geschrieben:
Ich rechne bei mir und meinen Mitarbeitern einfach Arbeitstage, das ist ehrlich. Wer will, kann auch 20 mal am Freitag freinehmen.
Offiziell?! Was sagt denn Deine Buchhaltung dazu? (Ihr seid doch wohl eine kleine Firma und unterliegt russischem Gesetz!?)
Bei uns (recht grosse Firma mit vielen "Verantwortlichen") war so etwas offiziell nie moeglich. Offiziell muss wohl doch stets EIN Teil des Jahresurlaubs, nicht zwingend der erste, mindestens 14 Kalendertage umfassen (§ 125).
Da eine solche flexible Regelung im Interesse der Arbeitnehmer ist, findet sich recht einfach eine Lösung, die sowohl die Wünsche des Gesetzgebers als auch die Wünsche des Arbeitnehmers erfüllt. ;)

Ich halte es sowieso für großen Blödsinn, dass man bereits im Dezember einen Urlaubsplan festlegen muss. Jede Änderung muss dann vom Arbeitnehmer beantragt werden und vom Direktor per Prikas bestätigt werden - was soll diese unglaubliche Bürokratie? Wir leben doch nicht mehr in der CCCP, wo man im Herbst des Vorjahres seinen Platz im Sanatorium auf der Krim zugewiesen bekam?!
m1009 hat geschrieben:
Zejtnot hat geschrieben:Und richtig albern wird es ja, wenn mitten in der Woche ein Feiertag ist - den würde man ganz verlieren ...
Nicht unbedingt. Sind Feiertage dazwischen, werden eigentlich 2 Urlaubsantraege gestellt. 1. Antrag bis Feiertag, 2. Antrag ab Feiertag......
Na das ist ja genauso albern - wie kommt man dann auf diese 14 Tage am Stück?! Dies zeigt noch mehr, dass diese "28 Kalendertage" wirklich Stuss sind! Für das Wochenende reicht man Urlaub ein, für Feiertage nicht. Werden verkürzte Werktage am Tag vor Feiertagen auch noch irgendwie berücksichtigt? :lol:
m1009

Re: Feiertage..., österliche

Beitrag von m1009 »

Zejtnot hat geschrieben:Dies zeigt noch mehr, dass diese "28 Kalendertage" wirklich Stuss sind!
Das diese Regelung Stuss ist, da geb ich Dir 120% Recht.... :pirat: .

OT:

Noch mehr Stuss gefaellig?

Schon mal was von einer "Verbrauchsnorm" fuer Firmen KFZ gehoert?
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Zejtnot
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Re: Feiertage..., österliche

Beitrag von Zejtnot »

m1009 hat geschrieben:Noch mehr Stuss gefaellig?

Schon mal was von einer "Verbrauchsnorm" fuer Firmen KFZ gehoert?
Erzähl mal!
Nikolaus
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Re: Feiertage..., österliche

Beitrag von Nikolaus »

Zejtnot hat geschrieben:
Nikolaus hat geschrieben:Sicher?! (§ 120 Trudovovo Kodeksa!?)
Nein, aber so hatte es mir die Buchhalterin meines ersten Arbeitgebers erläutert und in der Firma meiner Frau wird ebenso gerechnet. Wie rechnet Ihr in diesem Fall?
Soweit ich weiss (mich betrifft es ja nicht unmittelbar, ich habe einen deutschen Arbeitsvertrag und auch keine Personalverantwortung mehr fuer russische Mitarbeiter), exakt nach Gesetz (s. oben). Wenn Du Personalverantwortung traegst, solltest Du es besser mal lesen... Es gibt da etliche Passagen, die ggf. Deine Firma viel Geld kosten koennen und Dich sehr viel Aerger...
Da eine solche flexible Regelung im Interesse der Arbeitnehmer ist, findet sich recht einfach eine Lösung, die sowohl die Wünsche des Gesetzgebers als auch die Wünsche des Arbeitnehmers erfüllt. ;)
Hm, das stimmt nur in normalen Umstaenden, meine ich. Bei Arbeitsunfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung in dem "getricksten" Zeitraum aendern sich die Interessen des Arbeitnehmers natuerlich blitzschnell ...
Ich halte es sowieso für großen Blödsinn, dass man bereits im Dezember einen Urlaubsplan festlegen muss.
Ach, das ist in vielen grossen deutschen Firmen sehr aehnlich.
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